Drucksache - VIII-1310  

 
 
Betreff: Weihnachtliche Stimmung ermöglichen, Schausteller unterstützen, Kultur erhalten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
11.11.2020 
36. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
20.01.2021 
38. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin (per Livstream zu verfolgen unter: https://www.youtube.com/channel/UCt4uaISaAWcRCzrsocY2LrQ) mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
24.03.2021 
40. ordentliche digitale Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion der CDU 36. BVV am 11.11.2020
VzK§13BezVG BA, ZB 38. BVV am 20.01.2021
VzK§13BezVG BA, SB 40. BVV am 24.03.2021
VzK§13BezVG BA, SB Anlage 40. BVV am 24.03.2021

siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

16.03.2021

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VIII 1310

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Weihnachtliche Stimmung ermöglichen, Schausteller unterstützen, Kultur erhalten

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 36. Sitzung am 11.11.2020 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII 1310

Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, bezirksweit Plätze und Standorte auszuweisen, an denen vereinzelt Schausteller gastronomische Angebote, handwerkliche Fertigkeiten und Produkte sowie Fahrgeschäfte anbieten können. Nach Möglichkeit soll dies bereits in der Vorweihnachtszeit glich sein.

wird gemäß §13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Grundsätzlich ist der Handel auf öffentlichen Verkehrsflächen aus Verkaufsständen heraus außerhalb von Wochenmärkten, Spezialmärkten, Jahrmärkten, Volksfesten nicht gestattet. Lediglich der sogenannte fliegende Handel auf öffentlichen Straßen (vorbehaltlich der Ausschlussflächen gemäß Negativkatalog) ist für bestimmte Waren erlaubt.

Um in dieser schwierigen Zeit die Händler und Schausteller zu unterstützen, kann das Straßen- und Grünflächenamt auf jeweilige Antragstellungen prüfen, ob unter Berücksichtigung anderer gesetzlicher Vorschriften Genehmigungen auf öffentlichen Verkehrsflächen für bestimmte Verkaufsstände erteilt werden können. Diese Verkaufsstände dürfen keine Verkaufsanhänger sein, da mit diesen keine Gehwege befahren werden dürfen. Es dürften nur mobile Verkaufsstände ohne Verankerung sein. Ebenso ist bei der Prüfung zu berücksichtigen, dass für die potentiellen Käufer ausreichend Platz zur Verfügung steht, die gesetzlich vorgeschriebenen Abstände einhalten zu können. (Es muss für den Standplatz so viel Platz zur Verfügung stehen, um Menschenansammlungen gar nicht erst entstehen zu lassen).

Eine solche Genehmigung gilt dann nur vorbehaltlich der gewerberechtlichen sowie (wenn Lebensmittel verkauft werden sollen) der lebensmittelrechtlichen Prüfung. Ein Verkauf von alkoholischen Getränken setzt hier immer eine Gaststättenerlaubnis voraus. Es würden demnach nur weihnachtliche Verkaufsstände ohne Alkoholverkauf genehmigt werden können, die parallel zur Genehmigung des Straßen- und Grünflächenamtes eine Genehmigung des Gewerbeamtes sowie ggf. des Lebensmittelaufsichtsamtes einholen.

Diese Verkaufsstände dürfen nicht in der unmittelbaren Umgebung (50 m) von Geschäften mit gleichartigen Verkaufsgütern liegen. Auch die übrigen Gewerbetreibenden in Pankow haben mit Umsatzeinbrüchen zu kämpfen. Diesen Geschäften soll hier keine Konkurrenz quasi „direkt vor die Tür gesetzt werden“. Ebenso sind solche Verkaufsstände in der unmittelbaren Umgebung von Schulen, Kindertagesstätten und Jugendfreizeiteinrichtungen unzulässig.

Alle Verkaufsgenehmigungen unterliegen natürlich auch der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung.

Für Karussells oder andere Fahrgeschäfte werden keine Genehmigungen erteilt. Solch große Flächen (die dann eine evtl. Abstandswahrung beim Zu- und Ausstieg ermöglichen könnten) stehen nicht zur Verfügung. Zudem dürfen diese schweren Fahrgeschäfte nicht auf Gehwege gestellt werden und wie bereits oben erwähnt, sind die Stadtplätze bereits durch Wochenmärkte beansprucht, die nicht eingeschränkt werden sollten.

Das Straßen- und Grünflächenamt hat für den Bezirk Pankow intensiv geprüft, welche Flächen für Schausteller coronabedingt zur Verfügung gestellt werden könnten. Sämtliche Stadtplatzflächen werden bereits durch Wochenmärkte genutzt. Diese stehen damit für die Schausteller nicht zu Verfügung. In Abstimmung mit dem Marktbetreiber wäre evtl. der Hugenottenplatz für ein einzelnes Fahrgeschäft geeignet.

Die vorhandenen Gehwege sind in allen großen Straßen, in den dicht bebauten Gebieten von Pankow bereits mit einer großen Nutzung durch die ansässigen Geschäfte belegt. Für die Nutzung der Fußgänger sind weiterhin mindestens 2 m breite Gehwege vorzuhalten. Zu Radwegen ist immer ein entsprechender Sicherheitsabstand einzuhalten. Gehwegvorstreckungen dienen der Verkehrssicherheit und sind ebenfalls freizuhalten.

Auf Gehwegen konnten für die im Bezirksamt eingegangenen, unten aufgeführten Standortwünsche von Schaustellern und Händlern keine ausreichend großen Flächen gefunden werden.

  1.         Mauerpark, Kollwitz- bzw. Helmholtzplatz, Platz vor dem Planetarium, Prenzlauer Allee oder S-Bhf. Storkower Straße (August-Lindemann-Str.)
  2.         im Umfeld der GLS-Sprachschule
  3.         Schönhauser Allee (vor den Arcaden) oder Anger in Pankow
  4.         Kollwitz-, oder Helmholtzplatz
  5.         Wilhelmsruh

Im Umfeld des S-Bahnhofs Storkower Straße könnten 2 Standorte für je einen kleinen Verkaufsstand zur Verfügung gestellt werden (siehe Anlage).

Aufgrund der verschärften Corona-Schutzmaßnahmen hat das Bezirksamt die Realisierung vorweihnachtlicher Stände ab Anfang Dezember nicht mehr weiterverfolgt. Das Bezirksamt wird prüfen, ob es zu einem späteren Zeitpunkt in 2021 schaustellerische Aktivitäten durch entsprechende Genehmigungen unterstützen kann.

Ich bitte, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

siehe Anlage

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister

Rona Tietje
Bezirksstadträtin für Jugend, Wirtschaft und Soziales


 Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

Qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

Fläche

Versiegelungsgrad

 

 

 

 

 

 

Wasser

Wasserverbrauch

 

 

 

 

 

 

Energie

Energieverbrauch

Anteil erneuerbarer Energie

 

 

 

 

 

 

Abfall

Hausmüllaufkommen

Gewerbeabfallaufkommen

 

 

 

 

 

 

Verkehr

Verringerung des Individualverkehrs

Anteil verkehrsberuhigter

Zonen

Busspuren

Straßenbahnvorrangschaltungen

Radwege

 

 

 

 

 

 

Immissionen

Schadstoffe

rm

 

 

 

 

 

 

Einschränkung von Fauna
und Flora

 

 

 

 

 

 

Bildungsangebot

 

x

x

 

 

 

Kulturangebot

 

 

 

 

 

 

Freizeitangebot

 

 

 

 

 

 

Partizipation in Entscheidungsprozessen

 

 

 

 

 

 

Arbeitslosenquote

 

 

 

 

 

 

Ausbildungsplätze

 

 

 

 

 

 

Betriebsansiedlungen

 

 

 

 

 

 

wirtschaftl. Diversifizierung nach Branchen

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 

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