Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
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Drucksache - VII-0934
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Verbesserung der sozialen Betreuung für Geflüchtete
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Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 36. Tagung am 16.12.2015 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.:VII-0934.
Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass die soziale Betreuung für Geflüchtete in Berlin deutlich verbessert wird. Dazu sollen folgende Maßnahmen dienen:
- In den Qualitätsanforderungen für Unterkünfte soll ein fester Personalschlüssel für das Fachpersonal zur sozialen Betreuung angegeben werden, der Anzahl und Qualifikation des Personals festlegt.
- Soziale Betreuung für Geflüchtete sollte vor allem in Ankunftszentren stattfinden, die außer der Betreuung auch Information und Beratung anbieten. Sie sind in der Regel institutionell mit den Stadtteilzentren zu verbinden, sofern diese in erreichbarer Nähe liegen und über die notwendigen Räumlichkeiten verfügen. Als Betreiber sind freie oder staatliche Träger vom Bezirk oder Senat zu beauftragen. Eine ausreichende und langfristige Finanzierung muss gewährleistet werden. Auf Bezirksebene werden die Ankunftszentren durch die/den Integrationsbeauftragte/n koordiniert.
- Die Zuständigkeiten und die Zusammenarbeit zwischen den Trägern sind vertraglich zu regeln.
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Mit Schreiben vom 05.02.2016 hatte das Bezirksamt Pankow von Berlin den für Soziales zuständigen Staatssekretär gebeten, das Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung zu unterstützen und die Qualitätsanforderungen für vertragsgebundene Unterkünfte entsprechend anzupassen und fortzuschreiben. Ebenso erging die Bitte, sich zu der unter Ziffer 2 formulierten Idee von Ankunftszentren und deren Finanzierung sowie zu ggfs. notwendigen vertraglichen Regelungen zu äußern. Das Bezirksamt erhielt auf sein Schreiben trotz Nachfrage keine Antwort.
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne | Lioba Zürn-Kasztantowicz |
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