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Drucksache - VIII-1310
siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Weihnachtliche Stimmung ermöglichen, Schausteller unterstützen, Kultur erhalten |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 36. Sitzung am 11.11.2020 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache – Nr.: VIII – 1310
„Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, bezirksweit Plätze und Standorte auszuweisen, an denen vereinzelt Schausteller gastronomische Angebote, handwerkliche Fertigkeiten und Produkte sowie Fahrgeschäfte anbieten können. Nach Möglichkeit soll dies bereits in der Vorweihnachtszeit möglich sein.“
wird gemäß §13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Grundsätzlich ist der Handel auf öffentlichen Verkehrsflächen aus Verkaufsständen heraus außerhalb von Wochenmärkten, Spezialmärkten, Jahrmärkten, Volksfesten nicht gestattet. Lediglich der sogenannte fliegende Handel auf öffentlichen Straßen (vorbehaltlich der Ausschlussflächen gemäß Negativkatalog) ist für bestimmte Waren erlaubt.
Um in dieser schwierigen Zeit die Händler und Schausteller zu unterstützen, kann das Straßen- und Grünflächenamt auf jeweilige Antragstellungen prüfen, ob unter Berücksichtigung anderer gesetzlicher Vorschriften Genehmigungen auf öffentlichen Verkehrsflächen für bestimmte Verkaufsstände erteilt werden können. Diese Verkaufsstände dürfen keine Verkaufsanhänger sein, da mit diesen keine Gehwege befahren werden dürfen. Es dürften nur mobile Verkaufsstände ohne Verankerung sein. Ebenso ist bei der Prüfung zu berücksichtigen, dass für die potentiellen Käufer ausreichend Platz zur Verfügung steht, die gesetzlich vorgeschriebenen Abstände einhalten zu können. (Es muss für den Standplatz so viel Platz zur Verfügung stehen, um Menschenansammlungen gar nicht erst entstehen zu lassen).
Eine solche Genehmigung gilt dann nur vorbehaltlich der gewerberechtlichen sowie (wenn Lebensmittel verkauft werden sollen) der lebensmittelrechtlichen Prüfung. Ein Verkauf von alkoholischen Getränken setzt hier immer eine Gaststättenerlaubnis voraus. Es würden demnach nur weihnachtliche Verkaufsstände ohne Alkoholverkauf genehmigt werden können, die parallel zur Genehmigung des Straßen- und Grünflächenamtes eine Genehmigung des Gewerbeamtes sowie ggf. des Lebensmittelaufsichtsamtes einholen.
Diese Verkaufsstände dürfen nicht in der unmittelbaren Umgebung (50 m) von Geschäften mit gleichartigen Verkaufsgütern liegen. Auch die übrigen Gewerbetreibenden in Pankow haben mit Umsatzeinbrüchen zu kämpfen. Diesen Geschäften soll hier keine Konkurrenz quasi „direkt vor die Tür gesetzt werden“. Ebenso sind solche Verkaufsstände in der unmittelbaren Umgebung von Schulen, Kindertagesstätten und Jugendfreizeiteinrichtungen unzulässig.
Alle Verkaufsgenehmigungen unterliegen natürlich auch der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung.
Für Karussells oder andere Fahrgeschäfte werden keine Genehmigungen erteilt. Solch große Flächen (die dann eine evtl. Abstandswahrung beim Zu- und Ausstieg ermöglichen könnten) stehen nicht zur Verfügung. Zudem dürfen diese schweren Fahrgeschäfte nicht auf Gehwege gestellt werden und wie bereits oben erwähnt, sind die Stadtplätze bereits durch Wochenmärkte beansprucht, die nicht eingeschränkt werden sollten.
Das Straßen- und Grünflächenamt hat für den Bezirk Pankow intensiv geprüft, welche Flächen für Schausteller coronabedingt zur Verfügung gestellt werden könnten. Sämtliche Stadtplatzflächen werden bereits durch Wochenmärkte genutzt. Diese stehen damit für die Schausteller nicht zu Verfügung. In Abstimmung mit dem Marktbetreiber wäre evtl. der Hugenottenplatz für ein einzelnes Fahrgeschäft geeignet.
Die vorhandenen Gehwege sind in allen großen Straßen, in den dicht bebauten Gebieten von Pankow bereits mit einer großen Nutzung durch die ansässigen Geschäfte belegt. Für die Nutzung der Fußgänger sind weiterhin mindestens 2 m breite Gehwege vorzuhalten. Zu Radwegen ist immer ein entsprechender Sicherheitsabstand einzuhalten. Gehwegvorstreckungen dienen der Verkehrssicherheit und sind ebenfalls freizuhalten.
Auf Gehwegen konnten für die im Bezirksamt eingegangenen, unten aufgeführten Standortwünsche von Schaustellern und Händlern keine ausreichend großen Flächen gefunden werden.
- Mauerpark, Kollwitz- bzw. Helmholtzplatz, Platz vor dem Planetarium, Prenzlauer Allee oder S-Bhf. Storkower Straße (August-Lindemann-Str.)
- im Umfeld der GLS-Sprachschule
- Schönhauser Allee (vor den Arcaden) oder Anger in Pankow
- Kollwitz-, oder Helmholtzplatz
- Wilhelmsruh
Im Umfeld des S-Bahnhofs Storkower Straße könnten 2 Standorte für je einen kleinen Verkaufsstand zur Verfügung gestellt werden (siehe Anlage).
Aufgrund der verschärften Corona-Schutzmaßnahmen hat das Bezirksamt die Realisierung vorweihnachtlicher Stände ab Anfang Dezember nicht mehr weiterverfolgt. Das Bezirksamt wird prüfen, ob es zu einem späteren Zeitpunkt in 2021 schaustellerische Aktivitäten durch entsprechende Genehmigungen unterstützen kann.
Ich bitte, die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
siehe Anlage
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn | Rona Tietje |
Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
Nachhaltigkeitskriterium | keine Auswirkungen | positive Auswirkungen | negative Auswirkungen | Bemerkungen | ||
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| quantitativ | Qualitativ | quantitativ | qualitativ |
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Fläche Versiegelungsgrad |
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Wasser Wasserverbrauch |
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Energie Energieverbrauch Anteil erneuerbarer Energie |
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Abfall Hausmüllaufkommen Gewerbeabfallaufkommen |
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Verkehr Verringerung des Individualverkehrs Anteil verkehrsberuhigter Zonen Busspuren Straßenbahnvorrangschaltungen Radwege |
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Immissionen Schadstoffe Lärm |
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Einschränkung von Fauna |
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Bildungsangebot |
| x | x |
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Kulturangebot |
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Freizeitangebot |
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Partizipation in Entscheidungsprozessen |
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Arbeitslosenquote |
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Ausbildungsplätze |
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Betriebsansiedlungen |
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wirtschaftl. Diversifizierung nach Branchen |
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