Drucksache - VIII-0499  

 
 
Betreff: Innerstädtisches Natur- und Naherholungsgebiet Nord-Pankow schonend entwickeln
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenAusschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen
   
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
06.06.2018 
16. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen federführender Ausschuss
28.08.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen vertagt     
16.10.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen vertagt   
13.11.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen vertagt   
27.11.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen vertagt   
29.11.2018 
öffentliche außerordentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
16.01.2019 
21. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 16. BVV am 6.6.2018
Beschlussempfehlung StadtGrün 21. BVV am 16.01.19

Das Bezirksamt wird ersucht, ein Konzept zu entwickeln und schrittweise zu realisieren, das in Nord-Pankow eine große zusammenhängende Naturlandschaft zusammenfasst und sie dauerhaft durch ein Landschaftsprogramm und Landschaftspläne oder durch andere planerische Instrumente als „Innerstädtisches Natur- und Naherholungsgebiet Nord-Pankow“ r die Bewohnerinnen Pankows und Berlins ordnet und erschließt. Dieses Konzept soll folgende Punkte enthalten:

1. Ausdehnung der zusammenhängenden Naturlandschaft

Das Gebiet liegt im Bereich zwischen Niederschönhausen/Rosenthal entlang des Mauerradwegs bis zur Landesgrenze nach Brandenburg, in nördlicher und östlicher Richtung über Blankenfelde, Arkenberge, Französisch-Buchholz und Karow bis Buch.

Bei der Gebietsfestlegung

        sind die erforderlichen Flächen für zukünftige Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu berücksichtigen (Drucksache VIII-0400 ),

        sind auch Flächen für noch nicht umgesetzte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu berücksichtigen;

        sollen Flächen für neue Kleingartenanlagen, die für die Allgemeinheit zugänglich und nutzbar sind, sowie für „urban gardening“ oder Gemeinschaftsgärten ausgewiesen werden;

        soll die Landwirtschaft als prägendes Element des Gebietes dauerhaft gesichert und auf eine nachhaltige Bewirtschaftung ausgerichtet werden.

2. Das Nutzungskonzept als „Innerstädtisches Natur- und Naherholungsgebiet Nord-Pankow“ soll

        sich am Charakter des Bestehenden orientieren sowie von den bestehende Nutzungen (Naturbildung, Landwirtschaft, Erholung) ausgehen;

        Umweltbildung und Naturerlebnisräumer Erwachsene und Kinder als prägende Elemente von Teilen oder vom gesamten Gebiet vorsehen denn Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) ist der „Naturschutz von morgen“;

        Ausflugsorte für Familien einrichten, mit naturnahen Spielplätzen;

        eingegrenzte Hundeauslaufgebiete einplanen, welche weder in den Landschaftsschutzgebieten noch auf den Landwirtschaftsflächen liegen;

        die jetzt schon bestehenden Erholungsaktivitäten (etwa Wander-, Rad- und Reitwege) geordnet ausweiten und vor allem das Gebiet als Ganzes für die Nutzer*innen erfahrbar und nutzbar machen;

        in Kooperation mit den Berliner Forsten und den Landwirten insbesondere Reitwege in Feld und Wald mit unterschiedlichem Belag ausweisen oder wo nötig anlegen;

        alle Möglichkeiten ausschöpfen, um etwa wie dies in Hamburg geschieht die unterschiedlichen Nutzungen eines Weges etwa Wandernde/Spaziergänger*innen oder Radfahrer*innen und durch Reiter*innen oder Hundehalter*innen gemeinsam zu ermöglichen;

        eine dem Erholungsziel und dem anliegenden Landschaftsschutzgebiet angemessene, also schonende Entwicklung von Arkenberge ermöglichen;

        Tiere und Pflanzen besser schützen (Rückzugs-/ Lebensmöglichkeiten sollen verbessert werden).

3. ÖPNV als Knotenpunkte der Erschließung

Zur Steigerung der Attraktivität und der Nutzbarkeit des zukünftigen Innerstädtischen Natur- und Naherholungsgebietes Nord-Pankow

        sollen die ÖPNV-Haltepunkte von S-Bahn sowie von Zug und Tram als Ausgangspunktr die Erschließung des Gebietes durch Wander- und Radwege dienen;

        sollen die Wegeverbindungen auch mit dem Nachbarlandkreis abgestimmt werden und die grünen Hauptwege  4, 5, 13, 15 und 16 berücksichtigt werden;

        soll sich das Bezirksamt dafür einsetzen, dass eine Autobahnquerung der BAB A 10/A 114 an geeigneter Stelle geschaffen wird.

4. Um das Gebiet den Berlinerinnen und Berlinern bekannt zu machen, kann bei der Planung und Realisierung mit dem Senat kooperiert werden, der in seinem „Tourismuskonzept 2018+“ attraktive Orte in den Außenbezirken wie Pankow weiter entwickeln will.


Begründung der Beschlussempfehlung vom Stadtentwicklung und Grünanlagen:

Nachdem der Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen bereits in seiner Sitzung vom 28.08.2018 die Drucksache eher kritisch betrachtet hatte, legte die Einreicherin eine 2. Fassung vor, die jedoch ebenfalls nicht geeignet war, die Bedenken und Kritikpunkte der Mehrheit der Ausschussmitglieder auszuräumen.

Zwar wurde der Ansatz, dass umrissene Gebiet zu ordnen und eine Entwicklung eines zusammenhängenden innerstädtischen Naherholungsgebietes zu ermöglichen, positiv gesehen und eine längerfristige Entwicklung und Planung wäre auch wünschenswert, zumal ein Großteil bereits Landschaftsschutzgebiet ist. Jedoch ist eine Vorgehensweise in kleineren Schritten und die damit einhergehend wahrscheinlichere Realisierung sinnvoller. Auch die real bestehenden und im z. T. deutlich im Widerspruch zum Antrag stehenden Festlegungen des Flächennutzungsplans sind zu beachten.

Hauptkritikpunkte waren vor allem die geforderte weitere Konzeptentwicklung, die mit bereits bestehenden Planungen und Konzepten kollidieren bzw. sich zu diesen in die Ablage gesellen würde. Zudem erscheinen Umfang und Aufwand angesichts der Größe des zu betrachtenden Gestaltungsraums mehr als ambitioniert, deren Umsetzung allein durch die vom Bund zu erstellenden Feststellungsgutachten würden einen erheblichen Zeitraum beanspruchen und eine mögliche Umsetzung etliche Jahre dauern. Bereits die geforderte Querung der BAB 114 und BAB 10 ist wenig realistisch.

Grundsätzliche Bedenken, der vorliegende Antrag setze einseitig zu Gunsten der Ausweitung des Landschaftsschutzes Vieles vorab mit Bindungswirkung fest, ohne Berücksichtigung der angesichts einer wachsenden Stadt ebenfalls erforderlichen Stadtentwicklung, konnten von der Einreicherin nicht überzeugend ausgeräumt werden. Ebenfalls nicht beseitigt werden konnte die Vermutung, dass die zwar nicht benannte, aber eindeutig in dem umschriebenen Gebiet befindliche Elisabethaue entgegen dem aktuell bestehenden Moratorium auf Landesebene einer endgültigen Nutzung zugeführt werden soll, um zukünftig mögliche anderweitige Verfügungen zu verhindern. Letztlich stieß auch die Forderung nach Reitwegen und damit Privilegierung einer überschaubaren Zielgruppe auf wenig Gegenliebe, angesichts absehbarer Nutzungskonflikte mit Fußngern und anderen Wegnutzern.

Somit empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen mit 5 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich die Ablehnung der Drucksache.

2. Fassung des Antrages, Im Ausschuss beraten:

 

Die BVV möge beschließen:

 

1. Das Bezirksamt wird ersucht, alle Flächen in dem Gebiet zwischen Niederschönhausen/Rosenthal entlang des Mauerradwegs bis zur Landesgrenze nach Brandenburg, in nördlicher und in östlicher Richtung über Blankenfelde, Arkenberge, Französisch-Buchholz und Karow bis Buch daraufhin zu überprüfen, welche als ein zusammenhängendes „innerstädtisches Natur- und Naherholungsgebiet Nord-Pankow“ entwickelt und damit für die Gesundheit der Berlinerinnen nutzbar gemacht werden können.

 

Bei der Einordnung einer Fläche sind die bereits existenten Planungen für etwa für die erforderliche Infrastruktur der Bürger*innen zu berücksichtigen. In das Gebiet einzubeziehen sind die erforderlichen Flächen für zukünftige Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen (Drucksache VIII-0400).

 

Der Bereich, der als Innerstädtisches Natur- und Naherholungsgebiet ausgewiesen werden kann soll der BVV zur Beschlussfassung vorlegen.

 

2. Für den als „Innerstädtisches Natur- und Naherholungsgebiet“ von der BVV ausgewiesenen Bereich ist dann ein Konzept zu entwickeln, das folgende Kriterien erfüllt:

 

        es orientiert sich am Charakter des Bestehenden sowie an den bestehenden Nutzungen (Naturbildung, Landwirtschaft, Erholung);

        ausgehend von den ÖPNV-Haltepunkten von S-Bahn sowie von Zug und Tram als Ausgangspunkt für die Erschließung des Gebietes durchziehen Wander-, Rad und Reitwege das Gebiet;

        die Wegeverbindungen sind mit dem Nachbarlandkreis abgestimmt und sie berücksichtigen die grünen Hauptwege 4, 5, 13, 15 und 16;

        eine Autobahnquerung der BAB A 10/ A 114 wird an geeigneter Stelle initiiert;

        Ausflugsorte für Familien mit naturnahen Spielplätzen sind eingerichtet;
Umweltbildung und Naturerlebnisräume für Erwachsene und Kinder sind als prägendes Element von Teilen oder vom gesamten Gebiet vorgesehen denn Bildung für Nachhaltige Entwicklung /BNE) ist der „Naturschutz von morgen“;

        eingegrenzte Hundeauslaufgebiete sind eingeplant, welche weder in den Landschaftsschutzgebieten noch auf den Landwirtschaftsflächen liegen;

        Flächen für neue Kleingartenanlagen, die für die Allgemeinheit zugänglich und nutzbar sind, sowie für urban gardening oder Gemeinschaftsgärten wurden ausgewiesen;

        die Landwirtschaft als prägendes Element des Gebietes wurde dauerhaft gesichert und auf eine nachhaltige Bewirtschaftung ausgerichtet;

        es sind alle Möglichkeiten ausgeschöpft, um etwa wie das in Hamburg geschieht die unterschiedlichen Nutzungen eines Weges zu ermöglichen, indem es die daraus entstehenden Nutzungskonflikte etwa zwischen Wanderern und Radfahrerinnen oder zwischen Reitern und Hundehalterinnen löst;

        es sind in Kooperation mit den Berliner Forsten und den Landwirten insbesondere Reitwege in Feld und Wald mit unterschiedlichem Belag ausgewiesen oder wo nötig angelegt;

        ein dem Erholungsziel und dem anliegenden Landschaftsschutzgebiet angemessene, also schonende Entwicklung von Arkenberge wird ermöglicht;

        Tiere und Pflanzen werden besser vor den Erholung suchenden Menschen geschützt (Rückzugs- und Lebensmöglichkeiten werden verbessert).

 

 

Um das Gebiet den Berlinerinnen und Berlinern bekannt zu machen, kann bei der Planung und Realisierung mit dem Senat kooperiert werden, der in seinem „Tourismuskonzept 2018+“ attraktive Orte in den Aussenbezirken weiter entwickeln will.

 

Begründung:

Pankows Landschaftsschutzgebiete und Naturschutzgebiete können im Rahmen des „Tourismuskonzeptes 2018+“ zu einem Naturerfahrungsraum und Naherholungsgebiet für die Berlinerinnen geordnet und entwickelt werden. Es bedarf einer Ordnung des Gebietes, da es derzeit durch die ungeordnete Nutzung - zu Übernutzungen einzelner Flächen kommt. Gleichzeitig sind weite Teile des Gebietes ungenutzt. Sie bedürfen einer Erschliessung durch gekennzeichnete Wegeverbindungen. Um den Wert des Gebietes voll ausschöpfen zu können, bedarf es einer Autobahnquerung, die derzeit das Gebiet in mindestens 2 Teile teilt.

 

Als Naturerfahrungsraum und Naherholungsgebiet entwickelt, können die Landschaftsschutzgebiete und Naturschutzgebiete Pankow der Gesundheit vieler Berliner und Pankowerinnen dienen, die dort Sport treiben oder sich mit ihrer Familie und ihren Kindern erholen können. 

 

In der wachsenden Stadt kann ein Drittel des Bezirks nicht ungeordnet brach liegen oder dem reinen Naturschutz dienen.

Die Grün- und Freiflächen müssen einen erlebbaren Nutzen für die Allgemeinheit erfüllen. Es sollte deswegen leicht möglich sein, die Natur, die Artenvielfalt und den Erholungswert des Pankower Nordens zu erfahren.

 

Begründung des Ursprungsantrages:

Begründung Ursprungsantrag Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen:

In der wachsenden Stadt müssen Grünflächen und Freiräume einen erlebbaren Nutzen für die Allgemeinheit erfüllen. Es sollte deswegen allen Bewohner*innen von Pankow und von Berlin leicht möglich sein, die Natur, die Artenvielfalt und der Erholungswert des Pankower Nordens zu erfahren.

 

Die Naturlandschaft in Nord-Pankow wird aktuell zwar vielfältig, aber nur punktuell genutzt und dadurch an diesen Stellen sogar übernutzt. Deutlich mehr Menschen könnten durch ein Gesamtkonzept von dem Naherholungswert der Naturlandschaft in Nord-Pankow profitieren.

 

Um die Fläche als einen zusammenhängenden innerstädtischen Natur- und Naherholungsraum erfahren zu können, fehlt die notwendige Erschließung. Es fehlen Wege und Hinweisschilder, es fehlen Angebote und es fehlt ein Gesamtkonzept. Die Bundesautobahnen A 10 und A 114 sind derzeit nicht (mehr) zu überwinden.

 
 

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