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Drucksache - IX-0465
Abstimmungsergebnis im Ausschuss für Mobilität und öffentliche Ordnung: 2 Ja-Stimmen / 12 Nein-Stimmen / 1 Enthaltungen
Das Bezirksamt wird ersucht, das Blumenviertel von Wohnmobilen, LKW und sonstigen gewerblich genutzten Fahrzeugen und den gleichgestellten Anhängern zu entlasten. Um dieses Ziel zu erreichen wird in den Straßen: ● Maiglöckchenstraße ● Schneeglöckchenstraße ● Syringenweg ● Oderbruchstraße ● Cyanenstraße ● Am Weingarten ● Sigridstraße ● Stedingerweg ● Süderbrokweg ● Ochtumweg ● Steengravenweg ● Altenescher Weg ein eingeschränktes Halteverbot für eine Zone (Zeichen 290) mit dem Zusatz Personenkraftwagen frei (Zusatzzeichen 1024-10) angeordnet. Begründung der Beschlussempfehlung: Der Ausschuss teilt die Situationseinschätzung und ist sich der ärgerlichen Situation vor Ort durchaus bewusst. Neben der bekannten Problematik, dass hiermit nur eine Verdrängung an andere Orte in Gang gesetzt würde, bestehen jedoch auch erhebliche verkehrsrechtliche Bedenken. Gemäß Widmung stehen Straßenverkehrsflächen dem Gemeingebrauch zur Verfügung und Einschränkungen sind nicht bzw. nur aus verkehrlichen Gründen möglich. Zwar wäre ein Vorgehen gehen langzeitparkende Fahrzeuge möglich, jedoch angesichts der regelmäßig fehlenden Nachweisbarkeit, dass ein Fahrzeug zwischenzeitlich nicht bewegt wurde, schwer umsetzbar. Hinzu kommt, dass Wohnmobile mit einem Gesamtgewicht bis 3,5 t als normale PKW gelten. Letztlich erinnerte der Ausschuss an die bestehende Beschlusslage der BVV zur gleichgelagerten Situation im Wohngebiet Alter Schlachthof (vgl. Beschluss zu VIII-1266 v. 11. Nov. 2020: Keine Stellplätze für Wohnmobile im Stadtquartier Alter Schlachthof), zu der vermutlich u.a. aus den vorgenannten Gründen das Bezirksamt bis heute keine Vorlage zur Kenntnisnahme gegeben hat. Der Ausschuss für Mobilität und öffentliche Ordnung empfiehlt mit 2 Ja-Stimmen, bei 12 Nein-Stimmen und einer Enthaltung, die Ablehnung der Drucksache. Begründung Ursprungsantrag Fraktion der CDU:Das Blumenviertel im Prenzlauer Berg ist ein reines Wohngebiet. Dennoch oder gerade deshalb werden die Stellplätze zunehmend mit Wohnmobilen, Wohnwagen und weiteren Fahrzeugen oder Anhängern dauerhaft belegt. Zur Wiederherstellung und Gewährleistung des Gemeingebrauchs, der die Verkehrsüblichkeit und die Gemeinverträglichkeit umfasst, ist eine Beschränkung des Parkraumes auf PKW geboten. |
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