Zugangseröffnung gemäß § 3a Abs. 1 VwVfG für DE-Mail und die Übermittlung elektronischer Unterlagen mit elektronischer Signatur

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De-Mail

Die Bezirksamt Treptow-Köpenick bietet Ihnen Möglichkeiten zur Übermittlung elektronischer Unterlagen im Sinne des De-Mail-Gesetzes und eröffnet den entsprechenden Zugang gemäß § 3a Abs. 1 VwVfG i. V. m. § 4 Abs. 2 EGovG Bln für folgende E-Mailadresse:
  • post@ba-tk-berlin.de-mail.de

Qualifizierte elektronische Signatur

Die Bezirksamt Treptow-Köpenick bietet Ihnen Möglichkeiten zur Übermittlung elektronischer Unterlagen, soweit Sie mit elektronischer Signatur versehen sind und eröffnet den entsprechenden Zugang gemäß § 3a Abs. 1 VwVfG i. V. m. § 4 Abs. 1 EGovG Bln für folgende E-Mailadressen: