Drucksache - VII-1038  

 
 
Betreff: Planungssicherheit für das Angebot von Volkshochschule und Musikschule gewährleisten!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
11.11.2015 
35. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
27.01.2016 
37. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
14.09.2016 
42. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD 35. BVV am 11.11.15
Antrag SPD, B´90/Grüne und CDU 2. Ausfertigung 35. BVV am 11.11.15
VzK§13 BA, ZB 37. BVV am 27.01.16
Berichtspflicht BA März 2016
Berichtspflicht BA Mai 2016
VzK §13 BA Schlussbericht, 42.BVV am 14.09.2016

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

06.09.2016

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:
VII-1038/2015

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Planungssicherheit für das Angebot von Volkshochschule und Musikschule gewährleisten!

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 35 Sitzung am 11.11.2015 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VII-1038

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber der Senatsverwaltung für Finanzen, der Senatsverwaltung für Bildung sowie im Rat der Bürgermeister dafür einzusetzen, dass für die jährliche Anpassung der Honorare der Volkshochschul- und Musikschullehrer an die Tarifentwicklung ein verbindliches und einheitliches Verfahren entwickelt wird, nach dem die zusätzlichen Kosten vom Land ausgeglichen werden.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Das Bezirksamt hat sich wie bereits im 1. Zwischenbericht erläutert mehrfach beim Senat im Sinne der Drucksache eingesetzt. Auf Anfrage bei der Senatsverwaltung für Finanzen hat der zuständige Staatssekretär wie folgt Stellung genommen:

Wie Sie bereits ausführen, folgen die Honorare der freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Musik- und Volkshochschulen der Entwicklung der tariflichen Entgelte für die Angestellten des Landes Berlin jeweils zum 1. August des darauffolgenden Kalenderjahres.

Eine angemessene Entgelterhöhung zur Kompensation von Mehraufwendungen halte ich auch vor dem Hintergrund steigender Preise in vergleichbaren Bereichen (z. B. BVG, Berliner Bäderbetriebe) durchaus für legitim. Auch hier erfolgen Anpassungen in den Entgelten, um steigende Ausgaben insbesondere Lohnausgaben abzufedern und den Kostendeckungsgrad konstant zu halten.

Aus diesem Grund ist im Bereich der bezirklichen Volkshochschulen auch geregelt, dass bei Anpassung der Honorarsätze eine Anpassung des Basiswertes für das Entgelt im gleichen prozentualen Umfang und zum gleichen Zeitraum erfolgt (vgl. Entgeltvorschriften VHS gem. Nr. 6 (2)). Hierzu informiert die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft regelmäßig die Leiter/innen der Ämter für Weiterbildung und Kultur mit einem Schreiben. Diese Dynamisierungsregelung ist vom Grundsatz her auch auf die Bereiche der Musikschule übertragbar.

Zudem sind die Bezirke aufgefordert, geeignete Maßnahmen zu treffen, die zur Steigerung der bezirklichen Einnahmen und somit zur Deckung von zusätzlichen Ausgaben beitragen. Bei den Entgelten der Musik- und Volkshochschulen handelt es sich jeweils um Basisentgelte, die im Rahmen einer Bandbreite bei VHS bis zu 250 % festgesetzt und bei Musikschulen um 100 % des Basiswertes überschritten werden dürfen.

Im Übrigen haben in den letzten Jahren mehrere Bezirke von der Bandbreitenregelung Gebrauch gemacht und die Entgelte angehoben. Für Musikschülerinnen und Musikschüler bzw. Teilnehmer an VHS-Angeboten, die aufgrund ihrer sozialen Verhältnisse die festgesetzten Entgelte nicht aufbringen können, greifen zudem entsprechende Ermäßigungsregelungen.

Aufgrund des Vorgenannten sehe ich keine Notwendigkeit, die Finanzierung für die Berliner Musik- und Volkshochschulen zu ändern und werde daher auch künftig an dieser Systematik im Rahmen der Globalsummenzuweisung festhalten.“

Auf Grund der Rückmeldung sieht das Bezirksamt in dieser Legislaturperiode keine Möglichkeit mehr, für die jährliche Anpassung der Honorare der Volkshochschul- und Musikschullehrer an die Tarifentwicklung ein verbindliches und einheitliches Verfahren zu entwickeln und umzusetzen.

Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Derzeit nicht bezifferbar

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister

Dr. Torsten Kühne
Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz,
Kultur, Umwelt und Bürgerservice

 

 
 

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