Drucksache - VII-1034  

 
 
Betreff: Benennung eines Privatweges gemäß Bebauungsplanentwurf XIX-48b für das Gelände zwischen Dr.-Markus-Straße, Parkgraben, Ferdinand-Buisson-Straße, Bahnhofstraße und Berliner Straße im Ortsteil Französisch Buchholz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
11.11.2015 
35. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK§15 BA, 35. BVV am 11.11.15
VzK§15 BA, 35. BVV am 11.11.15, Anlage

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 


Bezirksamt Pankow von Berlin      .2015

 

 

An die

BezirksverordnetenversammlungDrucksache-Nr.:

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

Betr.:

 

Benennung eines Privatweges gemäß Bebauungsplanentwurf XIX-48b für das Gelände zwischen Dr.-Markus-Straße, Parkgraben, Ferdinand-Buisson-Straße, Bahnhofstraße und Berliner Straße im Ortsteil Französisch Buchholz

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am                        folgenden Beschluss gefasst:

 

Auf dem Gelände zwischen der Dr.-Markus-Straße, Parkgraben, Ferdinand-Buisson-Straße, Bahnhofstraße und Berliner Straße wird eine weitere Privatstraße wie folgt benannt:
                            Rennesstraße
 

Die Lage der Straße ist auf dem beiliegenden Plan erkennbar.
 

 

Begründung

 

Die Benennungsabsicht für diese Privatstraße wurde der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG als Vorlage zur Kenntnisnahme übergeben. Die Vorlage wurde am 23.09.2015 in der 34. ordentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung ohne Aussprache zur Kenntnis genommen.

 

Im Zusammenhang mit der Entwicklung und Bebauung des Gebietes auf dem Gelände zwischen der Dr.-Markus-Straße, Parkgraben, Ferdinand-Buisson-Straße, Bahnhofstraße und Berliner Straße (Bebauungsplanentwurf XIX-48b) werden durch den Erschließungsträger die im Plangebiet vorgesehenen Erschließungsanlagen hergestellt. Zu diesen Erschließungsanlagen gehören sowohl öffentliche Erschließungsstraßen als auch private Erschließungsstraßen.

 

Mit Beschluss des Bezirksamtes VII-0730/2014 vom 14.01.2014 wurden bereits 3 öffentliche Erschließungsanlagen (Marseillestraße, Lyonstraße, Nizzastraße) sowie 4 private Erschließungsanlagen (Brester Ring, Grenobler Ring, Bordeauxstraße, Toulonstraße) benannt.

 

Im 4. Bauabschnitt ist nunmehr die Benennung einer weiteren privaten Erschließungsanlage notwendig. Diese geht von der künftigen öffentlichen Straße Marseillestraße ab.

Diese Erschließungsstraße ist entsprechend § 5 Abs. 1 Berliner Straßengesetz zu benennen.

 

Die Straßenbenennung wurde vom Bauträger, der HELMA Wohnungsbau GmbH, beantragt.

 

In Fortsetzung der bereits erfolgten Benennungen auf diesem Gebiet wird auch diese Privatstraße nach einer französischen Stadt (Rennes - ausgesprochen Renn) benannt.

 

Die Abfrage bei den übrigen Straßen- und Grünflächenämtern Berlins und beim Amt für Statistik Berlin-Brandenburg hat ergeben, dass keine gleichen Benennungsabsichten bestehen sowie gleiche oder gleichlautende Straßenbezeichnungen in Berlin nicht vorhanden sind.

Das Benennungsverfahren wird entsprechend § 5 Abs. 1 Satz 2 Berliner Straßengesetz durchgeführt.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

Anlage

Benennungsplan

 

 

 

Matthias KöhneJens-Holger Kirchner

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

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