Drucksache - IX-0248  

 
 
Betreff: Sauberkeit neben den Gleisen im Prenzlauer Berg herstellen – DB Netz AG verpflichten!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
04.05.2022 
6. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
26.04.2023 
14. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU 6. BVV am 04.05.2022
VzK §13 BezVG/SB BA 14.BVV am 26.04.2023

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

2023

An die
Bezirksverordnetenversammlung

in Erledigung der
Drucksache-Nr.: IX-0248

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Sauberkeit neben den Gleisen im Prenzlauer Berg – DB Netz AG verpflichten!

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 6. Sitzung am 04.05.2022 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: IX-0248

Dem Bezirksamt Pankow wird empfohlen, sich gegenüber der DB Netz AG dafür einzusetzen, dass die Flächen neben den Gleisen im Prenzlauer Berg vom massivem Müll kurzfristig befreit werden. Ferner wird dem Bezirksamt empfohlen, mit der DB Netz AG eine Vereinbarung zu treffen, so dass eine regelmäßige Beräumung von Müll gewährleistet werden kann

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Durch den Bezirk Pankow von Berlin verläuft ein Teilstück der sog. Ringbahn der S-Bahn Berlin. Dieses gehört zum Streckennetz der Deutschen Bahn AG. Die DB Netz AG ist Eigentümerin der entsprechenden Flächen. Als Grundstückseigentümerin hat die DB Netz AG dafür Sorge zu tragen, Abfälle im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) zu entsorgen. Als Grundstücksbesitzerin wird sie auch zur Abfallbesitzerin und damit gem. § 15 Abs. 1 Satz 1 KrWG zur Entsorgungspflichtigen. Dies resultiert aus dem Umstand, dass die Flächen nach der Verkehrsauffassung einen Herrschaftsbereich vermitteln, der zugleich die tatsächliche Gewalt über den dort gelagerten Abfall begründet. Der Abfallbesitz setzt auch keinen Besitzgründungswillen im Sinne des § 3 Abs. 9 KrWG voraus. Insoweit liegt dem KrWG gemäß der abfallrechtlichen Zielsetzung ein eigenständiger Besitzbegriff zugrunde, der wegen der abweichenden Zielsetzung nicht mit dem des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) identisch ist.

Nach Internetrecherche und schriftlicher Anfragen bei der DB Fahrwegdienste GmbH und der DB Services GmbH konnte die DB Netz AG selbst als Verantwortliche für die Gleisreinigung identifiziert werden. Die DB Netz AG äerte sich auf Nachfrage des Umwelt- und Naturschutzamtes bisher nicht zum Sachverhalt.

Der Homepage der S-Bahn Berlin kann jedoch die Information entnommen werden, dass die Gleisreinigung wegen der zusätzlichen Stromschiene im unmittelbaren Gefahrenbereich nur mit hohem organisatorischem Aufwand möglich ist. Um effizient reinigen zu können, kommt ein extra für die Berliner S-Bahn entwickelter Universalreinigungszug zum Einsatz. Die Fahrten sollen so organisiert sein, dass in der Regel der innerstädtische Bereich (einschließlich Ringbahn) zweimal und die außerhalb liegenden Bahnhöfe einmal im Jahr gereinigt werden.

Der Bevollmächtigte der Deutschen Bahn für das Land Berlin äerte sich im Mai 2022 bei einer Anhörung im Mobilitätsausschuss des Abgeordnetenhauses zum Problem der massiven Abfallablagerungen auf den Gleisanlagen und Dämmen. Die Reinigung selbiger sei derzeit stark erschwert, da der auf der Homepage der S-Bahn Berlin erwähnte Reinigungszug seit 2021 defekt sei. Mit dem Erhalt eines Neufahrzeuges wird erst in 2026 gerechnet. Bis dahin müssen die Gleisanlagen und Dämme von Hand gereinigt werden, was aufgrund der zusätzlichen Stromschiene im unmittelbaren Gefahrenbereich nur dann möglich sei, wenn ohnehin Gleissperrungen für Bauarbeiten nötig sind, um möglichst wenig Einfluss auf den Zugverkehr zu nehmen (vgl. https://www.tagesspiegel.de/berlin/massives-vermullungsproblem-bei-der-s-bahn-berlin-8021446.html).

Ergänzend sei hier noch auf die Antwort zur Schriftliche Anfrage 18/20799 vom 22.08.2019 des Abgeordnetenhauses Berlin über Abfall an den Gleisflächen der Deutschen Bahn in Berlin verwiesen (siehe Anlage).

Zumindest am 31.10.2022 und 08.12.2022 konnten durch einen Mitarbeiter des Umwelt- und Naturschutzamtes keine größeren Abfallablagerungen zwischen den Bahnhöfen Landsberger Allee und Schönhauser Allee festgestellt werden.

Wir bitten daher darum die Drucksache als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeiste
 

Manuela Anders-Granitzki
Bezirksstadträtin Ordnung und Öffentlicher Raum


Bezirksamt Pankow von Berlin

Einreicher: Leiterin der Abteilung Ordnung und Öffentlicher Raum
 

B E S C H L U S S

B e z i r k s a m t  P a n k o w  v o n  B e r l i n

Beschlussgegenstand: Sauberkeit neben den Gleisen im Prenzlauer Berg DB Netz AG verpflichten!

Beschluss-Nr.:   IX-0430/2023

Beschluss-T.:   24.01.2023

Das Bezirksamt beschließt:

Die aus der Anlage ersichtliche Vorlage ist der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnis zu geben.

ren Benn

Bezirksbürgermeister

 

 
 

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