Drucksache - VIII-0076  

 
 
Betreff: Kreisverkehr für die Kreuzung Treseburger Straße/Karower Damm in Blankenburg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPD, Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
25.01.2017 
4. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Öffentliche Ordnung federführender Ausschuss
16.02.2017 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Öffentliche Ordnung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
01.03.2017 
5. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
18.10.2017 
10. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD 4. BVV
Antrag SPD und Grüne, 4 BVV am 25.1.17 - 2. Ausfertigung
BSE Ausschuss Verkehr und Öffentliche Ordnung 5. BVV
VzK§13 BezVG, SB 10. BVV am 18.10.17

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

 

.2017

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VIII-0076

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Kreisverkehr für die Kreuzung Treseburger Straße/Karower Damm in Blankenburg

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 5. Sitzung am 01.03.2017  angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0076

Das Bezirksamt wird ersucht, gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschuz zu prüfen, ob an der Kreuzung Treseburger Straße/Karower Damm ein Kreisverkehr mit dem Ziel der Erhöhung der Verkehrssicherheit insbesondere für Fußnger und Fahrradfahrer eingerichtet werden kann.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Das Bezirksamt hat die o. g. Drucksache der BVV an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz mit der Bitte um Prüfung und Stellungnahme gemäß BezVG § 13 (3) gesandt.


Die Antwort liegt nun vor und wird wörtlich wiedergegeben:

Der benannte Kreuzungsbereich wurde in den vergangenen Jahren im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft „rderung des Fußngerverkehrs“ bei der für Verkehr zuständigen Senatsverwaltung wiederholt betreffend die gewünschte Einrichtung eines Fußngerüberweges (FGÜ) überprüft. Im Ergebnis dieser Prüfung bleibt weiterhin festzustellen, dass aufgrund der fehlenden Flächenverfügbarkeit sowie der Bau einer Mittelinsel in Höhe der Überquerungsstelle an den dortigen Omnibushaltestellen leider auch weiterhin nicht möglich ist. Hinzu kommt, dass der Querungsbedarf von zu Fuß Gehenden an dieser Stelle des Karower Dammes auch weiterhin insgesamt gering ist.

Die jetzt beantragte Kreisverkehrslösung ist aus den folgenden Gründen an dieser Stelle ebenfalls kritisch zu sehen:

- Ein Kreisverkehr erfordert einen großen Platzbedarf. Hierfür wäre aufgrund von fehlenden öffentlichen Flächen ein kostenaufwändiger Grunderwerb erforderlich.
- Die anzubindenden Verkehrsströme sind aus allen zu berücksichtigenden Verkehrsrichtungen unterschiedlich stark. Der Hauptverkehrsstrom verläuft über den Karower Damm.

- Für eine Führung des Rad- und Fußverkehrs und insbesondere unter Berücksichtigung von Querungsmöglichkeiten ist die Kreisverkehrslösung nachteilig.
- Die Anbindung der parallel zur Brückenrampe der Sellheimbrücke verlaufenden Straße 27 (östlich) bzw. des Erschließungsweges (westlich) an einen Kreisverkehr erscheint problematisch.

- Ein künftiger Kreisverkehr würde zu großen Teilen im Rampenbereich der Sellheimbrücke liegen. Hierdurch entstünde unter Berücksichtigung der Längsneigung der Straße und der Kurvenlage eine Sichtproblematik bei der Anbindung des Kreisverkehrs an den angrenzenden Straßenbestand.

Die vorgenannten Bedenken gegen die Kreisverkehrslösung müssten gegebenenfalls durch eine Machbarkeitsuntersuchung untersetzt werden, in welcher dann auch die Leistungsfähigkeit einer derartigen Verkehrslösung nachzuweisen wäre. Erschwerend wirkt sich zusätzlich die ab 2019 beabsichtigte Erneuerung der Sellheimbrücke aus. Für die Bauzeit müssen nach derzeitigem Erkenntnisstand ein Brückenprovisorium westlich neben der Bestandsbrücke und eine damit einhergehende veränderte Verkehrsführung eingerichtet werden.“

Das Bezirksamt schließt sich diesen Bedenken gegen die Einrichtung des Kreisverkehrs an.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine














Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Sören Benn
Bezirksbürgermeister
 


Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste

 

 

 
 

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