Gebiets- und Artenschutz

Frischwiese und Streuobstwiese

Frisch- und Streuobstwiese

Ziel des Gebietsschutzes ist der Schutz von Lebensräumen. Flächen, mit

  • besonders wertvoller Tier- und Pflanzenwelt,
  • außergewöhnlicher Naturraumausstattung,
  • großer Bedeutung für Naturhaushalt und/oder
  • Erholung
    werden als Schutzgebiete ausgewiesen.

Das Bundesnaturschutzgesetz sorgt im § 30 – Gesetzlich geschützte Biotope – für den Schutz selten auftretender Lebensräume und ihres Arteninventars. Dieser Schutz wird durch die untere Naturschutzbehörde (UNB) vollzogen.

Grundsätzliche Ziele des Artenschutzes sind die Bewahrung der biologischen Vielfalt und der Stopps des noch immer permanenten Rückgangs von Tier- und Pflanzenarten.
Er umfasst alle Maßnahmen zum Schutz von Individuen und Populationen einzelner Arten.

Bauherreninformation – Online

  • Information zum Naturschutz bei Bauvorhaben

    PDF-Dokument (248.3 kB)

Goldammer

Goldammer

Insbesondere sind das Verbot der Entnahme, Tötung oder Störung von Tieren streng bzw. besonders geschützter Arten sowie das Verbot ihrer Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu beschädigen oder zu beseitigen umzusetzen.

Artenschutzfachlich relevant können z.B. großflächige Gebüschstrukturen, Baumhöhlen sowie Mauer- und Fensternischen sein.

geschützte Niststätte am Gebäude

geschützte Niststätte am Gebäude

Vor der Beseitigung von Baumhöhlen oder Brutstätten an Gebäuden sind bei der Naturschutzbehörde Befreiungen einzuholen.
Wild lebende Pflanzen, besonders geschützter Arten, dürfen der Natur nicht entnommen, beschädigt oder zerstört werden.

Vogel guckt aus Vogelhäuschen

Lebensstätten an Gebäuden - Hinweise zur Gebäudesanierung

Werden Gebäude abgerissen, saniert oder die Fassaden baulich verändert, besteht die Gefahr, dass Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Vögeln und Fledermäusen beschädigt bzw. entfernt werden. Da solche Rückzugsmöglichkeiten für diese Tiere aber besonders wichtig sind, bitten wir Sie, unbedingt darauf zu achten, dass sie erhalten werden.

Weitergehende Informationen dazu finden Sie hier

Der Artenschutz wird in den sog. Handelsartenschutz nach EG-Artenschutzverordnung und den Freilandartenschutz bezogen auf wildlebende Tier- und Pflanzenarten, unterteilt.

Erdkrötenpaar

Krötenpaar

Unsere Aufgaben im Freilandarten- und Gebietsschutz

  • Auskunftserteilung und Bürgerberatung
  • Schutzmaßnahmen für wildlebende Tier- und Pflanzenarten z.B. durch Amphibienschutzzäunen, Biotoppflege, Anbringen zusätzlicher Fledermausquartiere und von Vogelnisthilfen, Entwicklung von Zauneidechsenhabitaten
bewohnte Baumhöhle

bewohnte Baumhöhle

  • Durchsetzen der Zugriffsverbote für Tiere und Pflanzen von nach Bundesnaturschutzgesetz besonders und streng geschützten Arten. Weitere Informationen
geschütztes Röhricht

Röhricht

  • Erteilung von Ausnahmegenehmigungen und Befreiungen von den Zerstörungsverboten für gesetzlich geschützte Biotope
  • Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach Schutzgebietverordnungen für Landschaftsschutzgebiete, Geschützte Landschaftsbestandteile und Flächennaturdenkmälern
  • Vollzug des besonderen Röhrichtschutzes sowie des Naturschutzes in und an Gewässern
Schalfe im LSG

Schafe im LSG

  • Erarbeitung von Pflege- und Entwicklungsplänen (PEP) für Landschaftsschutzgebiete und Geschützte Landschaftsbestandteile sowie deren Umsetzung
  • Planung und Umsetzung von Maßnahmen zum Biotopverbund
Abendsegler

Mausohr im Winterquartier

  • Konzeption von Artenhilfsmaßnahmen für besonders bedrohte Arten
Zusammengerollte Zeitung; auf der Vorderseite steht mit großer Schrift "Aktuelles"

Aktuelles & Wichtiges

Hier finden Sie aktuelle Themen zum Natur-, Gebiets- und Artenschenschutz.
  • Kartierungs-Kampagne Amphibienschutz
  • “Entenfütterung”:”/ba-treptow-koepenick/politik-und-verwaltung/aemter/umwelt-und-naturschutzamt/artikel.118385.php
  • Schutzgebiete im Bezirk Treptow-Köpenick
  • “ Verwendung von Auftaumitteln (Tausalz)”:http://www.berlin.de/umwelt/themen/natur-pflanzen-artenschutz/artikel.164455.php

Unsere Aufgaben im Handelsartenschutz

  • Registrierung der meldepflichtigen Tiere
  • Kontrolle des Handels (z.B. Zoogeschäfte, Blumenfachgeschäfte und Antiquariate) sowie der Züchter und deren Nachzuchten
  • Erteilung von Gehege-Genehmigungen
  • Beratung von Bürgern
3D people mit Telefonhörer

Ansprechpersonen

Frau Welsch
Fachbereichsleitung
Tel: (030) 90297-5884
Zimmer 3
E-Mail

Herr Geißler
Allgemeine Anfragen zum Gebiets- und Artenschutz
Tel: (030) 90297-5865
Zimmer 15
E-Mail

Frau Thibaut
Gebietsschutz, Freilandartenschutz, Ortslagen:
Alt-Treptow, Plänterwald, Baumschulenweg, Adlershof, Niederschöneweide
Tel: (030) 90297-5875
Zimmer 12
E-Mail

Herr Völlering
Gebietsschutz, Freilandartenschutz Ortslagen:
Oberschöneweide, Köpenick, Friedrichshagen, Rahnsdorf, Müggelheim
Tel: (030) 90297-5902
Zimmer15
E-Mail*

Frau Wolter
Gebietsschutz, Freilandartenschutz Ortslagen:
Adlershof, Altglienicke, Bohnsdorf, Grünau, Schmöckwitz
Tel: (030) 90297-5952
Zimmer12
E-Mail

Frau Pieper
Eingriffsregelung
Tel: (030) 90297-5837
Zimmer 4
E-Mail

Ein aufgeklapptes Gesetzesbuch. Darüber schweben Paragraphen.

Rechtliche Grundlagen

National/Bundesland: Internationale Vereinbarungen:
Das Wort Links verbunden mit einer PC-Mouse

Weiterführende Informationen