Drucksache - VIII-0496  

 
 
Betreff: Aufträge für Baumfällungen und Baumschnittarbeiten nur mit Fristsetzung vergeben
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
06.06.2018 
16. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen federführender Ausschuss
28.08.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
12.09.2018 
18. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
14.08.2019 
25. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 16. BVV am 6.6.2018
Beschlussempfehlung StadtGrün 18. BVV am 12.09.18
VzK§13BezVG BA, SB 25. BVV am 14.08.19

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.2019

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VIII-0496

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Aufträge für Baumfällungen und Baumschnittarbeiten nur mit Fristsetzung vergeben

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung der in der 18. Sitzung am 12.09.2018 angenommenen Beschlussempfehlung der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0496

Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, Aufträge für Baumfällungen und Baumschnittarbeiten nur unter einer angemessenen Fristsetzung zu vergeben und den Auftrag daran zu binden, dass die Auftragsausführung strikt an die gesetzlichen Vorgaben gebunden wird.“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:


Eine Auftragsvergabe erfolgt gem. der Vorgaben der Landeshaushaltsordnung (LHO) genauso wie in der BVV-DS VIII-0496 gefordert. Aufträge dürfen nur an Firmen vergeben werden, die entweder gem. Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis des Landes Berlin (ULV) präqualifiziert sind oder vor einer Auftragsvergabe durch Einzelnachweise ihre Fachkenntnis der einschlägigen Regelwerke und Fachnormen nachweisen, einschließlich der Mitarbeiter-Qualifikation.

Allerdings hängt die Abarbeitung von Baumpflegearbeiten im Straßenland u. a. von notwendigen Verkehrsrechtlichen Anordnungen der Straßenverkehrsbehörde (SVB) oder der Verkehrslenkung Berlin (VLB) ab, die durch die Auftragnehmer oder das Straßen- und Grünflächenamt nicht maßgeblich beeinflusst werden können. Sowohl die SVB als auch die VLB leiden infolge der Vielzahl von Bauprojekten im Stadtgebiet unter einer permanenten Überlastung und unter chronischer Personal-Unterbesetzung.

In der Regel handelt es sich um Rahmenverträge, die auch kurzfristig notwendige Verkehrssicherungsmaßnahmen umfassen. Von daher ist eine engere Fristsetzung bei der Auftragsvergabe i.d.R. nicht möglich. Hinzu kommt die enorme Auftragslage bei den Baumpflegefirmen.

Wir bitten, die Drucksache damit als erledigt zu betrachten.
 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Vollrad Kuhn
Stellv. Bezirksbürgermeister
 


 

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen