Drucksache - VII-0855  

 
 
Betreff: Erhaltung der Felder der Elisabethaue – keine Bebauung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für die Bürgerinnen Anja Reichelt-Fiolka und Ina Kircheis-SchnabelBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
26.11.2014 
27. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen federführender Ausschuss
22.01.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
18.02.2015 
29. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
23.09.2015 
34. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
27.01.2016 
37. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Bü´90/Grüne für Bürgerinitiative 27. BVV am 26.11.14
Antrag Bü´90/Grüne und CDU für Bürgerinitiative 27. BVV am 26.11.14
Beschlussempfehlung StadtGrün 29. BVV am 18.02.15
VzK § 13 BezVG ZB des Bezirksamtes 23.09.2015
VzK§13 BA, SB 37. BVV am 27.01.16

Die in der BVV Pankow vertreten Fraktionen werden gebeten, dem Bezirksamt folgendes

 

 

 

 

Siehe Anlage

Die bei der Informationsveranstaltung am 13

1

 

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                             .2016

 

 

 

An die

BezirksverordnetenversammlungDrucksache-Nr.:
 

in Erledigung der

Drucksache Nr.: VII-0855

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

Schlussbericht

 

Erhaltung der Felder der Elisabethaue – keine Bebauung

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 29. Sitzung am 18.02.2015 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII-0855 –

 

„Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass die Felder der Elisabethaue erhalten bleiben und nicht bebaut werden.

 

Sollte die Senatsverwaltung an ihren Planungen festhalten, fordert die BVV das Bezirksamt auf,

 

  1. Sich dafür einzusetzen, dass die Elisabethaue nicht ad hoc als Wohnungsbaustandort in Anspruch genommen und ein ergebnisoffener Dialog mit breiter Bürgerbeteiligung über die Zukunft der Elisabethaue geführt wird;

 

  1. Sich dafür einzusetzen, dass bei einer planerischen Entwicklung der Elisabethaue oder von Teilen dieser Fläche als Wohnungsbaustandort zugleich alternativ die städtebauliche und ökologische Bedeutung und Wirkung einer dauerhaften landwirtschaftlichen und Grünnutzung gutachterlich geprüft wird;

 

  1. Sich dafür einzusetzen, dass bei einer planerischen Entwicklung der Elisabethaue oder von Teilen dieser Fläche zu einem Wohngebiet in jedem Fall folgende Maßgaben beachtet werden:

 

  1. Entwicklung eines qualitativ niveauvollen städtebaulichen Gesamtkonzepts, das sich angemessen in die umgebende Stadtlandschaft einfügt und hohen ökologischen Standards nachhaltig gerecht wird;

 

  1. die Realisierung einer dem Umfang des Wohnungsneubaus angemessene sozialen, kulturellen und Schulinfrastruktur;

 

  1. leistungsstarke Anbindung an den schienengebundenen ÖPNV;

 

  1. sozial gemischtes Wohngebiet, wobei ein Drittel der zu errichtenden Wohnungen für Haushalte mit niedrigem Einkommen reserviert und bezahlt sein soll;

 

  1. Erschließungskosten und weitere aus dem Vorhaben resultierenden Belastungen und Kosten werden den Vorhabenträgern auf dem Wege städtebaulicher Verträge auferlegt.“ –

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Zu a:

 

Der Senat von Berlin hat am 22.09.2015 nach § 9 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) die landeseigene Wohnungsbaupotentialfläche Elisabethaue zu einem Gebiet von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung erklärt und die Verantwortung für die Planung übernommen. Zurzeit wird das Gebiet im Rahmen eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) Elisabethaue von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm) auf seine Planbarkeit untersucht. Das ISEK soll durch ein Kommunikationskonzept begleitet werden.

 

Das Bezirksamt prüft in einem noch laufenden Gutachten „Wohnbaukonzept Pankow“ geeignete Flächenstandorte nach ihrer Entwicklungsfähigkeit für den Wohnungsbau. Mit Ergebnissen dieses Gutachtens, die eine Priorisierung von Standorten mit einschließt, wird bis Ende des ersten Quartals 2016 gerechnet. Die Elisabethaue ist Bestandteil des Wohnbaukonzeptes.

 

Zu b:

 

Im Rahmen des ISEK Elisabethaue beabsichtigt SenStadtUm die ökologischen, klimatischen und landschaftsräumlichen Rahmenbedingungen des Gebietes gutachterlich zu untersuchen.

 

Zu c:

 

Die im Ersuchen der BVV aufgeführten Punkte c 1 bis c 4 sind in der unterzeichneten Absichtserklärung bereits verbindlich verankert und bilden neben anderen Aspekten die Grundvoraussetzung für die weiteren planerischen Überlegungen.

 

Das Stadtentwicklungsamt nimmt an regelmäßigen Steuerungsrunden der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt mit dem mit der Erarbeitung des ISEK beauftragten Büro Planergemeinschaft Kohlbrenner e. G. teil. Das Stadtentwicklungsamt wird den Inhalt des Ersuchens der BVV dort einbringen.

 

Parallel mit der Bearbeitung des ISEK werden fachlich geeignete Büros mit der Bearbeitung der Themenfelder Landschaft/Grün- und Freiflächen, Klimaökologie, Umwelt, Energie und Verkehr durch SenStadtUm beauftragt. Verschiedene Ämter des Bezirksamtes Pankow sind in die Erarbeitung von Aufgabenstellungen für weiterführende Untersuchungen in diesen Bereich beteiligt.

 

Die BVG befasst sich bereits mit den Vorbereitungen für die planerischen Betrachtungen (verkehrliche Untersuchungen, Kosten-Nutzen-Analysen, Trassenvarianten) zur Verlängerung der M1 und zur Verknüpfung mit der Tram 50 und dem Bus 107.

 

Das Anliegen des Punktes c 5 wird im Rahmen des Verfahrens des „Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung“ zu behandeln sein.

 

Im April dieses Jahres wurde mit der aktualisierten Leitlinie für den Abschluss städtebaulicher Verträge eine feste Quote für den geförderten Wohnungsbau von mindestens 25 Prozent bei Wohnungsbauprojekten, für deren Realisierung ein Bebauungsplan notwendig ist, eingeführt.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

Matthias KöhneJens-Holger Kirchner

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

 

 
 

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