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Drucksache - VIII-0327
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Entwicklung des ÖPNV im Bezirk Pankow |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung der in der 12. Sitzung am 17.01.2018 angenommenen Aufforderung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0327 –
„Das Bezirksamt wird aufgefordert, bei Zuarbeiten, Stellungnahmen und im Abstimmungsprozess zum Entwurf für die Fortschreibung des Stadtentwicklungsplanes Verkehr (StEP Verkehr) gegenüber dem Senat folgende Position aktiv zu vertreten:
1. Kurzfristige Maßnahmen (Planungsabschluss bis 2021, Realisierung ab 2022)
a) Bei der Verlängerung der Straßenbahntrasse der M2 zur Erschließung des Neubaugebietes »Blankenburg Süd« ist über den S-Bahnhof Blankenburg hinaus der Lückenschluss zum Bestandsnetz in der Pasewalker Straße vorzusehen.
b) Neubau einer tangentialen Straßenbahnnetzergänzung zwischen Bhf. Pankow und Pasedagplatz (über Ortskern Heinersdorf)
2. Mittelfristige Maßnahmen (Planungsabschluss bis 2026, Realisierung ab 2027)
a) Neubau einer Straßenbahntrasse Rathaus Pankow – U-Bhf. Turmstraße (über Wollank-, Pankstraße).
b) Verlängerung des Rosenthal-Astes der Straßenbahnlinie M1 von Rosenthal Nord zum S- und U-Bahnhof Wittenau.
c) Wiederinbetriebnahme der Stammstrecke der »Heidekrautbahn« mit Durchbindung zum Bahnhof Gesundbrunnen. Dabei ist auch der Haltepunkt Blankenfelde wiederherzustellen.
3. Langfristige Maßnahmen (Realisierung bis 2035)
a) Neubau einer Straßenbahntrasse Prenzlauer Berg – Ostbahnhof (über Ostseestr. - Michelangelo Str. - Kniprodestr. - Am Friedrichshain - Friedenstr.) als notwendige tangentiale/radiale Netzergänzung.
b) Neubau einer Straßenbahnnetzergänzung von Am Steinberg/Prenzlauer Promenade bis Pasewalker Straße (mit Wiederaufbau der sog. »Schwarzen Brücke«).
4. Die Planung und der Bau von möglichen U-Bahn-Strecken vom U-Bhf. Osloer Straße bis Pankow Kirche sowie vom Alexanderplatz nach Weißensee werden nicht verfolgt, solange die unter (1.) bis (3.) genannten Maßnahmen nicht umgesetzt sind.
Das Bezirksamt wird gebeten, diesen Beschluss umgehend an die zuständige Senatsverwaltung von Berlin weiterzuleiten.“ –
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Zu den Inhalten des Beschlusses teilte die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in einem Schreiben von Herrn Streese vom 07.05.2020 an den Bezirksstadtrat folgendes mit: Nach wie vor bildet der ÖPNV-Bedarfsplan als Teil des Nahverkehrsplans Berlin 2019 ¬ 2023, der im Februar 2019 vom Senat beschlossen wurde, die Grundlage der angesprochenen Infrastrukturvorhaben. Diese Beschlusslage deckt sich in vielerlei Hinsicht mit den von Ihnen genannten Vorhaben:
Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn | Vollrad Kuhn |
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