Drucksache - VII-1093  

 
 
Betreff: Sportvereine ohne Hallen - Alternativen und Ausgleich finden
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
27.01.2016 
37. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Schule und Sport federführender Ausschuss
10.02.2016 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
02.03.2016 
38. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
01.06.2016 
40. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag B´90/Grüne 37. BVV am 27.01.16
Beschlussempfehlung SchulSp 38. BVV am 02.03.16
VzK§13 BA, 40. BVV am 01.06.16

Siehe Anlage

 


Bezirksamt Pankow von Berlin

.05.2016

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VII-1093

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Sportvereine ohne Hallen Alternativen und Ausgleich finden

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 38. Sitzung am 02.03.2016 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.:VII-1093

Das Bezirksamt wird ersucht, die Sportvereine, die derzeit durch die Nutzung von Sporthallen als Notunterkünfte für Geflüchtete erheblich in der Ausübung ihrer Kernarbeit eingeschränkt sind, vor der Insolvenz zu schützen.

Das Bezirksamt wird ferner ersucht, diesen Sportvereinen Unterstützung zu geben, indem es sich beim Senat dafür einsetzt, dass

  1. Zum Ausgleich von Verdienstfällen eine auskömmliche Zahlung für Personal- und Sachkosten geleistet wird.
  2. die Finanzierung von anzumietenden Ersatzflächen sichergestellt wird und diese ggf. für die sportliche Nutzung ertüchtigt werden.
  3. Traglufthallen für eine temporäre Nutzung zur Verfügung gestellt werden
  4. Und den Sportvereinen eine klare Perspektive aufgezeigt wird, wann die Sporthallen wieder für sie nutzbar sein werden.

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Zu 1. und 2. Mit der am 9. Februar 2016 vom Senat beschlossenen Kostenersatzrichtlinie zur Abmilderung der Folgen der Sicherstellung von Sporthallen zur Flüchtlingsunterbringung sollen betroffene Sportvereine bei der Erreichung ihrer satzungsmäßigen Zwecke unterstützt werden. Die Richtlinie sieht vor, etwaige Kosten für die Anmietung von Ersatzräumen, den Transport und die Lagerung von Sportgeräten und -anlagen auszugleichen. Die Richtlinie regelt neben dem Erstattungszweck auch die Erstattungsvoraussetzungen, die Höhe sowie das Verfahren zur Beantragung. Somit ist ein Ausgleich von Sachkosten, nicht aber von Verdienstausfällen vorgesehen.[1]

Zu 3. und 4. Mit seinem vom Senat am 19.April 2016 beschlossenen Konzept für den Freizug von zur Flüchtlingsunterbringung genutzten Sporthallen sollen diese schrittweise wieder ihrer eigentlichen Bestimmung zugeführt werden. Das Konzept regelt den Beginn, die Prioritäten sowie das Verfahren des Freizugs. Ebenfalls beinhaltet es Maßnahmen  zur Wiederherstellung der Sportfähigkeit. Mit dem Freizug wird begonnen, sofern folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:

a. Die notwendigen Kapazitäten können mittels Bestandsimmobilien, Tempohomes oder Modulbauten vorgehalten werden.

b. Darüber hinaus sind Pufferplätze in Höhe von mindestens 2.000 vorhanden.

c. Es liegen keine Hinweise des BMI für eine erneute Ankunftswelle vor.

Bevorzugt sollen Hallen, die dem prüfungsrelevanten Schulsport dienen, freigezogen werden. Darüber hinaus erfolgt der Freizug in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit neuer Unterkünfte nach bezirklicher Bewertung, wobei überproportionale Belastungen - gemessen an den Gesamtkapazitäten der in Sporthallen bereitgestellten Unterkünfte - Berücksichtigung finden sollen. Die Steuerung erfolgt nach einem festgelegten Verfahren durch LKF/BUL in Abstimmung mit den zuständigen Senatsverwaltungen, den Bezirksämtern und Betreibern. Die Sportfähigkeit aller als Notunterkünfte genutzten Hallen soll im Laufe des Schuljahres 2016/2017 wiederhergestellt sein. Zusätzlich zu den Wiederherstellungskosten wurde ein Sanierungsbonus aufgelegt. Zur Feststellung und Beseitigung von Abnutzung und nutzungsbedingter Schäden soll ein einheitliches und zentral gesteuertes Verfahren festgelegt werden.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Jens-Holger Kirchner
stellv. Bezirksbürgermeister

Lioba Zürn-Kasztantowicz
Bezirksstadträtin für Soziales, Gesundheit, Schule und Sport

 

 


 
 

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