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Drucksache - VII-0773
Der Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 08.01.2015 beraten.
Abstimmungsergebnis Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien (federführend):
JA 1 / NEIN 13 / ENTHALTUNGEN 0
Abstimmungsergebnis Ausschuss für Verkehr und öffentliche Ordnung (mitberatend):
JA 2 / NEIN 13 / ENTHALTUNGEN 0
Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, künftig bei jeder dauerhaften Bau- und Umbaumaßnahme (geplante Bauzeit länger als vier Wochen) im öffentlichen Straßenland sowie jeder Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes zum Zwecke eines Festes oder einer Veranstaltung bei der mehr als zehn Stellplätze nicht mehr nutzbar sind, die finanziellen Auswirkungen aufgrund geringerer Einnahmen durch Parkgebühren und Bußgelder abzuschätzen und vor Beginn der Maßnahme bzw. Genehmigung der Veranstaltung der BVV zur Kenntnis zu geben. Begründung Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien:
Der Ausschuss schließt sich mehrheitlich der ablehnenden Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses an und empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung mit einer Ja- und 13 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung die Ablehnung der Drucksache.
Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Öffentliche Ordnung zur Drs. VII‑0773 an den Ausschuß für Finanzen, Personal und Immobilien:
Der Ausschuß für Verkehr und Öffentliche Ordnung hat sich auf seiner Sitzung am 16. Oktober 2014 mit der vorgelegten Drucksache beschäftigt, und stellt dazu fest: Das hier vorgeschlagene Verwaltungshandeln bringt der BVV keinen neuen Erkenntnisgewinn. Statt dessen hätte es nach Einschätzung des Fachausschusses letztlich nur negative Auswirkungen: Das Genehmigungsverfahren zur “nichttechnische Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes”, vulog Straßenfeste, würde unverhältnismäßig verlängert, sollte zuvor eine Kenntnisnahe der BVV über die Auswirkungen für die Parkraumbewirtschaftung, wie vorgeschlagen, notwendig werden. Hinzu käme, daß das völlig folgenlos wäre: Noch sind wir nicht soweit, daß es auch noch der Zustimmung der BVV für ein Straßenfest bedürfte. Ähnliches gilt für die “technische Sondernutzung”. Die Leitungsbetriebe (Wasser, Strom, Gas, Telekommunikation), die den Hauptteil dieser Art Sondernutzung für sich beanspruchen, sind mit ihren Bauarbeiten nach dem Berliner Straßengesetz und der Sondernutzungsgebührenverordnung ohnehin privilegiert, entsprechende Baumaßnahmen durchzuführen, da diese der Daseinvorsorge dienen. Die Mindereinnahmen, die für die Parkreimbewirtschaftung durch beide Arten von Sondernutzung entstehen, sind im Wirtschaftsplan der Parkraumbewirtschaftung insofern enthalten, als daß er – nicht zuletzt auf Drängen des Verkehrsausschusses – sehr konservativ kalkuliert ist. Derzeit weißt er einen Überschuß von rund 1,2 Mio Euro aus. Nach Überzeugung der Ausschußmehrheit würde das hier vorgeschlagene Verwaltungshandeln bei erheblichem personellen Aufwand Zahlenberge produzieren, aus denen nichts abzuleiten ist, also folgt. Sie würden nur das Berichtsunwesen befeuern. Der mitberatende Ausschuß für Verkehr und Öffentliche Ordnung lehnt den Antrag Drucksache VII-773 mit 2 Ja-Stimmen gegen 13 Nein-Stimmen ohne Enthaltungen ab.
Für den Ausschuß: Wolfram Kempe
Text Ursprungsantrag Fraktion der CDU:
Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, künftig bei jeder dauerhaften Bau- und Umbaumaßnahme (geplante Bauzeit länger als vier Wochen) im öffentlichen Straßenland sowie jeder Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes zum Zwecke eines Festes oder einer Veranstaltung bei der mehr als zehn Stellplätze nicht mehr nutzbar sind, die finanziellen Auswirkungen aufgrund geringerer Einnahmen durch Parkgebühren und Bußgelder abzuschätzen und vor Beginn der Maßnahme bzw. Genehmigung der Veranstaltung der BVV zur Kenntnis zu geben.
Begründung Ursprungsantrag:
Durch Baumaßnahmen und Sondernutzungen des öffentlichen Straßenlandes im Bereich der Parkraumbewirtschaftung entstehen durch Wegfall von Stellflächen zum Teil erhebliche Ausfälle bei den Einnahmen aus Buß- und Verwarngeldern sowie Parkgebühren. Insbesondere im Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr wurde dieser Umstand häufig diskutiert und vom Bezirksamt als ein wesentlicher Grund für das Zurückbleiben der Einnahmen aus Parkraumbewirtschaftung hinter den Erwartungen benannt. Insofern scheint es zur Fundierung dieser Aussage und als ein Aspekt bei der Genehmigung von Sondernutzungen sinnvoll, diese Einnahmeausfälle zu ermitteln und der BVV mitzuteilen. Bei der Berechnung der Einnahmeausfälle ist zur Vereinfachung des Verfahrens das arithmetische Mittel der Einnahmen aus Buß- und Verwarngeldern sowie Parkgebühren in der jeweiligen Zone einmal jährlich zu ermitteln und mit der Anzahl der für das Parken nicht zur Verfügung stehenden Stellplätze zu multiplizieren.
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