Drucksache - VIII-0214  

 
 
Betreff: Förderung der Elektromobilität in Pankow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUAusschuss für Verkehr und Öffentliche Ordnung
   
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
28.06.2017 
8. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Öffentliche Ordnung federführender Ausschuss
14.09.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Öffentliche Ordnung im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
18.10.2017 
10. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU 8. BVV
Beschlussempfehlung VerkOrd 10. BVV am 18.10.17

Dem Bezirksamt Pankow von Berlin wird empfohlen, sich mit den zuständigen Stellen der Senatsverwaltungen in Verbindung zu setzen, um ein Pilotprojekt zur Förderung der Elektromobilität im Bezirk Pankow umzusetzen.

Hierbei soll insbesondere geprüft werden, inwieweit die Regelungen des §3 des Gesetzes zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge (EmoG) geeignet sind und Anwendung finden können.


Begründung der Beschlußempfehlung Verkehr und öffentliche Ordnung:

Die Ausschußdebatte entspann sich zunächst an den rechtlichen Grundlagen und Voraussetzungen des Antrages. Die Frage, ob denn die für die Anwendung des Paragraphen 3 EmoG notwendigen Rechtsverordnungen nach § 6 Abs 1 Straßenverkehrsgesetz überhaupt erlassen seien, konnte im Ausschuß nicht schlüssig geklärt werden. Insofern stand der Antrag für einige Ausschußmitglieder nicht auf rechtssicherer Grundlage.

Insgesamt war die Ausschußmehrheit der Auffassung, daß in der Sache ein Pilotprojekt” beschränkt auf Pankow ohnehin nicht dienlich sei, sondern daß hier vielmehr nur eine Gesamtberliner Lösung anzustreben wäre. Die Anregung dazu nnte und müßte aus dem Abgeordnetenhaus kommen.

Der Ausschuß empfiehlt der BVV darum mit 2 Ja-Stimmen gegen 8 Nein-Stimmen und bei zwei Enthaltungen die Ablehnung der Drucksache.

Begründung Ursprungsantrag Fratkion der CDU:

Elektrisch betriebene Fahrzeuge stoßen in innerstädtischen Bereichen deutlich weniger schädliche Emissionen (CO2, NOx, Feinstaub, Lärm, etc.) aus, als solche mit Verbrennungsmotoren. Zudem ist die durch sie umgesetzte kinetische Energie klimaneutral, wenn die Ladung der Akkumulatoren aus sog. regenerativen Energiequellen wie Photovoltaik oder Windkraft erfolgt.

Das Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge (EmoG) hat das Ziel, die Nutzung dieser umweltfreundlichen Form der Mobilität zu fördern. Hierzu werden die Straßenverkehrsbehörden der Länder und Kommunen in die Lage versetzt, bestimmte Bevorrechtigungen für Fahrzeuge der Klassen M1 und N1, L3e, L4e, L5e und L7e (Kraftfahrzeuge, Nutzfahrzeuge, Kleinkrafträder, Krafträder und Leichtkraftfahrzeuge) anzuordnen.

Durch solche Anordnung würde die Nutzung elektrisch betriebener Fahrzeuge gerade in innerstädtischen Bereichen im Vergleich zu konventionelle angetriebenen Fahrzeugen deutlich an Attraktivität gewinnen. Der Bezirk Pankow könnte mit der Initiierung eines solchen Pilotprojektes seine bisher betriebene Förderung der umweltfreundlichen Mobilität konsequent fortsetzen und beispielgebend auch für andere Berliner Bezirke sein.

 
 

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