Drucksache - VII-0380  

 
 
Betreff: Überflüssige Prüfung von Unterschriften gescheiterter Volksbegehren beenden
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
06.03.2013 
13. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
05.06.2013 
15. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
28.08.2013 
16. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
02.07.2014 
24. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linksfraktion 13.BVV am 06.03.2013
2. Ausfertigung Antrag Linke und B´90/Grüne, 13. BVV am 06.03.13
VzK§13 BA, ZB 15. BVV am 05.06.13
VzK§13 Zwischenbericht Bezirksamt, 16 BVV am 28.08.2013
VzK § 13 BA, SB 24. BVV am 02.07.2014

Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass die gesetzlichen Regeln und Verwaltungsvorschriften für die Durchführung von Volksbegehren dahingehend geändert werden, dass bei nicht zustande gekommenen Volksbegehren die ü

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

Die MitarbeiterInnen der Berliner Bezirksämter werden dazu eingesetzt, die Unterschriftenbögen auch der Volksbegehren zu prüfen, für die nicht die ausreichende Anzahl von Unterschriften abgegeben wurden

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                           .06.2014

 

 

                                                                     

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                        Drucksache-Nr.:
 

                                                                                                                in Erledigung der

                                                                                                                Drucksache Nr.: VII-0380

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Überflüssige Prüfung von Unterschriften gescheiterter Volksbegehren beenden

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 13. Sitzung am 06.03.2013 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VII-0380:

 

"Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass die gesetzlichen Regeln und Verwaltungsvorschriften für die Durchführung von Volksbegehren dahingehend geändert werden, dass bei nicht zustande gekommenen Volksbegehren die überflüssige Überprüfung von Unterschriften durch die Bürgerämter nicht mehr erfolgen muss."

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Das Bezirksamt hat die Landeswahlleiterin, Fr. Dr. Michaelis-Merzbach, mit Schreiben vom 16.04.2013 ersucht, einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Gesetzes über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (Abstimmungsgesetz AbstG) vom 11. Juni 1997 (GVBl. S. 304), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Juli 2010 (GVBl. S. 359), im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens auf den Weg zu bringen.

 

Mit Schreiben vom 10. Mai 2013 teilte Frau Michaelis-Merzbach mit, dass der Vorschlag des Bezirksamtes an die Senatsverwaltung für Inneres und Sport weitergeleitet wurde.

 

Es liegt nunmehr ein Antwortschreiben des Staatssekretärs der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Bernd Krömer, vom 30.05.2014 mit folgendem Inhalt vor:

 

 

"Die von Ihnen geschilderte und mir aus eigener Erfahrung bekannte Belastung der Bezirksämter durch die Gültigkeitsprüfung von Unterstützungsunterschriften für Volksinitiativen und Volksbegehren nehme ich sehr ernst.

 

Wie Sie wissen, ist eine Änderung des Abstimmungsgesetzes zur eindeutigeren Regelung der Anforderungen an die Gültigkeit von Unterstützungsunterschriften für Volksbegehren zurzeit in der politischen Diskussion. Diese Änderung wäre weitgehend technischer Natur; eine Einführung von Vorschriften, die einen Verzicht auf die Gültigkeitsprüfung von Unterstützungsunterschriften (und/oder eine 'Deckelung' dieser Prüfung) vorsähe, hätte hingegen wesentlich grundsätzlicheren Charakter und bedürfe einer breiten Diskussion.

 

Vor diesem Hintergrund halte ich es für richtig, die von der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin und Ihnen angeregte Änderung des Abstimmungsgesetzes in eine umfassendere Prüfung des Abstimmungsgesetzes auf Änderungsbedarf einzubeziehen. Insoweit bitte ich um Ihr Verständnis. Die weitere Überarbeitung des Abstimmungsgesetzes ist in meinem Haus bereits vorgemerkt."

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

Matthias Köhne                                          Dr. Torsten Kühne             

Bezirksbürgermeister                            Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur

Umwelt und Bürgerservice

 

 
 

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