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Drucksache - VII-0955
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 41. Tagung der BVV am 29.06.2016 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VII-0955/2016
„Das Bezirksamt wird ersucht, die Bestände der Kunstsammlung des Bezirks im Rahmen einer Ausstellung umfassend zu präsentieren und durch Leihgaben sinnvoll zu ergänzen, um die gesamte Bandbreite der in Pankow entstandenen bzw. sich mit Pankow beschäftigenden Kunst darzustellen.
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Das Bezirksamt teilt die Intentionen des Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung ausdrücklich, wird doch damit einerseits die Bedeutung der Kommunalen Kunstsammlung Pankow gewürdigt und mit dem prononcierten Interesse verbunden, diese auch stärker in die Öffentlichkeit hinein zu vermitteln. Andererseits sind die Empfehlungen für die Planung und Umsetzung ein ehrgeiziger Brückenschlag in die gegenwärtige Aufstellung des Betriebssystems Kunst, was schon für sich allein gesehen ein umfangreiches Unterfangen wäre. Am Interesse an solchen Herausforderungen mangelt es dem Bezirksamt keineswegs, wohl aber sehr an den Voraussetzungen für eine gelungene Umsetzung. Das Vorhaben benötigt auf Grund des damit intendierten qualitativen wie quantitativen Anspruchs nicht nur einen mehrjährigen Planungsvorlauf, sondern vor allem auch die entsprechenden Ressourcen (personell, finanziell, räumlich). Da die vorhandenen Kapazitäten maximal ausgeschöpft sind, wären zusätzliche Ressourcen notwendig, die aber nicht zur Verfügung stehen. Die Umsetzung des ehrgeizigen Ausstellungsvorhabens „Made in Pankow“ kann daher nach jetzigem Kenntnisstand auch in der mittelfristigen Planung nicht berücksichtigt werden. Ungeachtet dessen wird weiterhin in kleinen und überschaubaren Arbeitsschritten an der Digitalisierung ausgewählter Arbeiten/Werkgruppen der Kommunalen Kunstsammlung gearbeitet, stets abhängig von einer erfolgreichen Einwerbung von Drittmitteln. Wir bitten die Drucksache als erledigt zu betrachten. Haushaltsmäßige Auswirkungen derzeit nicht bezifferbar Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt
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