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Drucksache - IX-0238
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
2. Zwischenbericht |
Schlaganfall-Einsatzfahrzeuge (StEMo) auch nach 2023 sichern! |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung der in der 07. Sitzung am 15. Juni 2022 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: IX-0238
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport dafür einzusetzen, dass die drei StEMo Einsatzwagen in Berlin auch nach 2023 in der Notfallversorgung zur Verfügung stehen.
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Die Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport teilte mit Schreiben vom 23.08.2022 folgenden Sachverhalt zu o. g. Angelegenheit mit: „Meinem Haus ist für eine bedarfs- und fachgerechte Versorgung der Berliner Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung ein wichtiges Anliegen. Um diesem Anliegen und der Verantwortung nach dem Berliner Rettungsdienstgesetz gerecht zu werden, sind bei einer Entscheidung über den Einsatz der STEMO-Fahrzeuge in das Gesamtgefüge des Berliner Rettungsdienstes unterschiedliche Aspekte und Interessenlagen zu berücksichtigen. Dazu müssen neben den wissenschaftlichen Erkenntnissen Aspekte einer möglichst effizienten Notfallrettung herangezogen werden. Hierzu gehört beispielsweise auch, dass das Land Berlin über eine Vielzahl von Aufnahmekrankenhäusern verfügt, die über spezielle Stationen zur Behandlung von Schlaganfällen verfügen und die durch die übrigen Einsatzmittel des Rettungsdienstes in kurzer Zeit erreicht werden können. Der Entscheidungsprozess für den Betrieb der STEMO-Fahrzeuge insgesamt ist noch nicht abgeschlossen.“ Das Bezirksamt wird den weiteren Prozessverlauf im Auge behalten und sich für den Erhalt der STEMO-Fahrzeuge einsetzen. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn | Dr. Cordelia Koch |
Legende
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