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Drucksache - VIII-0135
Das Bezirksamt wird ersucht, als Beratungsgremium des Bezirksamtes einen Milieuschutzbeirat zu gründen, in dem die allgemeinen Entwicklungen im sozialen Erhaltungsgebiet betrachtet werden u.a. durch die statistische Auswertung der Baugenehmigungen, die sich auf Sanierung bzw. Umwandlung beziehen. Die Erhaltungssatzung und ihre Prüfkriterien sollen halbjährlich evaluiert und Empfehlungen gegeben werden. An dem Beirat sollen die BVV sowie die Mieterberatung beteiligt werden. Sanierung, Umwandlung oder Zweckentfremdung sind im sozialen Erhaltungsgebiet bis auf wenige Ausnahmen stark beschränkt, um mit der Erhaltungssatzung die ansässige Bevölkerung vor Verdrängung in Folge von Stadterneuerung (Sanierung/Modernisierung) zu schützen. Ein Mittel zur Regelung in der Erhaltungssatzung sind die Prüfkriterien. Eine regelmäßige Überprüfung und ggf. Anpassung der Prüfkriterien kann die Situation für die Anwohner*innen verbessern und die Zusammensetzung der Bevölkerung erhalten helfen. Eine öffentliche Debatte, wie sie im Beirat möglich ist, bezieht auch die Bewohnerinnen und Bewohner der sozialen Erhaltungsgebiete mit ein. |
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