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Drucksache - VII-1173
Das Bezirksamt wird ersucht, eine Strategie zur Entlastung und zum Schutz des Landschaftsschutzgebiets Blankenfelde zu erarbeiten. Dabei sollen insbesondere Erhaltung und Schutz der abwechslungsreichen kleinteiligen Acker- und Wiesenflächen und ihre Gliederung durch Feldgehölze und Obstbaumalleen sowie die Waldflächen als Lebensraum streng geschützter Arten im Vordergrund stehen. Insbesondere soll berücksichtigt werden wie die steigende Nutzung der betreffenden Flächen zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt gesteuert werden kann, sodass keine Nachteile für das Landschaftsschutzgebiet Blankenfelde, den Naturpark Barnim und die hier lebenden zahlreichen und teils streng geschützten Arten, entstehen. Es soll außerdem berücksichtigt werden, dass zusätzliche großflächige Wohnbebauung an den Rändern, dem Schutz des Landschaftsschutzgebiets widersprechen. Entsprechend soll sich das Bezirksamt gegenüber dem Senat positionieren. Das ca. 805 ha große Landschaftsschutzgebiet Blankenfelde existiert seit 2004 und ist Teil des Naturparks Barnim. Es zeichnet sich durch eine besonders abwechslungsreiche Landschaftsgestaltung mit Waldgebieten, Äckern und Wiesen, Feldgehölzen und Obstbaumalleen aus. Die in den letzten Jahren beauftragten Gutachten zum LSG Blankenfelde (Download unter: http://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/aemter/umwelt-und-naturschutzamt/aktuelles/) kommen zu dem Schluss, dass das Gebiet als Lebensraum für streng geschützte Brutvogelarten, zahlreiche Tagfalter und seltene Pflanzenarten dient. Insbesondere die Frisch-, Feucht- und Nasswiesen sind von großer Bedeutung für den Klimaschutz zur Speicherung von CO2. Dieser Naturschatz innerhalb des Bezirks Pankow und der Metropole Berlin verdient unsere intensive Aufmerksamkeit und muss erhalten und ausgebaut werden. Auch wachsender Bevölkerungsdruck kann nicht den Umwelt- und Naturschutz zur Disposition stellen. Es müssen stattdessen Lösungen gefunden werden, durch die neben dem Wohnungsbau und dem Bedürfnis der Berliner*innen nach Freizeitgestaltung der Schutz von seltenen und geschützten Tier- und Pflanzenarten und Landschaften gewährleistet werden kann. |
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