Drucksache - VII-1192  

 
 
Betreff: Kooperationsvertrag mit der Gemeinde Adass Jisroel
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
29.06.2016 
41. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
13.05.2020 
32. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
17.06.2020 
33. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linksfraktion 41. BVV
2. Aufertigung des Antrages 41. BVV
VzK§13BezVG BA, SB 32. BVV am 13.05.2020
VzK§13BezVG BA, SB 33. BVV am 17.06.2020

Siehe Anlage

 


Bezirksamt Pankow von Berlin

05.05.2020

An die
Bezirksverordnetenversammlung

In Erledigung der
Drucksache-Nr. VII-1192

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Kooperationsvertrag mit der Gemeinde Adass Jisroel

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 41. Sitzung am 29.06.2016 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VII-1192

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob der Bezirk Pankow einen Kooperationsvertrag mit der Gemeinde Adass Jisroel abschließen kann, um zum Erhalt des Gemeindefriedhofes in Weißensee beizutragen.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Anlässlich eines Gesprächstermins am 26.09.2016 in den Räumen des Bezirksbürgermeisters wurde durch den Geschäftsführer der Israelischen Synagogen-Gemeinde zu Berlin die Situation noch einmal dargelegt. In Beantwortung der dort dargelegten Problemlage wurde durch das Straßen- und Grünflächenamt am 12.01.2017 wie folgt Stellung genommen:

Derzeit kann eine personelle und finanzielle Unterstützung leider nicht in Aussicht gestellt werden, da die Verkehrssicherung in öffentlichen Grünflächen und auf Straßen mit der zur Verfügung stehenden sehr angespannten Personal- und Sachmittelausstattung, für die der Bezirk die Verantwortung trägt, selbst nicht in ausreichendem Maße nachgekommen werden kann. Ein Großteil der erforderlichen Arbeiten kann nicht mehr im fachlich erforderlichen Maß mit eigenen Mitarbeitern ausgeführt werden, sondern wird an Fachfirmen vergeben. Die dazu erforderlichen Sachmittel können leider auch nicht im notwendigen Maße bereitgestellt werden, da der Bezirk nach wie vor zur Konsolidierung der bezirklichen Finanzen nur rechtlich zwingend vorgeschriebene Aufgaben durchführen lässt. Der Unterhaltungs- und Sanierungsrückstand wird leider deutlich sichtbar am Zustand vieler öffentlicher Grünflächen, Sportplätze und Spielplätze, die zum Teil aus Sicherheitsgründen gesperrt werden mussten. Der Bezirk ist leider in der Situation, auch ähnliche Anfragen gemeinnütziger Träger, der Kita-Betriebe, privater Schulen oder konfessioneller Friedhöfe ablehnen zu müssen.

Das Straßen- und Grünflächenamt hat geprüft, ob der Einsatz von Gerätetechnik auf diesem Friedhof möglich ist, um ggf. im Rahmen von einem Aktionstag logistische Unterstützung zu leisten. Die zur Verfügung stehenden Hubbühnen des Straßen- und Grünflächenamtes sind für eine Gehölzpflege im dichten Baumbestand nicht geeignet, insbesondere aufgrund der schmalen Wege. Die Fahrzeuge können nicht rangieren, wenden, den Korb schwenken oder die Stützen ausfahren. Für die Baumpflege wird ein Einsatz in Klettertechnik erforderlich werden, über die der Bezirk nicht selbst verfügt.

Das Straßen- und Grünflächenamt kann logistische Unterstützung leisten durch das Stellen von einem Container für die Abfuhr und Entsorgung von Grünschnitt, der im Rahmen ehrenamtlicher Tätigkeit anfällt.

Die Pflicht zur Kontrolle der Verkehrssicherheit der Bäume und Grabsteine kann durch den Bezirk nicht übernommen werden, sondern verbleibt beim Eigentümer der Fläche.“

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

 

 

 

ren Benn
Bezirksbürgermeister

 

 

 
 

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