Drucksache - IX-0238  

 
 
Betreff: Schlaganfall-Einsatzfahrzeuge (StEMo) auch nach 2023 sichern!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
04.05.2022 
6. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Soziales, Senior*innen und Gesundheit federführender Ausschuss
12.05.2022 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senior*innen und Gesundheit mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
15.06.2022 
7. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
31.08.2022 
8. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
16.11.2022 
10. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion der CDU, 6. BVV am 4.5.22
Beschlussempfehlung SoSeGes 7. BVV am 15.06.2022
VzK§13 BA, ZB 8. BVV am 31.08.2022
VzK § 13 BezVG/ZB Bezirksamt 10.BVV am 16.11.2022
Berichtspflicht BA November 2022

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.09.2022

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: IX-0238

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

2. Zwischenbericht

Schlaganfall-Einsatzfahrzeuge (StEMo) auch nach 2023 sichern!

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung der in der 07. Sitzung am 15. Juni 2022 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: IX-0238

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport dafür einzusetzen, dass die drei StEMo Einsatzwagen in Berlin auch nach 2023 in der Notfallversorgung zur Verfügung stehen.

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Die Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport teilte mit Schreiben vom 23.08.2022 folgenden Sachverhalt zu o. g. Angelegenheit mit:

Meinem Haus ist für eine bedarfs- und fachgerechte Versorgung der Berliner Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung ein wichtiges Anliegen. Um diesem Anliegen und der Verantwortung nach dem Berliner Rettungsdienstgesetz gerecht zu werden, sind bei einer Entscheidung über den Einsatz der STEMO-Fahrzeuge in das Gesamtgefüge des Berliner Rettungsdienstes unterschiedliche Aspekte und Interessenlagen zu berücksichtigen. Dazu müssen neben den wissenschaftlichen Erkenntnissen Aspekte einer möglichst effizienten Notfallrettung herangezogen werden. Hierzu gehört beispielsweise auch, dass das Land Berlin über eine Vielzahl von Aufnahmekrankenhäusern verfügt, die über spezielle Stationen zur Behandlung von Schlaganfällen verfügen und die durch die übrigen Einsatzmittel des Rettungsdienstes in kurzer Zeit erreicht werden können. Der Entscheidungsprozess für den Betrieb der STEMO-Fahrzeuge insgesamt ist noch nicht abgeschlossen.“

Das Bezirksamt wird den weiteren Prozessverlauf im Auge behalten und sich für den Erhalt der STEMO-Fahrzeuge einsetzen.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Sören Benn
Bezirksbürgermeister

Dr. Cordelia Koch
Bezirksstadträtin für Soziales und Gesundheit

 

 
 

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