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Drucksache - VI-0249
Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin .08.
2007 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: Vorlage zur Kenntnisnahmefür die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG Betr.: Benennung der Straße 49 im OT Französisch Buchholz
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet: Das Bezirksamt hat in seiner
Sitzung am 14.08.2007 folgenden Beschluss gefasst: Im Ortsteil Französisch
Buchholz wird die Straße 49 in „Ferdinand-Buisson-Straße“ benannt. Begründung: Die Benennung erfolgt auf Antrag der Firma Hofmann
Naturstein GmbH + Co. KG. Diese Firma hat eine Niederlassung in Berlin-Pankow,
Straße 49 Nr. 14. Sie teilte in ihrem Benennungsantrag mit, dass sowohl Kunden
als auch Lieferanten diese Straße immer wieder mit den anderen Straßen 49 in
den Ortsteilen Heinersdorf und Karow verwechseln und es dadurch zu
Verzögerungen und Terminverschiebungen kommt. Auch einige Anwohner haben berichtet, dass Lieferanten
häufig in die „falsche“ Straße 49 fahren und es eines gesonderten
Hinweises bedarf, wo sich die „richtige“ Straße 49 befindet. Der Namensvorschlag Ferdinand Buisson erfolgte durch das
BVV-Mitglied Herrn Mathias Kraatz und wurde sowohl vom Ausschuss für Kultur und
Bildung als auch vom Amt für Kultur und Bildung/Fachbereich Museum /
Bezirkliche Geschichtsarbeit befürwortet. Angaben
zur Person Ferdinand Buisson: ·
geboren
am 20.12.1841 in Paris; gestorben am 16.02.1932 in Paris ·
er
war französischer Pädagoge und Politiker ·
Engagement
für die Schaffung des Völkerbundes (Vorgängerorganisation
der Vereinten Nationen) ·
bekannter
Vertreter der Friedensbewegung ·
Präsident
der Liga für Menschenrechte 1913 – 1926 (setzte sich für die Einhaltung
der ·
sprach
sich 1924 vor dem deutschen Reichstag für eine französisch-deutsche Aussöhnung
aus ·
er
erhielt 1927 zusammen mit Ludwig Quidde den Friedensnobelpreis, für sein
Engagement bei der Schaffung des Völkerbundes Mit Schreiben vom 27.04.07 wurden alle Anlieger von der
Benennungsabsicht der Straße 49 in Ferdinand-Buisson-Straße informiert. Es wurden ca. 100 Schreiben verteilt, davon etwa 50 an
Bewohner und 50 an Gewerbetreibende (u. a. im Gewerbegebiet der Gewerbesiedlungsgesellschaft
mbH-GSG). 11 Anwohner und ein Gewerbetreibender (nicht aus dem
Gewerbegebiet) haben erhebliche Einwände gegen die Benennung der Straße
erhoben. Als Zusammenfassung dieser Einwände lässt sich feststellen, dass nicht
der beabsichtigte Straßennamen gerügt, sondern gefordert wird, vor einer
Benennung der Straße 49 nach dieser verdienstvollen Persönlichkeit vor allem
erst einmal den Straßenzustand dieser Straße zu verbessern. Außerdem werden die
Kosten für die Benennung sowohl für den Bezirk (andere Aufgaben wichtiger) als
auch für die Anlieger (Briefbögen, Umschläge, Stempel, Visitenkarten usw.) als
Argumente gegen eine Benennung angeführt. Sämtliche Benennungsgegner wohnen im letzten Drittel der Straße 49
(zwischen Nr. 32 und 50). Auf Grund der nicht erstmalig hergestellten Straße
und der fehlenden Regenwasserkanalisation in der Straße 49 kommt es bei
Regenfällen immer wieder zu großflächigen Pfützenbildungen und
Wasseransammlungen in diesem Bereich der Straße. Dies wird von den Anwohnern kritisiert.
Der Einbau eines Regenwasserkanals ist jedoch auf absehbare Zeit nicht
vorgesehen, da dies im Regelfall nur im Zusammenhang mit einem grundhaften
Straßenneubau erfolgt. Dafür gibt es im Tiefbauamt derzeit allerdings keine
Planungsabsichten, da ein solcher Neubau zu erheblichen Anliegerbeiträgen
führen würde, die wiederum von den Anliegern vermutlich nicht ohne weiteres
akzeptiert würden. Um jedoch die Straßensituation bei Starkregen zumindest etwas zu
entschärfen, wurde kürzlich ein Entwässerungsgraben angelegt. Eine Abfrage bei den übrigen Tiefbauämtern hat ergeben, dass
keine gleichen Benennungsabsichten bestehen sowie gleiche oder gleichlautende
Straßenbezeichnungen nicht vorhanden sind. Die Straßenverkehrsbehörde hat keine
Bedenken gegen eine Benennung der Straße 49 in Ferdinand-Buisson-Straße. Die Lage der Straße ist auf dem beiliegenden Lageplan
erkennbar. Das Benennungsverfahren wird entsprechend § 5 Berliner Straßengesetz
durchgeführt. Haushaltsmäßige Auswirkungen
Die Kosten für die neuen Straßennamensschilder werden im
weiteren Verfahren ermittelt. Die Finanzierung erfolgt dann aus Kapitel 4212,
Titel 52101 im Rahmen des vorhandenen Haushaltsansatzes. Gleichstellungs-
und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige
Entwicklung
keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt Anlage - Lageplan Christine Keil Jens-Holger
Kirchner Stellv. Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat für Öffentliche Ordnung |
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