Drucksache - VII-1204  

 
 
Betreff: Gemeindepsychiatrischen Verbund qualifizieren und weiterentwickeln
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
29.06.2016 
41. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren federführender Ausschuss
06.09.2016 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
14.09.2016 
42. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Entscheidung
01.03.2017 
5. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Bündnis 90/Die Grünen 41. BVV
2. Ausfertiung des Antrages - 41. BVV
Beschlussempfehlung Ausschuss ArSoGeSe, 42 BVV am 14.09.2016
VzK § 13 Bezirksamt Schlussbericht 5 BVV am 01 03 2017

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

24.01.2017

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VII-1204/2016

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Gemeindepsychiatrischen Verbund qualifizieren und weiterentwickeln

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 42. Sitzung am 14.09.2016 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VII-1204/2016

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht,

  1. im Gemeindepsychiatrischen Verbund eine starke Beteiligung und Mitbestimmung der Betroffenen, Betroffenenorganisationen und Angehörigen sowie Angehörigenorganisationen sicherzustellen,
  2. zu prüfen wie Vertreter*innen der Psychotherapeut*innen, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Krankenkassen beteiligt werden können
  3. und eine Diskussion über das Selbstverständnis der beiden Organisationen PSAG und GpV anzuregen. Darüber ist dem Ausschuss regelmäßig zu berichten.“
     

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

  1. Der Gemeindepsychiatrische Verbund Pankow (GpV) hat sich im März 2015 als ein Zusammenschluss der an der gemeindepsychiatrischen Pflichtversorgung beteiligten Träger, Institutionen und Einrichtungen auf der Grundlage einer Kooperationsvereinbarung gegründet.

Die Teilnahme ist freiwillig; Voraussetzung für die Aufnahme ist die Verpflichtung, die in der Kooperationsvereinbarung beschriebenen Ziele, Inhalt und Verfahren zu unterstützen, mitzutragen und umzusetzen.

Wichtigste Zielstellung des GpV ist die Gewährleistung der Versorgungsverpflichtung durch kontinuierliche qualitative Weiterentwicklung und Verbesserung einer bedarfs- und bedürfnisgerechten, personenzentrierten Versorgung für den Personenkreis der Menschen mit psychischen Behinderungen und Suchterkrankungen auf der Grundlage gemeinsam abgesprochener Verfahrensweisen und Qualitätsstandards.
 

Eine weitere Zielstellung des GpV ist es, sich für die Schaffung der politischen Rahmenbedingungen einzusetzen, um die Versorgungsverpflichtung zum Wohle der psychisch beeinträchtigten Menschen absichern zu können. Der GpV Pankow sieht sich unter den genannten Prämissen seiner Kooperationsvereinbarung in der Gründungs- und Etablierungsphase als Interessenvertretung der Leistungserbringer.
 

Laut Geschäftsordnung des GpV Pankow sollen "Vertreter der Nutzerinnen- und Angehörigenorganisationen zur Mitarbeit gewonnen werden".
 

Eine Sicherstellung der Beteiligung und Mitbestimmung von Betroffenen- und Angehörigenorganisationen kann nur unter der Voraussetzung der Freiwilligkeit der benannten Organisationen erreicht werden.

 

Der Angehörigenverband psychisch Kranker ApK LV Berlin ist wegen einer regelhaften Beteiligung schriftlich angefragt worden. Das Bezirksamt hat die Mitteilung vom ApK LV Berlin bekommen, dass ein Mitglied bereit ist, im GpV mitzuarbeiten.
 

  1. Eine Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, der Krankenkassen und der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte ist gegenwärtig in der Geschäftsordnung nicht vorgesehen, da sie nicht der regionalisierten Pflichtversorgung zugehörig sind. Das Bezirksamt wird einen Diskussionsprozess innerhalb des GpV dazu anregen.
     
  2. Die Kooperationsvereinbarung des GpV sieht unter § 2 Abs. 2 die Kooperation mit der PSAG und anderen Akteuren der psychosozialen Versorgung vor. Daher kann der Einschätzung von doppelten Strukturen und Kommunikationsstaus nicht gefolgt werden.
    Die PSAG hält Arbeitsgruppen für weitere Personenkreise vor und setzt weiter führende und Personengruppen übergreifende fachliche Diskussionen mit dem Schwerpunkt auf den gesamten psychosozialen Sektor in ihren Fokus. So sind in den Arbeitsgruppen der PSAG auch Vertreter und Vertreterinnen weiterer Ämter des Bezirksamtes, z. B. des Jugendamtes, des Schulamtes, des Jobcenters, der Polizei, von Selbsthilfegruppen, sozialen Projekten und Angehörige vertreten. Der Zugang ist niedrigschwellig; es ist nicht erforderlich, einen Antrag auf Mitgliedschaft zu stellen, um an den Arbeitsgruppen teilzunehmen. Diese Arbeitsweise hat sich in den vergangenen 25 Jahren bewährt und soll fortgeführt werden.
    In Reaktion auf die höheren Anforderungen an die Qualität der Pflichtversorgung im psychiatrischen und Suchthilfebereich hat sich der GpV gegründet, um die vorhandenen Angebote wirksamer um- und einzusetzen und Versorgungsengpässe und -mängel rascher erkennen und beheben zu können und das gemeindepsychiatrische Hilfenetz verbindlich und am Einzelfall orientiert weiter zu entwickeln. Nach Einschätzung der Leistungserbringer bedarf dieser Anspruch einer geeigneten Struktur, die mit dem GpV geschaffen wurde, wie sie auch in anderen Berliner Bezirken und bundesdeutschen Regionen besteht.
  1. Sowohl der GpV als auch die PSAG sind zur regelmäßigen Berichterstattung im Ausschuss bereit und sehr daran interessiert.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

Keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister
 

Dr. Torsten Kühne
Bezirksstadtrat für Schule, Sport,
Facility Management und Gesundheit


 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen