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Drucksache - VIII-0283
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Schienenersatzverkehr M1 |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung der in der 9. Sitzung am 13.09.2017 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0283
„Das Bezirksamt wird aufgefordert, unverzüglich bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sowie der BVG darauf zu dringen, dass der für die Gleisbauarbeiten auf der Dietzgen- und Schillerstraße eingerichtete Schienenersatzverkehr am Pastor-Niemöller-Platz beginnt bzw. endet.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Das Bezirksamt hat die o. g. Drucksache der BVV an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz am 30.10.2017 mit der Bitte um Prüfung und Stellungnahme gemäß BezVG § 13 (3) gesandt.
1. Die Prüfung der Notwendigkeit, der Streckenführung und zeitlichen Ausdehnung eines SEV obliegt grundsätzlich nicht der VLB. Die Anordnung der VLB für einen SEV bezieht sich vielmehr auf die grundsätzliche Schaffung der Verkehrssicherheit, die Minimierung der Störung aller anderen Verkehrsteilnehmer, sowie auf SEV begleitende verkehrliche Maßnahmen wie z. B. Haltverbote, Ersatzhaltestellen, Busspuren usw. Unabhängig davon werden bei Ortsterminen oder Vorgesprächen auch Anregungen gegeben, die sich auf den Komfort und damit auch auf die Akzeptanz der Ersatzstandorte und des Schienenersatzverkehrs auswirken.
Am 07.11.2017 hat nach den hier vorliegenden Erkenntnissen eine Begehung der fraglichen Örtlichkeiten durch das Bezirksamt Pankow von Berlin (Mitarbeiter des dortigen SGA) und der BVG stattgefunden. Im Rahmen dieser Begehung wurde einvernehmlich festgestellt, dass auf Grund der Bedingungen vor Ort (nicht ausreichende Haltestellenbereiche, natürliche Hindernisse und Blockierung des Individualverkehrs (IV) durch wendende/abbiegende Busse) eine Verlängerung und Änderung des SEV alleine aus Platzgründen und den Anforderungen an die Verkehrsabläufe des Betreibers (BVG) nicht durchführbar ist. Die VLB wird auch in Zukunft bemüht sein die Betreiber der Schienenersatzverkehre, bei der Planung und Durchführung der SEV dazu anzuhalten, die Belastung aller Verkehrsteilnehmer, bei Einhaltung der größtmöglichen Sicherheit, auf ein Mindestmaß zu beschränken.“
Die vom Bezirksamt initiierte Prüfung vor Ort, gemeinsam mit dem beim BVG Vorstandsbereich Betriebsmanagement Omnibus angesiedelten verantwortlichen Produktmanagement Ersatzverkehr, mit dem Ziel einer Verbesserung des SEV der Straßenbahnlinie M1, hat ergeben, dass eine Verlängerung des Busersatzverkehrs von der Waldstraße zum Pastor-Niemöller-Platz, Ecke Grabbeallee (Platz für Haltestelle reicht nicht) oder Ecke Friedrich-Engels-Straße (kein ausreichender Sicherheitsabstand der Busse zur Straßenbahn) verkehrstechnisch leider nicht möglich war. Eine Verlängerung des SEV in die Grabbeallee, zwischen Pastor-Niemöller-Platz und Tschaikowskistraße, in die Nähe der Straßenbahnhaltestellen scheiterte daran, dass die Busse in der Grabbeallee nicht wenden können.
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn | Vollrad Kuhn |
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