Drucksache - VIII-0167  

 
 
Betreff: Gehwegvorstreckung in der Wilhelm-Wolff-Straße (Grundschule „An den Buchen“)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV René Feige (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) für Bürger_innenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
17.05.2017 
7. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Öffentliche Ordnung federführender Ausschuss
15.06.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Öffentliche Ordnung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
28.06.2017 
8. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
29.11.2017 
11. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag BV Feige für Bürger_innen zur 7. BVV
Beschlussempfehlung Ausschuss VerkOrd, 8 BVV am 28.06.2017
VzK§13BezVG BA, SB 11. BVV am 29.11.17

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.2017

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VIII-0167

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Gehwegvorstreckung in der Wilhelm-Wolff-Straße (Grundschule „An den Buchen“)

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 8.Sitzung am 28.06.2017 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0167

Das Bezirksamt wird ersucht:

1. Zu prüfen, ob die Schulwegsicherheit in der Wilhelm-Wolff-Straße durch den Neubau einer Querungshilfe (Gehwegvorstreckung mit oder ohne Plateau-Aufpflasterung) erhöht werden kann.

2. Falls das nicht möglich ist, andere Maßnahmen zu prüfen, durch welche die Schulwegsicherheit dort erhöht wird.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

In der Steuerrunde Schulwegsicherheit am 06.04.2017 wurde u. a. über diesen Standort diskutiert.

Obwohl das Interesse der BVV an einem höheren Maß an Verkehrssicherheit in der Wilhelm-Wolff-Straße nachvollziehbar ist, kann dem Ersuchen zum Bau einer Querungshilfe mit oder ohne Plateau-Aufpflasterung nicht entsprochen werden. Gehwegvorstreckungen bzw. Aufpflasterungen lösen das Problem der „Elterntaxis“ nicht. Kosten und Nutzen stehen in keinem angemessenen Verhältnis. Dazu wurde die Schulleitung mit Schreiben vom 07.06.2017 bereits informiert.

Die Wilhelm-Wolff-Straße ist ordnungsgemäß als Tempo 30-Zone ausgewiesen. In diesem Gebiet sind lediglich Ziel- und Quellverkehre festzustellen, Durchgangsverkehre finden nicht statt. Auch Querungshilfen bzw. die bauliche Umgestaltung im Bereich Hermann-Hesse-Straße, Tschaikowskistraße wurden geprüft und für nicht zielführend erachtet.

Das Problem wird berlinweit, insbesondere an Grundschulen, überwiegend von den Eltern verursacht. Hier bedarf es, aus Sicht des Bezirksamtes, einer konsequenten Überwachung der Berliner Polizei sowie einer Verkehrserziehung von Schülern und Eltern.

Dem Bezirksamt ist bewusst, dass dies nicht kurzfristig bewältigt werden kann. Da diese Probleme auch an anderen Schulstandorten auftreten, wird die Steuerrunde Schulwegsicherheit diesbezüglich zu gegebener Zeit erneut darüber beraten. Es werden standortbezogen auch andere Maßnahmen, wie Piktogramme, Zusatzzeichen etc. je nach örtlicher Gegebenheit und Umsetzbarkeit geprüft.

Wir bitten, die Drucksache damit als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Sören Benn
Bezirksbürgermeister
 

Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und
Bürgerdienste

 

 

 
 

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