Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
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Kleine Anfrage - KA-0205/IX
Gewerbeflächen werden meist in Gewerbegebieten ausgewiesen, um störende Einwirkungen von Betrieben wie Lärm, Geruch oder Gefahren auf Wohnbebauung zu vermeiden. Bereits im Flächennutzungsplan (FNP), der den Rahmen für die zukünftige städtebauliche Entwicklung vorgibt, werden daher gewerbliche Bauflächen von anderen Nutzungsarten getrennt ausgewiesen. Ihre baunutzungsrechtliche Bestimmung erhält eine Gewerbefläche durch den jeweils gültigen Bebauungsplan. Dieser regelt die in einem Gebiet erlaubte Nutzung nach den Vorgaben der deutschen Baunutzungsverordnung (BauNVO). Industrieflächen sind ausgewiesen in Industriegebieten und von Wohngebieten und Gebieten mit gemischter Nutzung ausreichend abgetrennt (§ 9 BauNVO). Sie sind für Schwerverkehr und Schienenverkehr erreichbar. Weitere Infrastruktur wie Strom-/Gasversorgung, Trink- und Industriewasser, Abwasserentsorgung ist erschlossen. Teilweise sind solche Industrieflächen mit speziellen Umweltauflagen belegt.
Ich frage das Bezirksamt Pankow von Berlin:
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