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Drucksache - VI-1291
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin 22.03.2011
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
Vorlage zur Kenntnisnahmefür die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Benennung einer Privatstraße im Ortsteil Prenzlauer Berg in „An den Eldenaer Höfen“
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 22.03.2011 folgenden Beschluss gefasst:
Im Ortsteil Prenzlauer Berg wird eine Privatstraße an den Straßen August-Lindemann-Straße, Zum Langen Jammer und der Eldenaer Straße in 10247 Berlin in „An den Eldenaer Höfen“ benannt. Die Lage der Straße ist auf dem beiliegenden Lageplan erkennbar.
Begründung:
Die Benennungsabsicht für die Privatstraße in „An den Eldenaer Höfen“ wurde der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG als Vorlage zur Kenntnisnahme übergeben. Die Vorlage wurde in der 40. Tagung der Bezirksverordnetenversammlung am 02.03.2011 ohne Aussprache zur Kenntnis genommen. Daher wurde nunmehr die Benennung der Privatstraße beschlossen.
Die Benennung der Privatstraße an den Straßen August-Lindemann-Straße, Zum Langen Jammer und der Eldenaer Straße in 10247 Berlin im Ortsteil Prenzlauer Berg erfolgt auf Antrag und auf Kosten der Eigentümerin des Baufelds, der cds Wohnbau Berlin GmbH.
Die cds Wohnbau Berlin GmbH errichtet auf dem Baufeld 28 Reihenhäuser. Diese Häuser sollen durch 4 Planstraßen erschlossen werden. Die Planstraße 1 ist der Hauptweg des Baufeldes. Von ihm zweigen die übrigen Planstraßen 2 – 4 ab, so dass ein gemeinsamer Name möglich ist. Für eine eindeutige und ausreichende Orientierung in der Örtlichkeit ist es i. S. des § 5 Abs. 1 Satz 2 des Berliner Straßengesetzes notwendig, die Planstraßen 1 – 4 eigenständig und unabhängig von den angrenzenden Straßen (August-Lindemann-Straße, Zum Langen Jammer und Eldenaer Straße) zu benennen. Die neu zu bildenden Grundstücke sollen über die neuen Planstraßen nummeriert werden.
Die Benennung wird von der Antragstellerin wie folgt begründet:
„Das zu bebauende Gelände grenzt an die Eldenaer Straße. Derzeit befinden sich darauf noch die alten Viehhöfe. Diese werden, bis auf die historischen Giebel, zurückgebaut.
Die Giebel bleiben erhalten, werden saniert und in die Neubauten integriert. Sie sind nach der Neu-Bebauung von der Straße aus sichtbar. Mit dem Straßennamen „An den Eldenaer Höfen“ soll sowohl auf das Historische (die alten Viehhöfe) als auch auf das Vorhandene (die Eldenaer Straße) Bezug genommen werden und eine Verbindung zwischen Beidem dargestellt werden.“
Eine Abfrage bei den übrigen Tiefbauämtern und beim Amt für Statistik Berlin-Brandenburg hat ergeben, dass keine gleichen Benennungsabsichten bestehen sowie gleiche oder gleichlautende Straßenbezeichnungen nicht vorhanden sind.
Die Lage der Straße ist auf dem beiliegenden Lageplan erkennbar. Das Benennungsverfahren wird entsprechend § 5 Abs. 1 Satz 2 Berliner Straßengesetz durchgeführt.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Anlage - Lageplan
Matthias Köhne Jens-Holger Kirchner Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Öffentliche Ordnung
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