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Drucksache - VII-1038
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Planungssicherheit für das Angebot von Volkshochschule und Musikschule gewährleisten! |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 35 Sitzung am 11.11.2015 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII-1038
„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber der Senatsverwaltung für Finanzen, der Senatsverwaltung für Bildung sowie im Rat der Bürgermeister dafür einzusetzen, dass für die jährliche Anpassung der Honorare der Volkshochschul- und Musikschullehrer an die Tarifentwicklung ein verbindliches und einheitliches Verfahren entwickelt wird, nach dem die zusätzlichen Kosten vom Land ausgeglichen werden.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Das Bezirksamt hat sich wie bereits im 1. Zwischenbericht erläutert mehrfach beim Senat im Sinne der Drucksache eingesetzt. Auf Anfrage bei der Senatsverwaltung für Finanzen hat der zuständige Staatssekretär wie folgt Stellung genommen: „Wie Sie bereits ausführen, folgen die Honorare der freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Musik- und Volkshochschulen der Entwicklung der tariflichen Entgelte für die Angestellten des Landes Berlin jeweils zum 1. August des darauffolgenden Kalenderjahres. Eine angemessene Entgelterhöhung zur Kompensation von Mehraufwendungen halte ich auch vor dem Hintergrund steigender Preise in vergleichbaren Bereichen (z. B. BVG, Berliner Bäderbetriebe) durchaus für legitim. Auch hier erfolgen Anpassungen in den Entgelten, um steigende Ausgaben insbesondere Lohnausgaben abzufedern und den Kostendeckungsgrad konstant zu halten. Aus diesem Grund ist im Bereich der bezirklichen Volkshochschulen auch geregelt, dass bei Anpassung der Honorarsätze eine Anpassung des Basiswertes für das Entgelt im gleichen prozentualen Umfang und zum gleichen Zeitraum erfolgt (vgl. Entgeltvorschriften VHS gem. Nr. 6 (2)). Hierzu informiert die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft regelmäßig die Leiter/innen der Ämter für Weiterbildung und Kultur mit einem Schreiben. Diese Dynamisierungsregelung ist vom Grundsatz her auch auf die Bereiche der Musikschule übertragbar. Zudem sind die Bezirke aufgefordert, geeignete Maßnahmen zu treffen, die zur Steigerung der bezirklichen Einnahmen und somit zur Deckung von zusätzlichen Ausgaben beitragen. Bei den Entgelten der Musik- und Volkshochschulen handelt es sich jeweils um Basisentgelte, die im Rahmen einer Bandbreite bei VHS bis zu 250 % festgesetzt und bei Musikschulen um 100 % des Basiswertes überschritten werden dürfen. Im Übrigen haben in den letzten Jahren mehrere Bezirke von der Bandbreitenregelung Gebrauch gemacht und die Entgelte angehoben. Für Musikschülerinnen und Musikschüler bzw. Teilnehmer an VHS-Angeboten, die aufgrund ihrer sozialen Verhältnisse die festgesetzten Entgelte nicht aufbringen können, greifen zudem entsprechende Ermäßigungsregelungen. Aufgrund des Vorgenannten sehe ich keine Notwendigkeit, die Finanzierung für die Berliner Musik- und Volkshochschulen zu ändern und werde daher auch künftig an dieser Systematik im Rahmen der Globalsummenzuweisung festhalten.“ Auf Grund der Rückmeldung sieht das Bezirksamt in dieser Legislaturperiode keine Möglichkeit mehr, für die jährliche Anpassung der Honorare der Volkshochschul- und Musikschullehrer an die Tarifentwicklung ein verbindliches und einheitliches Verfahren zu entwickeln und umzusetzen. Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Derzeit nicht bezifferbar
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne | Dr. Torsten Kühne |
Legende
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