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Drucksache - VIII-0500
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Kleingartenanlage Hansastraße als Modellprojekt entwickeln |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 21. Sitzung am 16.01.2019 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-500
„Das Bezirksamt wird ersucht, das zukünftig als „Kleingartenanlage Hansastraße“ vorgesehene Gelände als Modellprojekt für neuanzulegende Kleingärten in Pankow zu entwickeln. In den Verhandlungen mit dem Pächter sollen außerdem folgende Aspekte berücksichtigt werden:
Die Anlage soll für alle Pankowerinnen und Pankower zugänglich sein. Dies soll die Möglichkeit zum Betreten der und dem Verweilen in der Anlage, ggf. der Nutzung des Vereinsheims bis zu Angeboten zum gemeinschaftlichen Gärtnern reichen.
In der Kleingartenanlage soll ohne Pestizide, Herbizide und Fungizide nach einem zu definierenden ökologischen Standard gegärtnert werden.
Die Kleingartenanlage sollte sich als Teil der „Essbaren Stadt“ verstehen. Es sollten Wege gesucht werden, wie Überschüsse an Obst und Gemüse innerhalb der KGA getauscht oder an Pankowerinnen und Pankower weitergegeben werden können.
Kooperationen mit Kitas und Schulen in der Umgebung der Anlage sollen die öffentliche Funktion der Kleingartenanlagen unterstreichen und jungen Stadtbewohnerinnen und Stadtbewohnern ermöglichen, den Anbau von Obst und Gemüse praktisch zu erleben.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Es entsteht auf dem Grundstück Hansastraße 173 im Bezirk Pankow, Ortsteil Weißensee eine Muster-Kleingartenanlage (KGA) nach dem Bundeskleingartengesetz (BKleinG) und den Verwaltungsvorschriften über Dauerkleingärten und Kleingärten auf landeseigenen Grundstücken der Senatsverwaltung von Berlin. Die Anlage wird, wie alle Kleingartenanlagen auf landeseigenen Flächen nach dem BKleingG, für alle Pankowerinnen und Pankowern zugänglich sein. Das ergibt sich aus Gem. § 3 Abs. 1 BKleinG sollen die Belange sowohl des Umwelt- und Naturschutzes sowie Landschaftspflege bei der Nutzung und Bewirtschaftung des Kleingartens berücksichtigt werden. Kooperationen zwischen dem Bezirksverband und Schulen/Kitas können ebenfalls nicht im B-Plan festgeschrieben werden. Der zukünftige Pächter entscheidet sowohl über die Entstehung eines Vereinsheimes als auch, ob Kooperationen mit Kitas und Schulen angestrebt werden. Ebenso kann den Pächter*innen nicht vorgeschrieben werden, sich als Teil der „Essbaren Stadt“ zu verstehen. Wir bitten die Drucksache als erledigt zu betrachten. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Manuela Anders-Granitzki |
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Legende
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