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Drucksache - VIII-0218
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
»Holzbauweise zur Beschleunigung des Schulbaus« |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 10. Sitzung am 18.10.2017 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0218
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie dafür einzusetzen, mehrere der geplanten Schulneubauprojekte in Pankow in moderner Holzbauweise zu errichten und als Bezirksamt Schulerweiterungsprojekte im Bezirk Pankow in moderner Holzbauweise zu errichten.
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Das Bezirksamt hat bereits gegenüber der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) seine Offenheit für Schulneubauten in modularer Holzbauweise deutlich gemacht. Über das Pilotprojekt im Bezirk Marzahn-Hellersdorf informiert sich das Bezirksamt regelmäßig. Angesichts der großen Herausforderung der gesetzlichen Schulplatzversorgung, insbesondere im Grundschulbereich, im Bezirk Pankow liegt der Schwerpunkt auf bedarfsgerechte, funktionale und zügig realisierbare Schulneubauten. Nach derzeitigem Sachstand werden die Schulneubauprojekte in Amtshilfe durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (SenStadtWohn) realisiert. Das Bezirksamt wird die notwendigen Abstimmungen zwischen SenBJF und SenStadtWohn konstruktiv und kontinuierlich begleiten. Die Frage der Realisierbarkeit von Neubauten in modularer Holzbauweise wird das Bezirksamt dabei vor dem Hintergrund der Beschleunigung von Neubaumaßnahmen in Pankow weiterhin ansprechen. Im Falle von Schulerweiterungsmaßnahmen in bezirklicher Verantwortung, hier Fachbereich Hochbau, ist in jedem Fall eine Einzelfallprüfung notwendig, da für derartige Vorhaben keine typisierten vorgefertigten Modellprojekte zur Anwendung kommen können. Die Gründe hierfür sind vielseitig. Bei den Schulerweiterungsmaßnahmen spielen u. a. die Bauweise, die Kubatur eines bestehenden Schulgebäudes, der Standort und somit auch die jeweils vorzufindenden Flächenverhältnisse eine nicht unbedeutende Rolle. Der Entwurf für ein Gebäude oder Gebäudeteil, ob nun in Holz-, Leicht- oder Betonbauweise muss jeweils auf den bestehenden Baukörper und den jeweiligen Standort Bezug nehmen und individuell angepasst werden. Darüber hinaus ist das Thema Brandschutz ein weiterer Tatbestand, der aus baufachlicher Sicht einer gesonderten Prüfung unterzogen werden muss. Grundsätzlich steht das Bezirksamt standardisierten Typenbauten, auch in modularer Holzbauweise, positiv gegenüber. Um zukünftig auf den stetig wachsenden Bedarf an Schulplätzen schnellstmöglich reagieren zu können, sieht das Bezirksamt die Sinnhaftigkeit, sich zukünftig wieder auf zwei bis maximal drei Standard- oder Typenbauten zu verständigen. So wurden beispielsweise im Rahmen von Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen sogenannter „Schulplatten“ (SK-Typenbauten aus DDR-Zeiten) nicht nur jahrelange Erfahrungen, auch auf dem Sektor der energetischen Sanierung, gemacht und gesammelt, sondern auch vorzeigbare und nutzerorientierte Ergebnisse erzielt. Auf Grund der Typengleichheit konnten bewährte Vorgehens- und Verfahrensweisen wiederholt in Anwendung gebracht werden. Ein daraus abzuleitender Vorteil wäre u. a. die Verwendung industriell vorgefertigter und somit standardisierter Bauelemente. Inwieweit dann standardisierte Typenbauten überwiegend oder ausnahmslos in Holzbauweise die zukünftige Lösung darstellen sollen, obliegt einer berlinweiten Entscheidung. Das Bezirksamt wird sich aktiv in diese Debatte mit seiner Expertise einbringen. Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
Keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn | Dr. Torsten Kühne |
Legende
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