Drucksache - VII-1148  

 
 
Betreff: Schutz von Wildtieren in Zirkussen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
13.04.2016 
39. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
13.09.2017 
9. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 39 BVV am 13.04.2016
Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion der CDU, Linksfraktion, 39 BVV am 13.04.2016 2. Ausfertigung
VzK§13 BA, SB 9. BVV am 13.09.17

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.08.2017

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:
VII-1148/2016

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Schutz von Wildtieren in Zirkussen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 39. Sitzung am 13.04.2016 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VII-1148

Das Bezirksamt wird ersucht,

die Förderung von Tierschutz, insbesondere von wildlebenden Tieren, zu verstärken. Dazu sollen bezirkseigene Flächen auch zukünftig nicht an Zirkusse mit Wildtieren, beispielsweise Arten von Affe, Großkatze und Elefant, vermietet werden. Die privaten Besitzer*innen von in Frage kommenden Grundstücken sollen über die Beschlusslage informiert werden und das Bezirksamt soll sich bei ihnen dafür einsetzen, dass Zirkusse mit Wildtieren zukünftig nicht mehr auf diesen Grundstücken gastieren.

Außerdem wird das Bezirksamt ersucht gegenüber dem Senat die Initiative des Berliner Tierschutzbeauftragten zu unterstützen, der sich für ein berlinweites Verbot von Wildtieren in Zirkussen einsetzt.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:

Im bestehenden Tierschutzrecht findet sich keine Rechtsgrundlage für ein generelles Verbot von Wildtieren im Zirkus. Die „Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben oder ähnlichen Einrichtungen“ des BMEL liefern sogar die Vorgabe, welche erfüllt werden müssen, um solche Tiere mitzuführen. Somit würden wir mit einer solchen Rechtsauffassung geltendem Recht widersprechen. Gemäß dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg vom 2. März 2017 (Az. 10 ME 4/17) kann eine Kommune einem reisenden Zirkusunternehmen, das über eine tierschutzrechtliche Erlaubnis zum Mitführen von Wildtieren verfügt, die Überlassung kommunaler Flächen weder allgemein noch im Rahmen von Regelungen über die Benutzung ihrer öffentlichen Einrichtungen aus tierschutzrechtlichen Gnden versagen.

Nichtsdestotrotz würde das Bezirksamt ein bundesweites Verbot des Mitführens bestimmter Wildtierarten in Zirkussen befürworten (siehe Beschluss des Bundesrates 78/16).

Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister

Daniel Krüger
Bezirksstadtrat für Umwelt und öffentliche Ordnung

 

 

 
 

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