Wichtige Information zur Zahlungsbearbeitung in der Berliner Justiz - Zahlungsstopp aufgrund von Software-Umstellung

Im Zeitraum vom 9. bis 29. Juni 2026 steht das zentrale IT-Verfahren für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen aufgrund einer Softwareumstellung in der gesamten Verwaltung des Landes Berlin und damit auch in Gerichten und Behörden des Geschäftsbereichs der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz nicht zur Verfügung.

Auszahlungen können im vorgenannten Zeitraum nicht durchgeführt werden. Daher kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Zahlungsvorgängen kommen. Vorgänge, die in der Zeit der Umstellung eingehen, können erst nach Abschluss der Softwareumstellung bearbeitet werden.

Mit einer Wiederaufnahme der Zahlungsbearbeitung wird ab dem 30. Juni 2026 gerechnet.

Zur Meidung unnötiger Zahlungsverzögerungen wird darum gebeten, nach Möglichkeit Rechnungen rechtzeitig vor Buchungsschluss am 9. Juni 2026 einzureichen.

Für die unvermeidlichen Verspätungen der Bearbeitung von Rechnungen wird um Verständnis gebeten.

Keine Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte zur Prüfung von Corona-Maßnahmen gegenüber Abgeordneten des Landtags Brandenburg 35/20

Pressemitteilung vom 29.10.2020

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdam in einem Rechtsstreit zwischen Mitgliedern der AfD-Fraktion des Landtags Brandenburg und der Präsidentin des Landtags bestätigt. Danach sind die Verwaltungsgerichte nicht zuständig, wenn Abgeordnete Maßnahmen beanstanden, die die Landtagspräsidentin ihnen gegenüber zur Eindämmung des Corona-Virus verfügt und auf das ihr nach der Landesverfassung zustehende Hausrecht und die Hausordnung des Landtags gestützt hat. Es handelt es sich um eine verfassungsrechtliche Streitigkeit, über die allein das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg zu entscheiden hat.

Beschluss vom 28. Oktober 2020 – OVG 3 S 113/20 -