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Drucksache - VIII-0128
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Sozialplanverfahren Dunckerstraße 23/Stargarder Straße 28 |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 6. Sitzung am 05.04.2017 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0128 –
„Die BVV Pankow ersucht das Bezirksamt, mit dem Eigentümer des Hauses Dunckerstraße 23/Stargarder Str. 28 betreffend der umfangreichen Modernisierungsmaßnahmen ein Sozialplanverfahren für die im Haus verbliebenen Mieter*innen zu vereinbaren.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Im Genehmigungsverfahren nach § 172/173 BauGB ist kein Sozialplanverfahren nach § 180 BauGB vorgesehen. Dennoch ist im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zur Dunckerstraße 23/Stargarder Straße 28 in Analogie zum Sozialplanverfahren nach § 180 BauGB gehandelt worden: Die Mieterberatung Prenzlauer Berg hat im Rahmen des Genehmigungsverfahrens die Mieter sowohl zum Antrag für die Anbringung eines Wärmedämmverbundsystems an den Fassaden sowie den Austausch der Fenster (31.03.2017) als auch zum Antrag für den Einbau einer Gaszentralheizungsanlage (18.05.2017) angeschrieben. Weiterhin wurden alle Mieter durch die Mieterberatung Prenzlauer Berg zur Mieterversammlung am 11.05.2017 eingeladen. In der Mieterversammlung wurden unter anderem die beantragten Maßnahmen, die Rechte und Pflichten der Mieter bei Modernisierung sowie die Rechte und Pflichten des Eigentümers erläutert. Nachdem den Mietern der beiden Objekte eine Klageandrohung auf Duldung zugegangen ist, verwies das Bezirksamt Pankow von Berlin, Abteilung Stadtentwicklung und Bürgerdienste, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadterneuerung, auf das Zivilrecht und empfahl, sich durch einen Rechtsanwalt beraten zu lassen. Alle Mieter wurden über die Möglichkeit von Umsetzungen in belegungsgebundene Wohnungen des Bezirks informiert. Die vom Bezirksamt beauftragte Mieterberatung Prenzlauer Berg wurde angewiesen, Mieter aus der Dunckerstraße 23/Stargarder Straße 28 zu versorgen. Am 23.06.2017 fand ein Treffen zwischen dem Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste, dem Fachbereich Stadterneuerung, der Mieterberatung sowie den Eigentümervertretern statt. Im Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen erfolgte am 27.06.2017 ein umfassender Bericht über den Verlauf des Genehmigungsverfahrens. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Vollrad Kuhn |
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