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Drucksache - VII-0921
Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin 2015
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: In Erledigung der Drucksache-Nr.: VII-0921
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Keine Unterschrift unter Absichtserklärung zur Bebauung der Elisabethaue
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 31. Sitzung am 06.05.2015 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache-Nr.: VII-0921 -
„Das Bezirksamt wird aufgefordert,
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Das Bezirksamt hat - dem Ersuchen folgend - die gemeinsame Absichtserklärung zwischen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und den beiden Wohnungsbaugesellschaften HOWOGE und GESOBAU nicht unterzeichnet. Das Bezirksamt hat den Beschluss der BVV der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zur Kenntnis gegeben. Das Bezirksamt hat zur Kenntnis genommen, dass von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, neben der Elisabethaue, mittlerweile auch die Flächen entlang des Blankenburger Pflasterwegs und die Fläche nordöstlich der Bahnstrecke zwischen Bucher Straße und Schönerlinder Straße als potentielle Wohnungsbaustandorte für erforderlich gehalten werden und derzeit die sachlichen Voraussetzungen geprüft werden.
Da das Bezirksamt die Absichtserklärung entsprechend dem BVV - Beschluss nicht unterzeichnet hat, werden zukünftig alle grundsätzlichen Beschlüsse und Vereinbarungen auf Landesebene gefällt. Eine verbindliche Beteiligung der BVV - noch dazu mit Entscheidungen der BVV - ist somit nicht mehr vorgesehen.
Die Wohnungsbaupotentialfläche „Elisabethaue“ wird in dem sich in Bearbeitung befindlichen „Wohnbaukonzept Pankow“ geprüft und in seinen Rahmenbedingungen bewertet werden. Die in dieser Drucksache (Drs. VII-0921) und der vorangegangenen Drucksache (Drs. VII-365) dokumentierte Haltung der BVV Pankow wird dabei Beachtung finden.
Wir bitten, das Ersuchen damit als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Jens-Holger Kirchner Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung
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