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Drucksache - VII-1005
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .12.2015
An die BezirksverordnetenversammlungDrucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.: VII-1005/15
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Mobilitätsdienste sichern!
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 33. Tagung am 08.07.2015 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.:VII-1005/15.
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales dafür einzusetzen, dass das bestehende Angebot an Mobilitätshilfediensten in den Bezirken gesichert und perspektivisch ausgebaut wird.
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Mit einem gemeinsamen Antwortschreiben vom 22.09.2015 der Senatsverwaltungen für Gesundheit und Soziales sowie Arbeit, Integration und Frauen teilten die Staatssekretäre folgenden Sachverhalt mit:
„Wir können Ihnen versichern, dass wir uns der Bedeutung dieses Begleitangebotes für die älteren Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt bewusst sind und uns deren Erhalt sehr am Herzen liegt. Wir teilen Ihre Einschätzung, dass aufgrund der Bevölkerungsprognosen der Bedarf nach altersgerechten Angeboten perspektivisch steigen wird und entsprechende Vorsorge getroffen werden muss. Die Entwicklung betrifft nicht nur den Bezirk Pankow sondern das gesamte Stadtgebiet. Daher sind die über das Integrierte Sozialprogramm geförderten gesamtstädtischen Angebote von besonderer Bedeutung. Derzeit gibt es verschiedene, parallel laufende Bemühungen, das Angebot der Mobilitätshilfedienste abzusichern. Die Verhandlungen zum neuen Rahmenfördervertrag für das Integrierte Sozialprogramm ab 2016 kommen langsam zum Abschluss. Aufgrund der auch von Ihnen dargestellten Notwendigkeiten bildete der Bereich Altenhilfe und damit auch das Angebot der Mobilitätshilfedienste einen inhaltlichen Schwerpunkt. Ohne dem Verhandlungsergebnis vorzugreifen, können wir Ihnen an dieser Stelle bereits versichern, dass dieses wichtige Angebot weiterhin als gesamtstädtisches Aufgabenfeld erhalten bleibt. Der Niedrigschwelligkeit der Dienste kommt deshalb dabei eine besondere Bedeutung zu, da diese es den Menschen ermöglicht, das Angebot ohne größeren Aufwand und Voraussetzungen in Anspruch zu nehmen. Eine aus fachlicher Sicht begrüßenswerte Ausweitung der bisherigen Finanzierung wird mit Sicherheit während der parlamentarischen Beratungen zum Doppelhaushalt 2016/17 Thema sein. Unabhängig davon sind weitere Anstrengungen unternommen worden, um die schwierige Situation der Dienste zu verbessern. So wurde zusammen mit der Regionaldirektion Berlin – Brandenburg und den Jobcentern Konsens erzielt, für das Einsatzfeld der gesamtstädtisch wirkenden Mobilitätshilfedienste eine Mindestzahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus Beschäftigungsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen. Auch wenn es in einigen Punkten noch einer Abstimmung bedarf, sind wir damit auf einem guten Weg. Mit dem seit 01. Januar 2015 in Kraft getretenen Pflegestärkungsgesetz wurden neue Maßnahmen der Entlastung für Pflegebedürftige bzw. für deren Angehörige geschaffen. Auch hier sehen wir künftig eine gute und sinnvolle Möglichkeit, die in ihrer Struktur einzigartigen in den Bezirken gut vernetzten Dienste einzubinden und damit die Zielgruppe der älteren Pflegebedürftigen zu unterstützen. Dem anhaltenden und perspektivisch weiter ansteigenden Bedarf der mobilitätseingeschränkten Seniorinnen und Senioren wurde u.a. auch in dem Diskussionspapier 80Plus Rechnung getragen, das sich – wie auch die Berliner Leitlinien zur Seniorenpolitik – mit der Problematik der steigenden Bedarfe auseinandersetzt, Handlungsfelder und mögliche Ziele aufzeigt. Der Austausch mit allen Beteiligten hat jetzt begonnen. Nachzulesen ist das Diskussionspapier unter dem nachfolgenden Link http://www.berlin.de/sen/gessoz/ assets/80plus/80plus netz.pdf.
Wir sind zuversichtlich, dass die gemeinsamen Bemühungen in eine Verbesserung der Situation münden, die es den älteren Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt ermöglicht, ihr Leben selbstbestimmt nach eigenen Vorstellungen und mit der notwendigen Unterstützung zu leben.“
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias KöhneLioba Zürn-Kasztantowicz BezirksbürgermeisterBezirksstadträtin für Soziales, Gesundheit, Schule u. Sport
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