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Drucksache - VII-1034
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .2015
An die BezirksverordnetenversammlungDrucksache-Nr.:
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Betr.:
Benennung eines Privatweges gemäß Bebauungsplanentwurf XIX-48b für das Gelände zwischen Dr.-Markus-Straße, Parkgraben, Ferdinand-Buisson-Straße, Bahnhofstraße und Berliner Straße im Ortsteil Französisch Buchholz
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am folgenden Beschluss gefasst:
Auf dem Gelände zwischen der Dr.-Markus-Straße, Parkgraben, Ferdinand-Buisson-Straße, Bahnhofstraße und Berliner Straße wird eine weitere Privatstraße wie folgt benannt: Die Lage der Straße ist auf dem beiliegenden Plan erkennbar.
Begründung
Die Benennungsabsicht für diese Privatstraße wurde der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG als Vorlage zur Kenntnisnahme übergeben. Die Vorlage wurde am 23.09.2015 in der 34. ordentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung ohne Aussprache zur Kenntnis genommen.
Im Zusammenhang mit der Entwicklung und Bebauung des Gebietes auf dem Gelände zwischen der Dr.-Markus-Straße, Parkgraben, Ferdinand-Buisson-Straße, Bahnhofstraße und Berliner Straße (Bebauungsplanentwurf XIX-48b) werden durch den Erschließungsträger die im Plangebiet vorgesehenen Erschließungsanlagen hergestellt. Zu diesen Erschließungsanlagen gehören sowohl öffentliche Erschließungsstraßen als auch private Erschließungsstraßen.
Mit Beschluss des Bezirksamtes VII-0730/2014 vom 14.01.2014 wurden bereits 3 öffentliche Erschließungsanlagen (Marseillestraße, Lyonstraße, Nizzastraße) sowie 4 private Erschließungsanlagen (Brester Ring, Grenobler Ring, Bordeauxstraße, Toulonstraße) benannt.
Im 4. Bauabschnitt ist nunmehr die Benennung einer weiteren privaten Erschließungsanlage notwendig. Diese geht von der künftigen öffentlichen Straße Marseillestraße ab. Diese Erschließungsstraße ist entsprechend § 5 Abs. 1 Berliner Straßengesetz zu benennen.
Die Straßenbenennung wurde vom Bauträger, der HELMA Wohnungsbau GmbH, beantragt.
In Fortsetzung der bereits erfolgten Benennungen auf diesem Gebiet wird auch diese Privatstraße nach einer französischen Stadt (Rennes - ausgesprochen Renn) benannt.
Die Abfrage bei den übrigen Straßen- und Grünflächenämtern Berlins und beim Amt für Statistik Berlin-Brandenburg hat ergeben, dass keine gleichen Benennungsabsichten bestehen sowie gleiche oder gleichlautende Straßenbezeichnungen in Berlin nicht vorhanden sind. Das Benennungsverfahren wird entsprechend § 5 Abs. 1 Satz 2 Berliner Straßengesetz durchgeführt.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Anlage Benennungsplan
Matthias KöhneJens-Holger Kirchner BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat für Stadtentwicklung
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