Drucksache - VIII-0029  

 
 
Betreff: Flächennutzungsplan Lfd. Nr.05/16 - Nachnutzung ehemaliger Rangierbahnhof Pankow (Pankow)
Bezirkliche Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß §4 Abs. 1 BauGB
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Entscheidung
16.11.2016 
ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK §15 BA, 2.BVV am 16.11.2016
FNP-änderung lfd. Nr. 05-16 - Nachnutzung ehemaliger Rangierbahnhof Pankow, bezirkl. Stellungnahme, Anlage

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

25.10.2016

An die

Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:VIII-0029

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

Betr.:

Flächennutzungsplanänderung Lfd. Nr. 05/16  – Nachnutzung ehemaliger Rangierbahnhof Pankow (Pankow)
Bezirkliche Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

Das Bezirksamt hat am 25.10.2016 folgenden Beschluss gefasst:
 

Das Bezirksamt gibt folgende Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zur Flächennutzungsplanänderung lfd. Nr. 05/16 Nachnutzung ehemaliger Rangierbahnhof Pankow (Pankow) ab:

 

Straßen- und Grünflächenamt

 

Unter der Voraussetzung, dass sich die bestehenden Verkehrsverhältnisse durch die Entwicklung des Gebietes nicht verschlechtern, hat das Straßen- und Grünflächenamt Pankow keine Einwendungen gegen die geänderte Darstellung des FNP. Um die verkehrlich verträgliche Einordnung der neuen Bebauung in das städtische Umfeld zu ermöglichen, müssen bei der weiteren Planung die verkehrlichen Empfehlungen des Verkehrs- und Lärmgutachtens Pankower Tor weiter entwickelt und die dort erläuterten Rahmenbedingungen berücksichtigt werden.

 

Umwelt- und Naturschutzamt

 

Das Umwelt- und Naturschutzamt hält die Etablierung eines Grünzugs zwischen „Am feuchten Winkel“ bis zum südlich gelegenen „Nassen Dreieck“ für wichtig, da die Versorgung mit Grün in diesem Planungsraum defizitär ist. Eine entsprechende Änderung der Darstellung im Flächennutzungsplan wäre wünschenswert, um den Entwicklungsrahmen für nachfolgende verbindliche Bauleitplanung zu setzen.

 


Schul- und Sportamt

 

Das Schul- und Sportamt befürwortet, in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, die FNP-Änderung bezüglich der dargestellten Schulstandorte.

Das momentan vorhandene Schulnetz in Pankow wird der Entwicklung der wachsenden Stadt nicht standhalten können. Infolgedessen bedarf es dringend zusätzlicher Kapazitäten, um die schulische Versorgung auch für die Zukunft zu sichern.

Dies betrifft nicht nur vorhandene Standorte, die zu erweitern sind, sondern auch die Sicherung landeseigener sowie den Erwerb privater Flächen für Erweiterungspotenziale und neue Schulstandorte.

 

Amt für Weiterbildung und Kultur

 

Zur Absicherung der Belange des Amtes für Weiterbildung und Kultur sollte im weiteren Verfahren ein Standort der außerschulischen Bildung und Kultur (Stadtbibliothek, Volkshochschule, Musikschule und ggf. einer Galerie) vorgesehen und in der FNP-Änderung mit einem Lagesymbol dargestellt werden. Aus Gründen der Erreichbarkeit wäre eine Verortung im westlichen Teil des Planungsgebietes, in der Nähe des S-Bahnhofs Pankow, zu präferieren. In die Begründung zur FNP-Änderung fehlt die Nennung der Erforderlichkeit der Entwicklung von sozialer und grüner Infrastruktur, einschließlich Kultur- und Bildungsnutzung. Erwähnt wird lediglich die „schulische und verkehrliche Infrastruktur“ bzw. eine nicht näher beschriebene „Entwicklung von Infrastrukturen“. Die Begründung sollte diesbezüglich ergänzt werden.

 

Stadtentwicklungsamt

 

Der Verzicht auf die Darstellung einer übergeordneten Hauptverkehrsstraße in Ost-West-Richtung entspricht den Planungszielen des Bezirks. Die Erweiterung des Hauptzentrums (HZ) Pankow auf dem Gelände des ehem. Rangierbahnhofes gegenüber dem S-Bahnhof Pankow wird grundsätzlich begrüßt, die Ausdehnung stimmt jedoch nicht mit der Auffassung des Bezirks überein. Die Planungen des Bezirks sehen eine Ausdehnung des zentralen Versorgungsbereichs, in der Darstellung des FNP gemischte Baufläche M1, bis zur Höhe der Neumannstraße vor. Dabei wird jedoch nicht von einem alleinigen Einkaufszentrum ausgegangen, sondern auch von der Entwicklung zahlreicher anderer zentrentragender kerngebietstypischer Nutzungen. Das Hauptzentrum Pankow soll mit kulturellen und sozialen Einrichtungen, Dienstleistungen, Gastronomie, Verwaltung und auch Wohnnutzung ergänzt werden. Angestrebt wird ein urbaner gemischter Bereich mit hoher Nutzungsintensität. Das HZ ist das einzige dieser Zentrenhierachie im Bezirk Pankow und bedarf einer städtebaulichen Unterstützung (StEP Zentren 3 – bescheinigt relevanten Handlungsbedarf).
Eine Ausdehnung bis Neumannstraße befördert die gewünschte Verknüpfung der südlich und nördlich des ehemaligen Rangierbahnhofs gelegenen Stadtgebiete. Auf dieser Höhe ist eine Verbindung zwischen Neumannstraße und Hadlichstraße über die Gleisanlagen der Bahn geplant.

Dies wird ebenfalls im Zentrenkonzept Pankow von 2016 so dargestellt. Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Pankow von Berlin hat das überarbeitete Zentrenkonzept für den Bezirk am 01.06.2016 auf ihrer 40. Tagung auf der Grundlage des Bezirksamtsbeschlusses vom 24.05.2016 (Bezirksamtsvorlage Nr. VII-1586/2016) beschlossen (Drs.-Nr. VII-1168, ABl. Nr. 24 vom 17.06.16, S. 1321).
Das Wohngebiet W1 ist mit seiner Abgrenzung zur gemischten Baufläche M1 anzupassen.
Die Darstellung der gewerblichen Baufläche entspricht den Entwicklungsvorstellungen des Bezirks. Für das Gewerbegebiet ist die Ansiedlung einer Fachmarktagglomeration (Möbelmärkte) vorgesehen (StEP Zentren 3 und Zentrenkonzept Pankow 2016).

Begründung

Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 16 der Geschäftsordnung für das Bezirksamt Pankow von Berlin berät und beschließt das Bezirksamt über Stellungnahmen zur Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung des Flächennutzungsplans (FNP).

Die bezirkliche Stellungnahme wurde unter Beteiligung des Straßen- und Grünflächenamtes, des Umwelt- und Naturschutzamtes, des Schul- und Sportamtes, des Amtes für Weiterbildung und Kultur und des Stadtentwicklungsamtes erstellt.

Das in Folge der verwaltungsinternen Vorabstimmung vorgelegte Änderungskonzept, Stand 19.07.2016, ist ohne wesentliche Änderung des Planbildes und der textlichen Eruterungen in dem vorliegenden Vorentwurf zum FNP vom 29.08.2016 durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt weiter verfolgt worden. Der Umweltbericht wurde gegenüber dem Änderungskonzept im Rahmen der verwaltungsinternen Vorabstimmung ergänzt.
 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine
 

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Matthias Köhne

Bezirksbürgermeister

Jens-Holger-Kirchner

Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

Anlage:Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung Lfd. Nr. 05/16

(Stand 29.08.2016)

 
 

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