Drucksache - VIII-0270  

 
 
Betreff: Städtebauförderung für die Quartiere Langhansstraße und Pankow Süd
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPD, Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
13.09.2017 
9. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen federführender Ausschuss
14.11.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
29.11.2017 
11. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
27.03.2019 
23. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion der SPD, 9. BVV am 13.09.17
Antrag Fraktionen SPD und Bü 90/Grüne, 2. Ausfertigung, 9. BVV am 13.09.2017
Beschlussempfehlung StadtGrün 11. BVV am 29.11.17
VzK§13BezVG BA, SB 23. BVV am 27.03.19

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.2019

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

VIII-0270

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Städtebauförderung r die Quartiere Langhansstraße und Pankow Süd

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung der in der 11. Sitzung am 29.11.2017 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0270

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen dafür einzusetzen, dass die Quartiere Langhansstraße und Pankow Süd in eines der Bund-Länder-Programme der Städtebauförderung aufgenommen werden.

Die beiden Gebiete weisen einen besonderen Bedarf bei der Erneuerung öffentlicher Infrastrukturen auf, die einen Einsatz von Instrumenten und Mitteln der Städtebauförderung erforderlich machen. Das ist im Rahmen der Voruntersuchung zur Weiterentwicklung der Kulisse Sdtebauförderung und Stadterneuerung in Berlin dem Senat darzulegen, in dem insbesondere aufzeigt wird,

         welcher Sanierungsbedarf bei den Straßen- und Grünflächen vorliegt und ob ein Defizit an Spielplätzen besteht und

         welcher Sanierungs- und Erweiterungsbedarf bei den Kindertagesstätten, Schulen, Sport und generationsübergreifenden Angeboten vorhanden ist.

Zugleich soll der Senatsverwaltung begründet werden, welcher Einsatz von Instrumenten der Städtebauförderung besonders geeignet ist, um eine gesteuerte städtebauliche und soziale Entwicklung der Quartiere zu ermöglichen sowie vorhandene städtebauliche Missstände zu beheben. Abschließend ist eine Empfehlung zu geben, in welches Programm die beiden Gebiete aufgenommen werden sollen.

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Das Bezirksamt hatte sich bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen gemäß der BVV-Beschlussfassung für die Quartiere Langhansstraße und Pankow-Süd sowie für weitere mögliche Kulissen der Städtebauförderung eingesetzt.

Hierzu fand im Jahr 2018 ein Abstimmungstermin mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen statt. In diesem Abstimmungstermin war die Entscheidung über neue Kulissen für September 2018 angekündigt worden.

In einem Anschreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen vom 01.02.2019 wurde nunmehr mitgeteilt, dass mit dem Gebiet „Langhansstraße“ in Pankow lediglich eine neue Städtebauförderkulisse etabliert werden soll. Den Vorschlägen des Bezirksamts wurde somit nur sehr eingeschränkt gefolgt. Als Hintergrund hierfür wurde seitens der Senatsverwaltung auf begrenzte personelle und finanzielle Spielräume hingewiesen.

r das Gebiet „Langhansstraße“ sind für 2019 Vorbereitende Untersuchungen gemäß § 141 BauGB angekündigt worden.

Wir bitten, die Drucksache damit als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister

 

Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste

 

 

 
 

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