Drucksache - VIII-0174  

 
 
Betreff: Graffiti im Mauerpark und in Pankow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
17.05.2017 
7. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
13.09.2017 
9. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
27.09.2017 
Fortsetzung der 9. öffentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
21.02.2018 
13. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linksfraktion, 7. BVV am 17.05.17
Antrag Linksfraktion Grüne, 7. BVV am 17.05.17, 2. Ausfertigung
Antrag Linksfraktion, Grüne, SPD, 7 BVV am 17.05.17, 3. Ausfertigung
VzK§13 BA, ZB 9. BVV am 13.09.17
VzK§13 BezVG BA, ZB Fortsetzung 9. BVV am 27.09.17
VzK§13BezVG BA, SB 13. BVV am 21.02.18

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.02.2018

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VIII-0174

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Graffiti im Mauerpark und in Pankow

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 7. Sitzung am 17.05.2017 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0174

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt von Pankow wird ersucht, in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Sport, die Graffiti-Kunst im Mauerpark, an der Mauer auf dem Hang zum Friedrich-Ludwig-Jahn-Stadion, endgültig zu legalisieren.

Zudem wird das Bezirksamt ersucht, weitere freie Möglichkeiten zu schaffen, bzw. auszuweiten, um legal der Graffiti-Kunst nachzugehen. Nach Möglichkeit sollten diese Wände ohne Zugangsbeschränkungen zugänglich sein.

Des Weiteren wird das Bezirksamt ersucht die Entwicklung eines Projektes anzuregen im Rahmen dessen die legalen Flächen gepflegt und unterhalten werden sowie die Dokumentation der temporären Graffiti-Kunst vorgesehen ist. Beispiele hierfür sind das Graffiti-Projekt Lichtenberger Brücke und das Modellprojekt „Legale Spraywand“ aus Steglitz-Zehlendorf.

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Wie bereits im 1. Zwischenbericht erwähnt, möchten wir an dieser Stelle noch einmal daran erinnern, dass der Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark nicht durch das Bezirksamt Pankow verwaltet und bewirtschaftet wird, sondern vom Eigentümer, der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Abteilung IV B Betrieb überregionaler Sportanlagen.

Die im Bau oder in der Planung befindlichen Baumaßnahmen des Bezirkes oder der Senatsverwaltungen berücksichtigen bisher keine dauerhafte Bereitstellung oder Nutzung von dafür vorgesehenen Mauern oder Wänden als Graffiti-Grund. Derzeit werden im und angrenzend an den bestehenden Mauerpark umfangreiche Bauvorhaben durchgeführt, so wie bereits im 1. Zwischenbericht kundgetan.
Im Rahmen der einzelnen Planungsgremien der Senatsverwaltung für Inneres und Sport (SenInnSport), der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) sowie der Senatsverwaltung r Finanzen (SenFin) wurden die Vorstellungen der BVV vorgetragen und erläutert. Leider wird das Bezirksamt unterschiedlich tief in die jeweiligen Planungs- und Abstimmungsprozesse mit eingebunden, sodass Informationen teilweise nur fragmentarisch ankommen.

Zum derzeitigen Stand wird wie folgt berichtet:
Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport befindet sich in Vorbereitung, den geplanten und sehr umfangreichen Umbau des Geländes des Friedrich-Ludwig-Jahn-Stadions einschließlich der gesamten Außenflächen zu einer konsequent durchgestalteten Inklusions-Sportanlage voranzutreiben. Mit einer ersten Maßnahme wurde bereits 2017 begonnen. Nach derzeitigem Informationsstand soll mit den wesentlichen Bauarbeiten zur Erneuerung des Stadions ab 2021 begonnen werden. Im Zuge der Bauarbeiten wird eine temporäre Sperrung des Bereichs an der Mauer erforderlich.
Einer legalen Nutzung der bestehenden sogenannten „Hinterlandsmauer“ als Graffiti-Wand kann SenInnSport nur dann zustimmen, sofern geregelt werden kann, dass

  1. die Gestaltung nur auf der Mauerparkseite erfolgt,
  2. die Denkmalschutzbehörde diesem Vorhaben zustimmt und
  3. wirkungsvoll dafür gesorgt wird, dass kein Müll (leere/halbleere Spraydosen, Bierflaschen und sonstige Abfälle) über die Mauer auf das Grundstück des Sportparks geworfen wird.

Derzeit müssen mehrfach wöchentlich die Abfälle durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sportamtes entsorgt werden. Die hinübergeworfenen Gegenstände gefährden Zuschauer und die Mitarbeiter auf dem Sportgelände gleichermaßen.

Die Bauarbeiten am Erweiterungsgelände des Mauerparks haben ebenfalls begonnen. Die Planung wurde intensiv mit den Anwohnern und Nutzern abgestimmt. Zudem wurden mehrere Workshops zur Kinder- und Jugendbeteiligung in den angrenzenden Ortsteilen Wedding und Prenzlauer Berg durchgeführt. Während der Bauarbeiten sind in den Sommermonaten Baustellenführungen vorgesehen. Die Baumaßnahme Parkerweiterung soll bis Ende 2018 abgeschlossen und im Frühjahr 2019 soll dieser Teil eröffnet und zugänglich gemacht werden. Es besteht am westlichen Rand des Erweiterungsgeländes eine Begrenzungsmauer als Abgrenzung des ehemaligen Bahngeländes zu den Privatgrundstücken. Das unterschiedlich hohe Mauerwerk, welches ggf. als Graffiti-Grund geeignet sein könnte, soll statisch geprüft und als Abgrenzung gesichert werden. In der genehmigten Bauplanungsunterlage (BPU) besteht für diese Position nur ein geringer Kostenansatz, der erfahrungsgemäß nicht auskömmlich sein wird. Aus Gründen der Kosteneinsparung durch SenUVK mussten Leistungspositionen der BPU reduziert und auch gänzlich gestrichen werden. Für erforderliche Zusatzgebäude im Park, wie z. B. eine Nachnutzung der sog. Kartoffelhalle als Kieztreff und Platzhaus, ein Parkbüro und Marktverwaltung sowie eine öffentliche Toilette im Park, die in der genehmigten Grünanlagen-Planung nicht enthalten sind, wurde im Rahmen des Programms „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) ein Förderantrag auf GRW-Mittel gestellt. Der SenUVK liegt bisher noch keine rdermittelzusage vor.

Im bestehenden Mauerpark haben die Berliner Wasserbetriebe 2017 mit dem Neubau eines unterirdischen Stauraumkanals begonnen. Die aufwändigen Bauarbeiten sollen bis Ende 2019 abgeschlossen werden. Während der Bauarbeiten sind öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen vorgesehen. Bereits im Vorfeld wurde der Bauzaun an der Eberswalder Straße künstlerisch mit themenbezogenen Graffitis gestaltet. Auch während der Baumaßnahmen sind weitere temporäre Kunstaktionen vorgesehen.

Nach Abschluss beider Bauvorhaben soll der bestehende Mauerpark ebenfalls wie-der instandgesetzt und barrierefrei gestaltet werden. Im Bereich des Eingangs an der Eberswalder Straße wurden im Rahmen der Bauvorbereitung erhaltenswerte Reste der ehem. Grenzanlagen und Mauerreste freigelegt. Für diese Bodenfunde soll nach Abstimmung mit dem Landesdenkmalamt eine angemessene Einbindung in den Gesamtkontext erarbeitet werden. Das Antragsverfahren für eine Finanzierung aus dem Förderprogramm „Zukunft Stadtgrün“ ist in der Abstimmung. Auch für diesen Abschnitt ist eine Einbindung der Anwohner und Nutzer vorgesehen.

Die Zumessung der bezirklichen Investitionsmittel lässt in den Haushaltsjahren 2018 /2019 und 2020/2021 leider keine vorbereitenden Maßnahmen zur Aufbereitung und Nutzung bestehender Wände und Mauern als Graffiti-Grund zu. Die bereitgestellten Unterhaltsmittel für Grünanlagen sind seit Jahren nicht auskömmlich, um wenigstens die erforderlichen verkehrssichernden Maßnahmen durchführen und abzusichern zu können. Eine Berücksichtigung der Belange Kunst im öffentlichen Raum kann im Rahmen der zur Verfügung stehenden Personalressourcen leider nicht immer im erforderlichen Umfang abgeprüft werden.

Eine entsprechende Finanzierung vorausgesetzt, werden in der Abstimmung des weiteren Verfahrens, der Inhalte und notwendigen Einrichtungen eines zeitgemäßen städtischen Parks auch das Thema Kunst im Park einen Platz einnehmen und ggf. angemessen umgesetzt werden können. Eine Umsetzung des Konzeptes zur Förderung von Graffiti-Kunst im öffentlichen Raum auf anderweitigen Liegenschaften des Bezirkes, wie z. B. im Rahmen des Neubaus von MEB-Schulergänzungsbauten, als Kunst am Bau u. a. wird im Rahmen bezirklicher Abstimmungsrunden mit dem Schulamt, Fachbereich Hochbau und Jugendamt regelmäßig zur Prüfung empfohlen.

Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister
 

Dr. Torsten Kühne
Bezirksstadtrat für Schule, Sport, Facility Management und Gesundheit

 

 

 
 

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