Kleine Anfrage - KA-0283/IX  

 
 
Nummer:KA-0283/IXEingang:16.06.2022
Eingereicht durch:Paul, David
Weitergabe:16.06.2022
Fraktion:Fraktion der CDUFälligkeit:30.06.2022
Antwort von:BezirksamtBeantwortet:04.07.2022
Parlament:Bezirksverordnetenversammlung Pankow von BerlinErledigt:04.07.2022
 
Betreff:Einführung der e-Akte als Basis aller digitalen Verwaltungsleistungen für Bürger
Anlagen:
KA-02836/IX Eingang
KA-0283/IX Antwort
   

Kleine Anfragen Eingangstext

Gemäß Online-Zugangsgesetz (OZG) müssen bis Ende 2022 575 Verwaltungsdienstleistungen digital angeboten werden. Eine schriftliche Anfrage im Berliner Abgeordnetenhaus vom Februar 2022 zeigte auf, dass lediglich 128 Verwaltungsleistungen digital angeboten werden[1], dies entspricht 22 Prozent. Eine Grundlage für derartige Verwaltungsleistungen ist die e-Akte. Das Bezirksamt Mitte ist jüngst mit der Einführung der e-Akte gestartet. Dieses Jahr sollen 15 weitere Behörden, darunter Innen- und Justizverwaltung und die Bezirksämter Charlottenburg-Wilmersdorf, Tempelhof-Schöneberg und Marzahn-Hellersdorf, folgen.[2]

 

Ich frage das Bezirksamt Pankow von Berlin:

  1. Wann wir die e-Akte im Bezirk Pankow eingeführt?
  2. Wie gestaltet sich die Migrationsplanung der e-Akte in den einzelnen Geschäftsbereichen des Bezirksamts?
  3. Welche Austauschformate hat das Bezirksamt Pankow mit der zuständigen Senatsverwaltung für Inneres und Sport sowie den „Vorreiter-Bezirken“?
  4. Welche Herausforderungen sieht das Bezirksamt hinsichtlich
    1. der technischen Ausstattung;
    2. der Qualifizierungsmaßnahmen des involvierten Personals;
    3. der Nutzbarkeit für Anwender und
    4. der Kunden?
  5. Wird es nach der Einführung der e-Akte dem Bezirksamt möglich sein, alle Verwaltungsleistungen digital den Kunden anzubieten? Wenn nein,
    1. warum nicht und
    2. welche weiteren Herausforderungen sieht das Bezirksamt?
  6. Wann können alle Verwaltungsleistungen den Kunden digital angeboten werden?

[1] Drucksache 19/11215

 
 

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