Drucksache - VIII-0111  

 
 
Betreff: Beratung der Investitionsplanung ermöglichen – Bürgerbeteiligung ernst nehmen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
01.03.2017 
5. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
22.01.2020 
29. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion der CDU, 5 BVV am 01.03.2017
Antrag Fraktion der CDU 5. BVV - 2.Ausfertigung
Änderungsantrag Bü90/Grüne, SPD 5.BVV - 2.Ausfertigung
Ausfertigung nach Beschlussfassung Antrag Fraktion CDU, 5 BVV am 01.03.2017
VzK§13BezVG BA, SB 29. BVV am 22.01.20

siehe Anlage

 


Bezirksamt Pankow von Berlin

.2019

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr. VIII-0111

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Beratung der Investitionsplanung ermöglichen – Bürgerbeteiligung ernst nehmen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 5. Sitzung am 01.03.2017 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. VIII-0111

Das Bezirksamt wird ersucht, ein Verfahren für die Bürgerbeteiligung im Rahmen der Investitionsplanung zu entwickeln, das beginnend ab der Investitionsplanung 2019-2023 eine angemessene Beratung in der BVV und deren Ausschüsse sowie die Einbeziehung der Vorschläge aus der Bürgerbeteiligung in die Debatte sicherstellt.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine angemessene Beratung in den Gremien der BVV nur möglich ist, wenn die Investitionsplanung in den beiden Sitzungen der BVV vor dem Abgabetermin bei der Senatsverwaltung für Finanzen Gegenstand der Debatte ist, d. h. die Vorlagen des Bezirksamts spätestens eine ordentliche Sitzung vor abschließender Beratung in der BVV in die BVV eingebracht werden.

Die Erarbeitung des Verfahrens soll in enger Abstimmung mit der BVV Pankow erfolgen. Dafür sind die Ausschüsse für Finanzen, Personal und Immobilien sowie für Gleichstellung und Gender Mainstreaming, Bürgerbeteiligung, Verwaltungsmodernisierung einzubeziehen.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Das Bezirksamt hat in den Jahren 2012 (für die Jahre 2013-2017), 2014 (für 2015-2019) und 2016 (für 2017-2021) eine Bürgerbeteiligung zur Investitionsplanung durchgeführt. Im Jahr 2018 (für die Jahre 2019-2023) wurde auf diese Beteiligung verzichtet. Ein Beweggrund dafür waren die in den vorherigen Durchläufen gemachten Erfahrungen, auf die nachfolgend eingegangen wird. Weitere Gründe waren insbesondere die weiterführenden Anträge zur Einführung eines Bürgerhaushalts (vgl. Drs. VIII-0562) und die mit Nachdruck verfolgte Absicht der Landesebene, die Bürgerbeteiligung insgesamt zu stärken.

In einer Stellungnahme zur Drs. VIII-0562 hat die SE Finanzen im November 2018 ihre Erfahrungen mit der Bürgerbeteiligung in der Investitionsplanung dargelegt. Diese habe gezeigt, dass es eine relevante Nachfrage nach Mitsprache gibt. Darüber hinaus habe sich jedoch auch gezeigt, dass das bisher praktizierte Format dringend zu überarbeiten ist. Im Einzelnen wurde auf folgende Punkte verwiesen:

  1. Die Beschränkung auf die Investitionsplanung ist praktisch kaum umsetzbar. So wurden Vorschläge in allen möglichen Kategorien eingebracht: Vom Wunsch nach einer Bordsteinabsenkung, über komplette Straßenbaumaßnahmen bis hin zu Maßnahmen zur Verschönerung des Kiezes. Demzufolge wäre hier eine thematische Öffnung zu empfehlen.
  2. Auch die Begrenzung auf Maßnahmen in bezirklicher Zuständigkeit erwies sich in der Praxis als kaum umsetzbar. Den Bürgern mangelt es dafür an Wissen und auch an Verständnis. Auch hierfür wäre eine Öffnung ins Auge zu fassen, etwa vergleichbar jener der ‚Empfehlungen der BVV.
  3. Sofern die bisherige Beteiligung auf die Investitionsplanung fokussierte, wurde diese in einem Zwei-Jahres-Zyklus und zudem in einem sehr knapp bemessenen Zeitfenster am Ende des Jahres durchgeführt. Stattdessen sollte die Beteiligung entweder permanent oder in Kampagnenform zu einem anderen, besser geeigneten Zeitpunkt durchgeführt werden. Es besteht keine Notwendigkeit, diese Beteiligung mit der I-Planung oder der aktuellen Haushaltsplanaufstellung zu verknüpfen. Der Zeitpunkt der Einbringung ist aus dem Grunde unkritisch, wie der überwiegende Teil der Vorschläge entweder einen längeren Vorlauf vor der Umsetzung benötigt oder im Rahmen der Haushaltswirtschaft umsetzbar ist.
  4. rde die Beteiligung zeitlich und inhaltlich von der Aufstellung des Haushalts oder der Investitionsplanung entkoppelt, bestünde die Möglichkeit, diese sowohl inhaltlich wie organisatorisch mit anderen Beteiligungsformen zusammenzuführen.
  5. Die bisherige Bürgerbeteiligung belegt schließlich, dass eine die personellen Ressourcen schonende Verfahrensabwicklung zwingend nach einer Vorstrukturierung verlangt. Diese könnte entweder nach Aufgabenfeldern (analog der Ämterstruktur des Bezirksamtes) oder nach Adressatengruppen erfolgen. Die Bearbeitung wiederum ist zwar je nach Komplexität des Anliegens unterschiedlich aufwändig, sollte aber in einheitlicher Form geschehen.

Die Drs. VIII-0111 erscheint vor diesem Hintergrund als überholt. Wir verweisen zum einen auf die Weiterbehandlung des Themas in der Berichterstattung zur Drs. VIII-0562 (Bürger*innenbudget), zum anderen auf die Berichterstattung zur Drs. VIII-0224 (Erstellung von Leitlinien zur Bürger*innenbeteiligung).

Wir bitten, die Drucksache damit als erledigt zu betrachten.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

siehe Anlage

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn

 


Musterblatt Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

  1. Fläche

-        Versiegelungsgrad

x

 

 

 

 

 

  1. Wasser

-        Wasserverbrauch

x

 

 

 

 

 

  1. Energie

-        Energieverbrauch

-        Anteil erneuerbarer Energie

x

 

 

 

 

 

  1. Abfall

-        Hausmüllaufkommen

-        Gewerbeabfallaufkommen

x

 

 

 

 

 

  1. Verkehr

-        Verringerung des Individual-verkehrs

-        Anteil verkehrsberuhigter

-        Zonen

-        Busspuren

-        Straßenbahnvorrangschaltungen

-        Radwege

x

 

 

 

 

 

  1. Immissionen

-        Schadstoffe

-        rm

x

 

 

 

 

 

  1. Einschränkung von Fauna
    und Flora

x

 

 

 

 

 

  1. Bildungsangebot

x

 

 

 

 

 

  1. Kulturangebot

x

 

 

 

 

 

  1.            Freizeitangebot

x

 

 

 

 

 

  1.            Partizipation in Entscheidungsprozessen

 

 

x

 

 

 

  1.            Arbeitslosenquote

x

 

 

 

 

 

  1.            Ausbildungsplätze

x

 

 

 

 

 

  1.            Betriebsansiedlungen

x

 

 

 

 

 

  1.            wirtschaftliche Diversifizierung nach Branchen

x

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.

 

 
 

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