Bezirksamt Pankow von Berlin | .2017 |
An die Bezirksverordnetenversammlung | Drucksache-Nr.: VII-1196/2016 |
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Regionalen Wochenmarkt Pankow einrichten
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 41. Sitzung am 29.06.2016 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII-1196
“Das Bezirksamt Pankow wird ersucht, mit dem Betreiber des Wochenmarktes am Pankower Anger Gespräche mit dem Ziel aufzunehmen, die Attraktivität des Marktes zu steigern. Dazu wird die Durchführung eines regionalen und Bio-Wochenmarktes
vorgeschlagen, der einmal wöchentlich (vorzugsweise Samstag) stattfindet.
Die Vergabe von Standplätzen könnte an diesem Tag nach zwei Kriterien erfolgen, von denen mindestens eines erfüllt sein sollte:
1. Alle von den Marktständen angebotenen Erzeugnisse müssen aus Bioproduktion stammen.
2. Alle von den Marktständen angebotenen Erzeugnisse stammen aus regionaler Produktion.
An den restlichen Wochentagen wäre die Nutzung des Angers für Wochenmärkte nicht an diese Bedingungen geknüpft.
Nach erfolgreichen Gesprächen soll neben der Bewerbung durch den Betreiber auch das Bezirksamt durch Pressemitteilungen und einer Information auf der eigenen Website über den Start des regionalen und Bio-Wochenmarktes informieren. Im Vorfeld sollte das Bezirksamt regionale Produzenten und Hersteller aus dem Lebensmittelbereich über das Vorhaben informieren und ggf. den Kontakt zum Marktbetreiber vermitteln.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Der Betreiber des Wochenmarktes am Anger war und ist durchaus bereit, seine gewerbliche Tätigkeit entsprechend des Ersuchens der BVV auszurichten. Trotz seiner Bemühungen ist es ihm dennoch nicht gelungen, über das bereits auf dem Markt etablierte saisonale Frischeangebot hinaus die Sortimente im Sinne des Ersuchens konsequent zu erweitern. Das liegt sowohl an der Bereitschaft und den Möglichkeiten der Händler*Innen, ihre wirtschaftliche Betätigung dahingehend auszurichten als auch an der Nachfrage der Kunden*Innen. Erfahrungsgemäß haben die herkömmlichen Discounter in den letzten Jahren ihr ständiges Sortiment an alternativen Lebensmitteln in Form von Bioprodukten dem steigenden Bedarf der Bevölkerung angepasst. Sie haben dabei gegenüber den Markthändlern den entscheidenden Vorteil, dass sie wesentlich flexibler und kundenorientierter in der Preisgestaltung sein können. Es ist nach den Gesprächen mit dem Betreiber des Marktes davon auszugehen, dass er, auch in eigenem wirtschaftlichen Interesse, die Entwicklung am Markt beobachten und nach Möglichkeiten suchen wird, sein Angebot entsprechend der Nachfrage weiter anpassen zu können. Die Tatsache, dass jeder einzelne Marktstandort seinen eigenen Charakter aufweist, wird dabei jedoch Berücksichtigung finden müssen.
Wir bitten die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn Bezirksbürgermeister | Daniel Krüger |