Drucksache - VII-1061  

 
 
Betreff: Freie Bahn für die Stammstrecke der Heidekrautbahn
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
16.12.2015 
36. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
29.11.2017 
11. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD-Fraktion, 36. BVV am 16.12.2015
2. Ausfertigung Antrag Fraktionen SPD, Bü´90/Grüne und CDU
VzK§13 BezVG BA, ZB 11. BVV am 29.11.17

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.2017

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VII-1061

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
 

1. Zwischenbericht

Freie Bahn für die Stammstrecke der Heidekrautbahn


Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung der in der 36. Sitzung am 16.12.2015 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VII-1061

Die BVV Pankow bekräftigt ihr verkehrspolitisches Ziel der zügigen Wiederinbetriebnahme des Personenverkehrs auf der Stammstrecke der Heidekrautbahn und der umsteigefreien Fahrt von und bis zum Bahnhof Gesundbrunnen.
Die BVV ersucht das Bezirksamt, sich gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt dafür einzusetzen, dass der Wiederaufbau der Nordbahn zwischen Hohen Neuendorf und Schönholz bzw. Gesundbrunnen nicht mehr als Fernverkehrsstrecke zum Bundesverkehrswegeplan angemeldet wird und somit die Sanierung und Wiederherstellung der Stammstrecke der Heidekrautbahn auf Regionalbahnniveau ermöglicht wird.
Die BVV ersucht das Bezirksamt weiter, beim Kommunalen Nachbarschaftsforum eine entsprechende Beschlussfassung zu erwirken.
Die BVV ersucht das Bezirksamt weiter, beim Land Brandenburg und den anliegenden Gebietskörperschaften entlang der Heidekrautbahn für die Unterstützung dieses Anliegens zu werben und gemeinsam gegenüber den Ländern und dem Bund in diesem Sinne zu agieren.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Das Bezirksamt hat die o. g. Drucksache der BVV an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt mit der Bitte um Prüfung und Stellungnahme gemäß BezVG    § 13 (3) gesandt.

Die Antwort mit Schreiben Staatssekretär Gaebler vom 02.03.2016 liegt vor und wird wörtlich wiedergegeben.

Der Senat hat 1992 gemeinsam mit der Deutschen Bahn das Eisenbahnkonzept Berlin „Pilzkonzept“ erarbeitet und beschlossen. Dieses Konzept berücksichtigt die dezentrale Stadtstruktur Berlins mit mehreren Fernbahnhöfen und Fernbahnstrecken und schafft  gleichwertige Belastungen und Erreichbarkeiten für alle Berlinerinnen und Berliner in den unterschiedlichen Teilräumen der Stadt. Das Eisenbahnkonzept wurde damals auf Antrag aller an der Planung Beteiligten in die Verkehrswegeplanung des Bundes mit zwei Ausbaustufen aufgenommen. Die „Nordbahn“ ist in der zweiten Ausbaustufe des Projektes „Knoten Berlin“ berücksichtigt worden.

Der Prozess der Erarbeitung des neuen Bundesverkehrswegeplanes (BVWP 2015) mit dem Zielhorizont 2030 durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) dauert seit 2011 an. Für den Verkehrsträger Schiene wurden die Projektvorschläge zur Prüfung im Verfahren von den Ländern bereits im März 2013 eingereicht. Die Nordbahn ist weiterhin Bestandteil des Eisenbahn-Pilzkonzeptes; auch an der Bedeutung der Nordbahn für das Land Berlin hat sich nichts geändert. Allerdings ist es mittlerweile denkbar, dass die damaligen Ausbauvorstellungen aus den Neunziger Jahren bezüglich einer durchgehenden Zweigleisigkeit nicht mehr im vollen Umfang realisiert werden (müssen).

r die Wiederinbetriebnahme der Stammstrecke der Heidekrautbahn und deren Einbindung bis Gesundbrunnen fallen damit neben den reinen Investitionskosten für die Stammstrecke zwischen Wilhelmsruh und Basdorf u. a. auch Kosten durch die Berücksichtigung der für die weiteren Planungen zu tätigenden nötigen Vorleistungen an. Da die zeitliche Perspektive für den Wiederaufbau des Nordbahnabschnittes Wilhelmsruh Nordkreuz  (-Gesundbrunnen) durch den Bund noch offen ist, ist auch die Finanzierung (sowohl Investition in die Infrastruktur als auch die für den Betrieb der Strecke nötigen Folgekosten) derzeit nicht abschließend geklärt. Der Senat hat bezüglich des Wiederaufbaus der Stammstrecke der Heidekrautbahn Gespräche mit der Brandenburger Landesregierung geführt. Betreffend die Bestellung von Verkehrsleistungen wurde jedoch vereinbart, über diese erst nach Klärung des Realisierungshorizontes für den Streckenausbau auf dem Nordbahnabschnitt Wilhelmsruh Gesundbrunnen zu entscheiden.

r den Fall, dass die Nordbahn mit der Vorlage des neuen Bundesverkehrswegeplan-Entwurfes nicht mehr Bestandteil des Projektes „Knoten Berlin“ sein sollte, wäre eine gegenüber dem BVWP-Horizont 2030 frühere Finanzierung dann nur noch für eine nichtelektrifizierte Regionalverkehrsinfrastruktur für die Heidekrautbahn bis nach Gesundbrunnen denkbar und muss dann zwischen den Ländern Brandenburg und Berlin sowie der Deutschen Bahn AG abgestimmt werden.

Mit dem Bau des Turmbahnhofs Karower Kreuz ergibt sich eine Möglichkeit zur zwischenzeitlichen Führung der Heidekrautbahn über die Stettiner Bahn bis nach Gesundbrunnen. Die derzeit für Verbindungen nach Rostock als Ausweichweg genutzte Trasse über das Karower Kreuz stellt aber vor dem Hintergrund der hoch belasteten Stettiner Bahn und des nördlichen Berliner Außenringes (vor allem im Bereich des Karower Kreuz) sowie hinsichtlich der Sicherstellung der europäischen Schienengüterverkehrskorridore keine dauerhafte Alternative zur Nordbahn dar. Zukünftig wäre dann eine Erweiterung der vorhandenen Gleisverbindungen im Karower Kreuz notwendig, da derzeit nur eine eingleisige Kurve vom nördlichen Berliner Außenring in Richtung Gesundbrunnen vorhanden ist, die auch nicht die Möglichkeit eines Halts für Regionalverkehrslinien (derzeit RE 5 Berlin Rostock) am Turmbahnhof Karower Kreuz  bietet.
Die Errichtung des Turmbahnhofes Karower Kreuz stellt keine Grundsatzentscheidung gegen die Nordbahn dar.

Das Land Berlin hat weiterhin Interesse sowohl an der Reaktivierung der Stammstrecke der Heidekrautbahn als auch an der Nordbahn. Demzufolge hat das Land Berlin im März 2013 die Nordbahn als Teilprojekt im „Knoten Berlin“ im Rahmen der Projektanmeldung für die Neuaufstellung des BVWP 2015 erneut zur Bewertung vorgeschlagen. Berlin hat jedoch einen zweistufigen Ausbau der Nordbahn empfohlen, um eine evtl. frühere Umsetzung des Abschnittes Gesundbrunnen Wilhelmsruh zu ermöglichen.“

Nach einer erneuten Anfrage zum aktuellen Stand der Entscheidung des BMVI bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz liegt dem Bezirksamt folgende schriftliche Auskunft vom 23.08.2017 vor.

Im beschlossenen Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 ist die Nordbahn nicht mehr Bestandteil des Projektes „Ausbau von Knoten (u.a. Berlin)“ enthalten. Jedoch wurden am 03.08.2016 vom Bundeskabinett zeitgleich mit dem BVWP 2030 die drei Entwürfe der Ausbaugesetze (inkl. der Bedarfspläne) für Schiene, Straße und erstmals auch für die Wasserstraße beschlossen, die auf dem BVWP aufbauen. Der Bundesrat stimmte am 16.12.16 dem Ausbaugesetz der Schiene zu.

Gemäß dem Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG), Anlage (zu § 1), besteht weiterhin ein Bedarf für den Ausbau der Berliner Nordbahn. Sie befindet sich in der Liste der Vorhaben des Potentiellen Bedarfs, die bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen in den Vordringlichen Bedarf aufsteigen können, unter der Maßnahmen-Nummer 34 „Ausbaustrecke Berlin Neustrelitz Neubrandenburg Stralsund (Berliner Nordbahn)“.


Darüber hinaus wurde das Thema bereits auf der 61. Sitzung der AG Nord am 04.11.2016 und u. a. in der AG 4 der Jahreskonferenz des Kommunalen Nachbarschaftsforums (KNF) am 19.11.2015 besprochen.

Eine neue Besprechung wurde auf der 64. Sitzung AG Nord am 13.10.2017 vom Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste angemeldet. In dieser Sitzung wurde verabredet, dass der Vorsitzende der AG Nord und Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste ein Schreiben an die Verkehrsstaatssekretäre von Berlin und Brandenburg richtet, in dem auf die Beschlüsse der BVV Pankow, der gemeinsamen Sitzung der BVV-Verkehrsausschüsse Pankow und Reinickendorf im Juli 2017 sowie auf den Beschluss des Kreistages Barnim verwiesen und auf die anstehende Korridoruntersuchung (Presseerklärung vom 04.10.2017 von den Ländern Berlin und Brandenburg sowie der Deutschen Bahn AG) hingewiesen wird.

Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Sören Benn
Bezirksbürgermeister
 

Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen