Drucksache - VII-0970  

 
 
Betreff: Signet "Berlin barrierefrei" für bezirkliche Gebäude
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
10.06.2015 
32. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren mitberatender Ausschuss
30.06.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren vertagt   
15.09.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren vertagt   
03.11.2015 
Öffentliche / nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien federführender Ausschuss
08.10.2015 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Immobilien vertagt   
05.11.2015 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Immobilien ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
16.12.2015 
36. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
02.03.2016 
38. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag B´90/Die Grünen 32. BVV am 10.06.15
2. Ausfertigung Antrag B´90/Die Grünen und CDU 32. BVV am 10.06.15
Überweisungsnachweis VII-0970 FiPerIm+ArSoGeSe
Überweisungsnachweis VII-0970 ArSoGeSe
Zuarbeit ArSoGeSe
Beschlussempfehlung FiPerIm 36. BVV am 16.12.15
VzK § 13 BA, Schlussbericht, 38. BVV am 02.03.2016

 

 

Anlage

 

 

 


 

Bezirksamt Pankow von Berlin           .02.2016

 

 

An die

BezirksverordnetenversammlungDrucksache-Nr.:

in Erledigung der

Drucksache Nr.: VII-0970/2015

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Signet „Berlin barrierefrei“r bezirkliche Gebäude

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 36. Sitzung am 16.12.2015 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VII-0970/2015

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, inwieweit die bezirklichen Gebäude barrierefrei sind und soweit nicht schon geschehen mit dem Signet „Berlin barrierefrei“ versehen werden können. Bei Gebäuden, die bisher nicht barrierefrei sind, ist bis zum Ende der Wahlperiode ein Plan zu entwickeln, der aufzeigt, bis wann und mit welchen Maßnahmen Barrierefreiheit erreicht werden kann.

Darüber hinaus wird das Bezirksamt gebeten, Träger, die durch Zuwendungen oder Leistungsverträge durch den Bezirk gefördert werden, ebenfalls auf das Signet hinzuweisen und diese zu bitten, ihre Räumlichkeiten auf Barrierefreiheit zu prüfen und diese gegebenenfalls zu kennzeichnen.

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

 

Erläuterung des Signet“ Berlin barrierefrei“

Der Beschlusstext spiegelt nicht die sachliche Richtigkeit des Begriffes Prüfsiegel/ Marke/ „barrierefrei“ wider.

Es gibt nicht das absolute „Siegel“barrierefrei“ auch nicht mehr das Siegel „Berlin barrierefrei“, sondern das neue kostenpflichtige Prüfsiegel der PEGASUS GmbH. Es lautet „Signet barrierefrei“.

 

Dieses Siegel „Signet barrierefrei“ kann in 3 Stufen verliehen werden. Der Inhalt jeder Stufe ist von der siegelvergebenden PEGASUS GmbH nicht eindeutig beschrieben worden. Es gibt aber eine exakte Preisliste der Pegasus GmbH.

Man kann „erraten“, dass das „Signet barrierefrei“ mit einem Stern den barrierefreien Geudezugang und die Nutzung des Gebäudes für Rollstuhlfahrer beinhaltet. Es gibt keine Sicherheit, dass diese Interpretation zutreffend ist.

 

Einzuhaltende Vorgaben und Regeln für den öffentlichen Auftraggeber bestehen in:

1. BauO Berlin, Aufzüge § 39 (4)

2. DIN 18040-01 öffentlich zugängige Gebäude

3. DIN 18040-03 öffentlicher Verkehrs und Freiraum,

4. Handbuch „Berlin-Design for all öffentlich zugängliche Gebäude“,

5. Handbuch „Berlin-Design for all öffentlicher Freiraum,

6. Berliner Straßengesetz.

 

Diese umfänglichen Vorschriften beinhalten Forderungen, die weit über die Maßnahmen für die Zunglichkeit von Gebäuden für Rollstuhlfahrer und die Bewegungsfreiheit von Rollstuhlfahrern im Gebäude hinausgehen (Begriffe wie Bedienelemente, Bodenindikator, Leitstreifen usw. kommen dort vor).

 

Uneingeschränkte Barrierefreiheit bedeutet nicht nur den Zugang für Rollstuhlfahrer, sondern auch die Möglichkeiten zur freien Bewegung von seh, hör, und körperbehinderten Menschen.

 

Bisherige Verfahrensweise im Bezirk:

Im Zusammenhang mit neueren größeren Umbaumaßnahmen und bei Neubauten wurden grundtzlich die notwendigen barrierefreien Zugänge zum Gebäude und die Bewegungsfreiheit für Rollstuhlfahrer im Gebäude, incl. barrierefreiem WC, geschaffen.

Im Zusammenhang mit Baugenehmigungen werden die Vorgaben nach diesen geltenden Vorschriften umgesetzt. Die Zugängigkeit für Rollstuhlfahrer wird, wenn möglich, begleitet von einer „barrierefreien Hauseingangstür“ zum Aufzug und der Einordung eines behindertengerechten WC.

r die Realisierung zusätzlicher Maßnahmen darüber hinaus fehlen aktuell die notwendigen Mittel und das Personal.

 

Bisherige Übersicht zum Stand der Barrierefreiheit

Unser Fortschritt bei diesen Bemühungen um Barrierefreiheit wurde in einer periodischen Zuarbeit zur Entwicklung der bezirklichen „Behindertenkonzeption“ dokumentiert. Die letzte Zuarbeit erfolgte 2014.

 

Empfehlung zur Inanspruchnahme Externer Anbieter zum Thema Barrierefreiheit

Von der Inanspruchnahme der Hilfe einer externen Firma, z. B. Pegasus GmbH, würden wir abraten, da diese Firma selbst Geld nimmt und sich an dem Stand der Barrierefreiheit damit definitiv nichts ändert.

Auch geförderte Träger werden durch eine alleinige Beratung durch die Fa. Pegasus ohne Mittel für Planung und Ausführung schwerlich etwas am Stand der Barrierefreiheit verbessern können (zum Aufwand s. folgenden Abschnitt „Erläuterung zum Umfang der Durchführung von Maßnahmen zur Barrierefreiheit in Gebäuden“).

 

Vorschlag zu machbaren ergänzenden Aktivitäten

Es wird vorgeschlagen, in das laufende FM Projekt, „conject FM“ (digitale Erfassung von Gebäudedaten) eine Spalte für die vorhandene Barrierefreiheit von Gebäuden einzurichten.

Dort kann dann dauerhaft und aktuell der Stand der Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden festgehalten werden.

Beginnen kann diese Überprüfung in diesem Jahr bei den Schulgebäuden des Bezirkes. Auch diese Überprüfung stellt eine zusätzliche Anforderung an das schon stark belastete Personal der Baudienststelle dar.

 

Erläuterung zum Umfang der Durchführung von Maßnahmen zur Barrierefreiheit in Gebäuden

r die Veränderung der Zugängigkeit zum Gebäude, die Herstellung eines Aufzuges zur Sicherung der Bewegungsfreiheit im Gebäude und u.U. für den Einbau eines barrierefreien WC muss ein Bauantrag gestellt werden. D.h., damit ist der Bestandsschutz des betreffenden Gebäudes aufgehoben. Ein kompletter Bauantrag mit allen geforderten Bestandteilen muss bei der Bauaufsicht eingereicht werden.

Mit dem Wegfall des Bestandsschutzes ist auch der Brandschutz nach aktueller Sicht im betreffenden Gebäude zu betrachten. Die Folgen von den notwendigen Baumaßnahmen und deren Kosten können beträchtlich sein. Deshalb können Maßnahmen dieser Art nur in Verbindung mit größeren Sanierungs und Umbaumaßnahmen und bei Neubauten Berücksichtigung finden.

 

Planung und Finanzierung von Maßnahmen zur Barrierefreiheit

Grundlagen für die Auswahl von Objekten mit größeren Maßnahmen sind i.d.R. sich laufend verändernde aktuelle Anforderungen der Nutzer oder der bauliche Zustand von Gebäuden. Deshalb ist das Aufstellen einer zusammenfassenden Prioritätenliste mit Bestand und mit langfristigen verlässlichen Terminen für die Herstellung der Barrierefreiheit nicht möglich und auch nicht sinnvoll.

 

Die Kosten für die Herstellung der Barrierefreiheit können nur sehr aufwendig im Gesamtzusammenhang jedes einzelnen Objektes seriös geschätzt werden (siehe hier den oberen Abschnitt „Erläuterung zum Umfang der Durchführung von Maßnahmen zur Barrierefreiheit in Gebäuden“).

r Maßnahmen zur separaten Herstellung der Barrierefreiheit sind im laufenden Doppelhaushalt keine Mittel eingestellt und es fehlt das Personal dafür.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

 

 

 

Matthias Köhne          Christine Keil       

BezirksbürgermeisterBezirksstadträtin für

Jugend und Facility Management

 

 


Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

1. Fläche

    - Versiegelungsgrad

X

 

 

 

 

 

2.  Wasser

     - Wasserverbrauch

X

 

 

 

 

 

3.  Energie

     - Energieverbrauch

     - Anteil erneuerbarer Energie

X

 

 

 

 

 

 

4.  Abfall

     - Hausmüllaufkommen
     - Gewerbeabfallaufkommen

X

 

 

 

 

 

5.  Verkehr

    - Verringerung des Individual-

       verkehrs

    - Anteil verkehrsberuhigter

       Zonen

    - Busspuren

    - Straßenbahnvorrang-
      schaltungen

    - Radwege

X

 

 

 

 

 

6.  Immissionen

     - Schadstoffe
     - Lärm

x

 

 

 

 

 

 

7.  Einschränkung von Fauna
     und Flora

X

 

 

 

 

 

8.  Bildungsangebot

x

 

 

 

 

 

9.  Kulturangebot

x

 

 

 

 

 

10. Freizeitangebot

X

 

 

 

 

 

11. Partizipation in Entschei-
      dungsprozessen

X

 

 

 

 

 

12. Arbeitslosenquote

X

 

 

 

 

 

13. Ausbildungsplätze

X

 

 

 

 

 

14. Betriebsansiedlungen

X

 

 

 

 

 

15. wirtschaftl. Diversifizierung
      nach Branchen

X

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.

 

 
 

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