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Drucksache - VIII-0040
1. Es werden folgende Ausschüsse gebildet:
2. Ausschusssitze der Fraktionen a) Im Ausschuss für Kinder- und Jugendhilfe erhalten die Fraktionen 9 Sitze. b) Im Integrationsausschuss erhalten die Fraktionen 9 Sitze. c) Im Ausschuss für Weiterbildung, Kultur und Städtepartnerschaften, im Ausschuss für Schule, Sport und Gesundheit, im Ausschuss für Bürgerdienste, Eingaben und Beschwerden, Geschäftsordnung, im Ausschuss für Gleichstellung und Gender Mainstreaming, Bürgerbeteiligung, Verwaltungsmodernisierung, im Ausschuss für Umwelt und Natur, im Ausschuss für Verkehr und Öffentliche Ordnung und im Ausschuss für Rechnungsprüfung und Controlling erhalten die Fraktionen jeweils 13 Sitze. d) Im Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien und im Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen erhalten die Fraktionen jeweils 14 Sitze. e) Im Ausschuss für Soziales, Senior*innen, Arbeit und Wirtschaft erhalten die Fraktionen jeweils 15 Sitze.
3. Die Ausschusssitze verteilen sich wie folgt auf die Fraktionen: a) Im Ausschuss für Kinder- und Jugendhilfe erhält die Fraktion Die Linke drei Sitze, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zwei Sitze, die Fraktion der SPD zwei Sitze, die Fraktion der AfD einen Sitz, die Fraktion der CDU einen Sitz. b) Im Integrationsausschuss erhält die Fraktion Die Linke drei Sitze, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zwei Sitze, die Fraktion der SPD zwei Sitze, die Fraktion der AfD einen Sitz, die Fraktion der CDU einen Sitz. c) In den Ausschüssen mit 13 Sitzen für die Fraktionen erhält die Fraktion Die Linke drei Sitze, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen drei Sitze, die Fraktion der SPD drei Sitze, die Fraktion der AfD zwei Sitze, die Fraktion der CDU zwei Sitze. d) In den Ausschüssen mit 14 Sitzen für die Fraktionen erhält die Fraktion Die Linke vier Sitze, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen drei Sitze, die Fraktion der SPD drei Sitze, die Fraktion der AfD zwei Sitze, die Fraktion der CDU zwei Sitze. e) In den Ausschüssen mit 15 Sitzen für die Fraktionen erhält die Fraktion Die Linke vier Sitze, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vier Sitze, die Fraktion der SPD drei Sitze, die Fraktion der AfD zwei Sitze, die Fraktion der CDU zwei Sitze.
4. Ausschussbeteiligungen der Gruppe der FDP a) Die Zahl der Ausschüsse, an denen die Mitglieder der Gruppe der FDP mit Rede- und Antragsrecht, jedoch ohne Stimmrecht teilnehmen können, wird auf vier festgesetzt. Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss sowie der Integrationsausschuss sind davon ausgenommen. b) Die Gruppe der FDP erhält im Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien, im Ausschuss für Schule, Sport und Gesundheit, im Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen sowie im Ausschuss für Verkehr und Öffentliche Ordnung jeweils einen über die unter 2 c) bis 2 e) festgelegte Gesamtsitzzahl hinausreichenden zusätzlichen Sitz mit Rede-und Antragsrecht, jedoch ohne Stimmrecht.
5. Hinzuwahl von Bürgerdeputierten a) In den unter 2 c) bis 2 e) genannten Ausschüssen sind jeweils 4 Bürgerdeputierte hinzu zu wählen. Das Vorschlagsrecht hierfür wird zwischen den Fraktionen nach ihrer Stärke (d‘Hondt) über die Ausschüsse insgesamt im Ältestenrat vereinbart. Kommt diese Vereinbarung nicht zustande, entscheidet die BVV. b) Im Integrationsausschuss werden sechs Bürgerdeputierte hinzu gewählt. Über das Nominierungs-, Vorschlags- und Wahlverfahren hierfür verständigen sich die Fraktionen gesondert.
6. Die Vorschlagsrechte für die Vorstände der Ausschüsse verteilen sich wie folgt: Gemäß Anlage 1 - Verteilung der Vorschlagsrechte für die Vorstände in den Ausschüssen
7. Der Ältestenrat der BVV Pankow wird nach Ablauf von höchstens zwölf Monaten jedoch frühestens nach Ablauf von sechs Monaten nach diesem Beschluss die inhaltliche und thematische Zusammensetzung der gebildeten Ausschüsse einer Prüfung unterziehen und der BVV bzw. den Fraktionen ggf. Änderungen empfehlen.Im Rahmen der Überprüfung ist insbesondere festzustellen, ob sich diese Zusammensetzung in der praktischen Arbeit bewährt hat und ob die durch die Bildung der Ausschüsse intendierten Ziele erreicht wurden, oder ob es angezeigt ist, Themenbereiche anders zusammenzufassen. Anlage zur Drs. VIII-0040 - Ausschussbildung Verteilung der Vorschlagsrechte für die Vorstände in den Ausschüssen
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