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Drucksache - VI-0958
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin 31.08.2010
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache-Nr.: VI-0958
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Mehr Verkehrssicherheit für den Radverkehr in Pankow Süd
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 32.Tagung der BVV am 31.03.2010 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung der - Drucksache-Nr.: VI-0958:
„Das Bezirksamt wird ersucht, in der Neumannstraße und der Kissingenstraße durch Fahrradangebotsstreifen oder andere dienliche Maßnahmen die Verkehrssicherheit für den Radverkehr weiter zu erhöhen.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Das Bezirksamt hat mit Schreiben vom 26.04.2010 die o. g. Drucksache der BVV an die VLB und das zuständige Referat Senatsverwaltung für Stadtentwicklung VII B mit der Bitte um Prüfung und Stellungnahme gesandt.
Diese Stellungnahme liegt nun vor und wird nachfolgend zitiert:
„Zu o. a. Drucksache nehme ich in Abstimmung mit der Verkehrslenkung Berlin in verkehrsplanerischer und verkehrsbehördlicher Hinsicht wie folgt Stellung:
Für die Überprüfung der Notwendigkeit und die ggf. später durchzuführende Planung von Radverkehrsanlagen in der Neumannstraße sind Verkehrszählungen an den wichtigen Verknüpfungspunkten mit der Thulestraße, der Elsa-Brändström-Straße und der Kissingenstraße beauftragt worden. Erst nach Vorliegen dieser Verkehrsdaten ist eine umfassende Beurteilung der Notwendigkeit separater Radverkehrsanlagen und eine planerische Aussage zur Ausbildung der Knotenpunkte möglich.
Grundsätzlich wird eine Prüfung von Radverkehrsanlagen in diesem Straßenzug positiv beurteilt, zumal die Häufung von Schulen, Kindertagesstätten und Einkaufseinrichtungen hier auf ein hohes Nutzungspotential für den Radverkehr hinweist. Es muss aber darauf hingewiesen werden, dass diese Planung nicht die höchste Priorität hat, da in Pankow noch zahlreiche andere, stärker befahrene Straßen ohne Radverkehrsanlagen sind. Zudem hat die Umsetzung laufender Projekte, wie beispielsweise die Verbesserung der Situation für Radfahrer in der Granitzstraße, auch aus verkehrlicher Sicht Vorrang.
Eine besondere Problematik ist aufgrund der begrenzten Breite der Richtungsfahr-bahnen für den Abschnitt nördlich der Arnold-Zweig-Straße gegeben. Die Markierung einer Radverkehrsanlage unter Aufrechterhaltung des ruhenden Verkehrs ist ohne bauliche Veränderungen nicht möglich. Daher ist für eine weitere Planung eine grundsätzliche Entscheidung des Bezirksamtes Pankow zur Reduzierung der Parkstände für Anwohner und Geschäfte erforderlich. Aufgrund des Straßenzustandes sind parallel auch Unterhaltungsmittel des Straßenbaus, insbesondere auch im Bereich der Querungsstellen für Fußgänger, durch das Bezirksamt Pankow bereitzustellen.
Hinsichtlich der Überprüfung der Notwendigkeit und der daraus resultierenden eventuellen Planung einer Radverkehrsanlage in der Kissingenstraße ist das Ergebnis der beauftragten Verkehrserhebung für den Knoten Neumannstr./ Kissingenstr. abzuwarten. Aufgrund des hohen Parkbedarfs für Kfz der Anwohner und auch der hier begrenzten Breite der Richtungsfahrbahnen in der Kissingenstraße, zwischen Neumannstraße und Granitzstraße, liegt ein ähnliches Konfliktpotential zwischen Aufrechterhaltung des ruhenden Verkehrs und Markierung einer Radverkehrsanlage analog der Neumannstraße vor. Auch hier wird die Positionierung des Bezirksamtes Pankow zur Reduzierung der Parkstände erwartet. Im Abschnitt östlich der Neumannstraße wäre eine Abmarkierung von Angebotsstreifen bei gleichzeitiger Unterbringung parkender Kfz im nördlichen Seitenbereich grundsätzlich denkbar.
Sobald die Verkehrsdaten vorliegen, erfolgen weitere Abstimmungen mit der Verkehrslenkung Berlin und dem Tiefbauamt.“
Da mit dieser Stellungnahme die weitere Bearbeitung des Antragsgegenstandes zugesagt und auf den Weg gebracht wurde, bitten wir die Drucksache als erledigt anzusehen.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Jens-Holger Kirchner Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Öffentliche Ordnung
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