Drucksache - VIII-0279  

 
 
Betreff: Umsetzung des Rechts auf Ehe für Alle im Bezirk Pankow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
13.09.2017 
9. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
27.09.2017 
Fortsetzung der 9. öffentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
21.02.2018 
13. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion der SPD, 9. BVV am 13.09.2017
2. Ausfertigung Antrag Fraktion SPD und Bü´90/Die Grünen 9. BVV am 13.09.17
2. Ausfertigung Antrag Fraktion SPD und Bü´90/Die Grünen Fortsetzung 9. BVV am 27.09.17
Namentliche Abstimmung VIII-0279
VzK§13BezVG BA, SB 13. BVV am 21.02.18

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.2018

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.VIII-0279

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Umsetzung des Rechts auf Ehe für Alle im Bezirk Pankow

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der Fortsetzung der 09.Sitzung am 27.09.2017 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0279

Das Bezirksamt wird ersucht, die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, das Recht auf Ehe für alle auch im Bezirk umsetzbar zu machen. Hierzu soll sich das Bezirksamt bei der Senatsverwaltung für Inneres für eine schnelle Umsetzung der notwendigen Verwaltungsänderungen einsetzen. Dazu gehört die Anpassung der für das Personenstandswesen eingesetzten elektronischen Fach-, Register- und Datenaustauschverfahren.

Der Bezirksverordnetenversammlung soll zur 12. BVV-Tagung der VIII. Wahlperiode ein Bericht mit getroffenen und weiter geplanten Maßnahmen zur schnellen Umsetzung der Verwaltungsänderungen vorgelegt werden.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 


Die Thematik wurde bereits in einem der Treffen der zuständigen Staatssekretärin der Senatsverwaltung für Inneres und Sport mit den für die rgerdienste zuständigen Bezirksamtsmitgliedern andiskutiert. Außerdem hatte Senator Geisel mit Schreiben vom 15.09.17 an alle Bezirke appelliert, trotz der überaus angespannten Arbeitsbelastung fast aller Standesämter die mit der Umsetzung des Rechts auf Ehe für Alle verbundenen Herausforderungen gemeinsam mit seiner Verwaltung zu meistern. Dabei hatte er auch auf die Vorgaben des Bundesinnenministeriums verwiesen, die von seinem Haus koordiniert werden.
Das wurde nach erneuter Rücksprache mit der Fachaufsicht der Standesämter bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport noch einmal deutlich das Bundesinnenministerium (BMI) muss hier zuerst die Voraussetzungen schaffen. Frühestens zum 01.11.2018 kann dann mit einer Anpassung der Software gerechnet werden.

Weder das Land Berlin, noch der Bezirk sind für die Schaffung dieser notwendigen Voraussetzungen zuständig.

Bis dahin ist nach den vom BMI erlassenen Arbeitshinweisen und Rundschreiben zu verfahren.
Die Eheschließungen gleichgeschlechtlicher Ehegatten sowie die Umwandlungen nach § 17a Personenstandsgesetz (PStG) werden ab dem 1. Oktober 2017 im Eheregister beurkundet. Die erforderlichen Anpassungen des Fachverfahrens für das zum 1. Oktober 2017 durchzuführende Verfahren für die Umwandlung (Eheschließung) bei bestehender Lebenspartnerschaft gem. § 17a PStG werden durch eine Software-Anpassung (AutiSta-Update) bereitgestellt. Dazu wurden die Leittexte in der Eheurkunde für die gleichgeschlechtlichen Ehegatten neutralisiert, so dass anstelle von "Ehemann" und "Ehefrau" der Leittext "Ehegatten" erscheint. Technisch wird eine Anpassung der Leittexte im Eheregister voraussichtlich erst im Herbst 2018 möglich sein, so dass bis dahin die Leittexte "Ehefrau" und "Ehemann" im Eheregister für gleichgeschlechtliche Ehegatten hingenommen werden.

r die technische Umsetzung der genannten Vorschriften müssen u. a. die für das Personenstandswesen eingesetzten elektronischen Fach-, Register- und Datenaustauschverfahren angepasst werden.
Die entsprechenden Versionswechsel werden jeweils zum 1. November eines Jahres vorgenommen. Im Vorfeld eines solchen Versionswechsels steht den Verfahrensherstellern in der Regel ein Vorlauf von jeweils neun Monaten zur Verfügung.
Die gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Vorschriften des Personenstandsrechts mit programmtechnischen Auswirkungen werden nach Information durch das BMI dann voraussichtlich ab 01.11.2018 in Kraft treten.

Wir bitten, die Drucksache damit als erledigt zu betrachten.
 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine





Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister
 

Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung
und Bürgerdienste



 

 

 
 

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