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Drucksache - VIII-0187
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Grobreinigung des Wilhelmsruher Sees kurzfristig veranlassen |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 7. Sitzung am 17.05.2017 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0187
„Das Bezirksamt Pankow wird zur Erhaltung des Wilhelmsruher Sees aufgefordert, bis spätestens 16.06.2017 Maßnahmen zur Grobreinigung des Wasserkörpers einschließlich der Uferbegrenzung durch Entsorgung der vorhandenen Gegenstände unterschiedlichster Art und unbekannten Ursprungs zu veranlassen.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Am 13.06.2017 wurde der Wilhelmsruher See in einer eintägigen Aktion von allem sichtbaren Müll beräumt. Die Müllbeseitigung erfolgte durch das Straßen- und Grünflächenamt in Kooperation mit dem Umwelt- und Naturschutzamt, dem Büro Wassmann und dem Arbeitskreis Wilhelmsruher See.
Wir bitten die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn | Daniel Krüger |
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