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Drucksache - VII-0965
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Projekt „Pankower Tor“ voranbringen |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 32. Tagung am 10.06.2015 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII-0965 –
„Die BVV Pankow bestätigt den Beschluss VII-0617 vom 29. Januar 2014.
Die BVV vertritt weiterhin die Auffassung, dass das Vorhaben „Pankower Tor“ im Allgemeinen und die Errichtung eines Einkaufszentrums mit 30.000 qm Verkaufsfläche im Speziellen mit dem Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg vereinbar sind und keine Rechte von Kommunen im Land Brandenburg beschnitten werden.
Zur Realisierung des Vorhabens ist die Änderung des FNP Berlin als formeller Planungsgrundlage unabhängig von den Nutzungen und der konkreten städtebaulichen Umsetzung in einem Planänderungsverfahren erforderlich. Ebenso sind informelle Planwerke des Landes durch Beschlüsse des Senats von Berlin oder des Abgeordnetenhauses von Berlin zu ändern.
Das Bezirksamt wird ersucht,
1. sicherzustellen, dass sich die im Beschluss VII-0617 enthaltenen Positionen und Rahmenbedingungen ohne Einschränkungen in allen bezirklichen Planwerken und dafür notwendigen Planungsschritten wiederfinden.
2. die Arbeiten an der verbindlichen Bauleitplanung zur Realisierung des Projektes „Pankower Tor“ unbeirrt fortzusetzen, um den Einstieg in ein paralleles Änderungsverfahren des FNP zu ermöglichen.
3. sich gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, dem Senat von Berlin insgesamt sowie gegenüber dem Abgeordnetenhaus von Berlin für die erforderlichen Änderungen bzw. Anpassungen von formellen Planwerken (FNP Berlin) und informellen Planwerken (z. B. StEP Zentren) für das Gelände des Rangier- und Güterbahnhof in diesem Sinne einzusetzen.“ –
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Der Bericht über den gegenwärtigen Stand der Bearbeitung zur o. g. Drucksache erfolgt im Rahmen der Beantwortung der Drucksache Nr.: VII-1109. Darüber hinaus setzt sich das Bezirksamt, so wie bisher auch, gegenüber dem Senat für das Vorankommen des Vorhabens, inklusive der erforderlichen Änderungen und Anpassungen der erforderlichen Planwerke, ein. Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn
| Vollrad Kuhn |
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