Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
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Drucksache - VIII-0496
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Aufträge für Baumfällungen und Baumschnittarbeiten nur mit Fristsetzung vergeben |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung der in der 18. Sitzung am 12.09.2018 angenommenen Beschlussempfehlung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0496
„Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, Aufträge für Baumfällungen und Baumschnittarbeiten nur unter einer angemessenen Fristsetzung zu vergeben und den Auftrag daran zu binden, dass die Auftragsausführung strikt an die gesetzlichen Vorgaben gebunden wird.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Allerdings hängt die Abarbeitung von Baumpflegearbeiten im Straßenland u. a. von notwendigen Verkehrsrechtlichen Anordnungen der Straßenverkehrsbehörde (SVB) oder der Verkehrslenkung Berlin (VLB) ab, die durch die Auftragnehmer oder das Straßen- und Grünflächenamt nicht maßgeblich beeinflusst werden können. Sowohl die SVB als auch die VLB leiden infolge der Vielzahl von Bauprojekten im Stadtgebiet unter einer permanenten Überlastung und unter chronischer Personal-Unterbesetzung. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Vollrad Kuhn |
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