Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
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Drucksache - VIII-0103
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Durchsetzbarkeit der Erhaltungsziele in den Gebieten des sozialen Erhaltungsrechts verbessern |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 5. Sitzung am 01.03.2017 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0103 –
„Die BVV Pankow will mit den sozialen Erhaltungsgebieten gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BauGB die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in verschiedenen Quartieren erhalten. Die unmittelbare Umsetzung erfolgt über Anwendung der Genehmigungskriterien gemäß der Drucksache VII-0337, für deren Bearbeitung im Sinne der Erhaltungsziele angemessene Bearbeitungsfristen vorzusehen sind
Deshalb ersucht die BVV Pankow das Bezirksamt, sich gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen dafür einzusetzen, dass in § 69 der Bauordnung Berlin für die verwaltungsinternen erhaltungsrechtlichen Stellungnahmen bzw. erhaltungsrechtliche Genehmigungen oder Versagungen in den Gebieten des sozialen Erhaltungsrechts wieder ein Bearbeitungszeitraum von drei Monaten oder mehr angesetzt wird.“ –
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Das Bezirksamt Pankow hat mit Schreiben vom 24.03.2017 Senatorin Lompscher die Beschlussfassung der BVV Pankow zur Kenntnis gegeben. Das Bezirksamt hat in seinem Schreiben bekräftigt, dass sich die Durchsetzung des Erhaltungsrecht durch die Änderung der BauO Berlin aufgrund der verkürzten Bearbeitungszeiten im Baugenehmigungsverfahren verschlechtert hat und eine erneute Änderung der BauO Berlin angeregt. In einem Antwortschreiben am 10.05.2017 hat Senatorin Lompscher dies abgelehnt und darauf verwiesen, dass im Beteiligungsverfahren zur Änderung der BauO Berlin keine Bedenken vorgetragen worden seien. Weiterhin hat die Senatorin auf die Verlängerungsmöglichkeit von 1 Monat hingewiesen, wenn weitere Stellen zu beteiligen sind. Aus den genannten Gründen schlussfolgerte die Senatorin, dass sie unserer Argumentation, dass die Verkürzung der Bearbeitungszeiten den politischen Zielstellungen entgegen läuft, nicht folgt und ihr Haus die weitere Entwicklung beobachten wird. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn | Vollrad Kuhn |
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