Drucksache - VII-0898  

 
 
Betreff: Schule und Ausbildung für junge Geflüchtete
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
18.02.2015 
29. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
06.05.2015 
Feierstunde anlässlich des 25. Jahrestages der ersten freien Kommunalwahlen in der DDR am 6. Mai 1990 31. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Entscheidung
23.09.2015 
34. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion der SPD 29 BVV am 18 02 2015
2. Ausfertigung Antrag SPD und B´90/Grüne 29. BVV am 18.02.15
3. Ausfertigung Antrag SPD, B´90/Grüne und Linke 29. BVV am 18.02.15
VzK13 ZB BA, 31. BVV am 06.05.2015
VzK § 13 BezVG - SB des Bezirksamtes 23.09.2015

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber der Senatsverwaltung für Bildung dafür einzusetzen, dass junge Flüchtlinge beschult werden, auch wenn sie volljährig sind und sich noch im Asylverfahren befinden

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

Viele junge Flüchtlinge konnten aufgrund der Situation in ihrem Herkunftsland und aufgrund der langen Flucht ihre Schulausbildung nicht beenden

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                    25.08.2015

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                        Drucksache-Nr.:
 

                                                                                                                in Erledigung der

                                                                                                                Drucksache Nr.: VII-0898/15

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Schule und Ausbildung für junge Geflüchtete

 

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 29. Tagung am 18.02.2015 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.:VII-0898/15.

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber der Senatsverwaltung für Bildung dafür einzusetzen, dass junge Flüchtlinge beschult werden, auch wenn sie volljährig sind und sich noch im Asylverfahren befinden. Genauso soll diesen der schnelle Zugang zur schulischen Berufsausbildung und zur Einstiegsqualifizierung ermöglicht werden, sobald den jungen Flüchtlingen eine Ausbildung erlaubt ist. Schulische Ausbildung und Einstiegsqualifizierung sollen so gestaltet werden, dass sie den Bedarfen von Flüchtlingen entsprechen und so zu einer schnellen Integration der jungen Flüchtlinge beitragen. Auch muss der Senat dafür sorgen, dass junge Flüchtlinge unmittelbar nach Asylantragsstellung über schulische Möglichkeiten und Ausbildungsmöglichkeiten informiert werden.

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Das Bezirksamt hat auf sein Schreiben vom 05.03.2015 an die zuständige Senatsverwaltung trotz Nachfrage keine Antwort erhalten.

 

Dennoch ist dem Bezirksamt bewusst, dass sowohl auf der Bundes- als auch auf der Landesebene Bemühungen bis hin zu Gesetzesänderungen laufen, um jungen Flüchtlingen zeitnah sowohl eine schulische als auch berufliche Integration zu ermöglichen.  

 

Aufgrund der Vielzahl begonnener Aktivitäten können diese weder vollständig noch abschließend dargestellt werden. Im Folgenden findet sich eine Auswahl an Maßnahmen auf der Bundes- und auf der Landesebene.

Bundesebene:
Mit der Änderung der Beschäftigungsverordnung werden für Asylbewerber und Geduldete mindestlohnfreie Praktika vom Zustimmungserfordernis der Bundesagentur für Arbeit ausgenommen. Künftig kann somit die Arbeitserlaubnis leichter erteilt werden. Die Regelung gilt für:

  • Pflichtpraktika,
  • Orientierungspraktika von einer Dauer bis zu drei Monaten, die Voraussetzung dafür sind, ein Studium oder eine Ausbildung zu beginnen,
  • ausbildungs- bzw. studienbegleitende Praktika mit einer Dauer von bis zu drei Monaten sowie
  • Einstiegsqualifizierungen oder Maßnahmen der Berufsausbildungsvorbereitung.

Geplante Änderungen und Erleichterungen:

  • Ermöglichung der Duldung für eine Ausbildung und Verlängerung der Duldung um jeweils ein Jahr bis Ausbildungsabschluss (Aufenthalt nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss zur Beschäftigung bereits heute möglich)
  • Öffnung ausbildungsbegleitender Hilfen für Geduldete, um Ausbildungsabbrüche zu verhindern
  • Zugang zu Berufsausbildungsbeihilfe und Assistierter Ausbildung für Geduldete bereits nach 15 Monaten (statt bisher vier Jahren)

Weitere Informationen finden sich hier: 30.07.2015_mitteilungen/erleichterter-zugang-praktika-junge-asylbewerber-und-geduldete.html">http://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/erleichterter-zugang-praktika-junge-asylbewerber-und-geduldete.html?cms_et_cid=2&cms_et_lid=21&cms_et_sub=30.07.2015_mitteilungen/erleichterter-zugang-praktika-junge-asylbewerber-und-geduldete.html

 

Landesebene

Die Landesebene legte diverse Förderprogramme auf. Eine Übersicht findet sich hier: http://www.berlin.de/lb/intmig/presse/archiv/20150619.1000.402155.html

 

Außerdem: Das Berufliche Qualifizierungsnetzwerk für Migrantinnen und Migranten in Berlin (BQN Berlin e.V.) verfolgt das Ziel, Vielfalt und Chancengleichheit als Querschnittsaufgabe in den Fokus zu rücken – insbesondere im Bereich der beruflichen Integration. Weitere Informationen finden sich hier: http://www.bqn-berlin.de/

 

Neu zugewanderte Kinder und Jugendliche, die wenig oder kein Deutsch sprechen, haben in den Schulferien die Möglichkeit, an Ferienschulen teilzunehmen. Dieses Angebot wird von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft mit rd. 400.000 € finanziert. Pankow beteiligt sich an diesem Projekt mit zwei Ferienschulen. Weitere Informationen finden sich hier: http://www.berlin.de/sen/bjw/service/presse/pressearchiv-2015/pressemitteilung.344140.php

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                        Lioba Zürn-Kasztantowicz

Bezirksbürgermeister                                                        Bezirksstadträtin für             

                                                                                    Soziales, Gesundheit, Schule u. Sport

 

 

 

 
 

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